350 stattfinden werden, wird bezeichnet: Herr J. Buchi, Dr. h. c. der Eidgenössischen Technischen Hochschule, Präsident des Schweizerischen Nationalkomitees der Weltkraftkonferenz in Zürich.

Laut einer Mitteilung der belgischen Gesandtschaft ist Herr Gustave Pitot, belgischer Konsul in Basel, gestorben. Herr Emile Pobé, Vizekonsul, ist mit der provisorischen Leitung des belgischen Konsulates in Basel betraut worden.

Herr Rafaël Franco hat dem Bundesrat seine Wahl als provisorischer Präsident der Republik Paraguay angezeigt.

(Vom 4. Juli 1936.)

Dem an Stelle des verstorbenen Herrn Generalkonsuls Wilhelm Simon zum Honorarkonsul von Litauen in Zürich mit Amtsbefugnis über die ganze Schweiz ernannten Herrn Friedrich Simon wird das Exequatur erteilt.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Zusatz zu

den ergänzenden polizeilichen Vorschriften vom 3. August 1923 für den Luftverkehr über Schweizergebiet.

Das eidgenössische Post- und E i s e n b a h n d e p a r t e m e n t , gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 3. August 1923 betreffend Ermächtigung zum Erlass von provisorischen Polizeivorschriften für den Luftverkehr, beschliesst: Ziff. 2, Abs. 2, der ergänzenden polizeilichen Vorschriften für den Luftverkehr über Schweizergebiet (vom 3. August 1923) wird durch folgenden Zusatz erweitert:

351 Das eidgenössische Luftamt ist ermächtigt, Piloten, welche den Nachweis eines ausreichenden Könnens erbringen und über geeignetes Flugmaterial verfügen, die Ausführung von akrobatischen Kunstflügen in weniger als 500 Meter Höhe zu bewilligen. Es setzt hiebei im einzelnen Falle die im Interesse der Sicherheit gebotenen Bedingungen fest.

Dieser Beschluss tritt am 8. Juli 1936 in Kraft.

B e r n , den 3. Juli 1936.

Eidgenössisches Post- und Eisenbahndepartement: Pilet-Golaz.

Entscheid des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes in Zweifelsfällen gemäss Art. 9 des Bundesbeschlusses über Warenhäuser und Filialgeschäfte.

Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 30. Juni 1936 folgenden Entscheid gefällt: ,,Das Schuhgeschäft von Maurice Fichter in Sitten ist als Verkaufsdepot der Firma Bâta AG-. dem Bundesbeschluss vom 27. September 1935 über das Verbot der Eröffnung von Warenhäusern, Kaufhäusern, Einheitspreisgeschäften und Filialgeschäften unterstellt."

B e r n , den 30. Juni 1936.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement.

ÜVachtrag- zum. "Verzeichnis *) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art, 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfandung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Kanton Graubünden.

Neue Ermächtigung: 3. Darlehenskasse von Davos-Dorf.

B e r n , den 2. Juli 1936.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement *) Siehe Bundesbl. 1918, III, 494 ff.

352

Zuschlagszoll auf Waren italienischer Herkunft: Aufhebung.

Der Bundesratsbeschluss vom 9. Juli 1935 über die Erhebung eines Zuschlagszolls auf Waren italienischer Herkunft tritt am 1. Juli 1936 ausser Kraft. Für die ab diesem Datum deklarierten Waren italienischer Herkunft wird somit sehweizerischerseits keinen Zuschlagszoll mehr erhoben, und zwar auch dann nicht, wenn die Sendungen bereits vor dem 1. Juli unter Zollkontrolle gestellt wurden.

Die Rückvergütung der bei der Einfuhr von schweizerischen Waren in Italien nachweislich entrichteten Lizenzgebühr (diritto di licenza) wird ab diesem Datum nicht mehr gewährt. Für die bis 30. Juni nach Italien ausgeführten Sendungen haben die Exporteure die Rückerstattungsgesuche innert drei Monaten, d. h. spätestens bis zum 30. September 1936 der Oberzolldirektion einzureichen.

B e r n , den 3. Juli 1936.

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Eidgenössische Oberzolldirektion.

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 31. Januar 1936 beschlossene Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Eidg.

Oberzolldirektion in Bern Zollkreisdirektion in Basel

Vakante Stelle

Erfordernisse

Inspektor II. Kl. bei Umfassende Kenntnis des der Eidg. OberzollZolldienstes direktion, Bern Kontrolleur Die Bewerber müssen beim Hauptzollamt mindestens den Grad eines Riehen Eevisionsbeamten der Zollverwaltung bekleiden

5S3ÌXS

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

7500 bis 11,100

18. Juli 1936 (2.).

4400 bis 8000

18. Juli 1936

(2.).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1936

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.07.1936

Date Data Seite

350-352

Page Pagina Ref. No

10 033 006

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