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Ans den Verhandlungen des Bundesrates.
(Sitzung vom 17. April 1936.)
Den Nordostschweizerischen Kraftwerken AG. in Zürich/Baden (NOK) wurde, nach Anhörung der Eidgenössischen Kommission für Ausfuhr elektrischer Energie, die Bewilligung (Nr. 186) erteilt, bis max. 6000 Kilowatt elektrischer Energie an die Badische Landeselektrizitätsversorgung AG. in Karlsruhe, zur Weitergabe an das Werk Rheinfelden der Aluminium-Industrie AG., Neuhausen, auszuführen.
Die Bewilligung Nr. 136 ist bis 80. September 1941 gültig.
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.
Monat Januar bis Ende Februar . .
März .
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. . .
, ,
Januar bis Ende März
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B e r n , den 18. April 1936.
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1936 213 150
1935 137 97
.
363
234
Zu- oder Abnahme + 76 + 53
4- 129
Eidgenössisches Auswanderungsamt,
Zuteilungsverfügung des Bundesrates für den Zolltarif vom 8. Juni 1921.
(Vom 9. April 1936).
Kat. XIG (Nrn. 862/867)
Magnesium und Magnesiumlegierungen.
Bern, den 16. April 1936.
Eidgenössische Oberzolldirektion.
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Anstellung von Zollbeamten II. Klasse in der Zollverwaltung.
Die eidgenössische Oberzolldirektion sieht sich veranlagst, darauf aufmerksam zn machen, dass der Bedarf an Zollbeamten II. Klasse für das ganze Jahr 1936 bereits gedeckt ist. Zudem lassen die gegenwärtigen Verhältnisse nicht voraussehen, ob sich nächstes Jahr (1937) die Notwendigkeit ergeben wird; Neuanstellungen von Beamten vorzunehmen.
Unter diesen Umständen ist sie nicht in der Lage, weitere Anmeldungen zur Besetzung von Zollbeamtenstellen II. Klasse entgegennehmen zu können. Sollte sich in der Folge ein vermehrter Personalbedarf herausstellen, würde eine diesbezügliche Bekanntmachung im Schweizerischen Bundesblatt erfolgen.
Bern, den 18. April 1936.
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Eidgenössische Oberzolldirektion.
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden.
Das 6. Heft der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden ist erschienen und kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei bezogen werden. Das Heft umfasst 256 Seiten.
Die Sammlung der Verwaltungsentscheide der Bandesbehörden enthält nicht nur Entscheidungen des Bundesrates oder von Departementen in Beschwerdefällen sondern, sogar zum grössern Teil, Äusserungen grundsätzlicher Natur von Verwaltungsstellen, die sich zur Publikation eignen, Auskünfte, Weisungen.
Preis des Heftes Fr. 2. 50, zuzüglich Porto (Postcheckkonto III 238).
Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.
Neue Ausgabe der Bundesverfassung, Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. Februar 1936 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung dea Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.
Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1.50, zuzüglich 10 Rappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.
Postcheckkonto III 233
Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1936
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
17
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
22.04.1936
Date Data Seite
806-807
Page Pagina Ref. No
10 032 933
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