Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement 02.440 Parlamentarische Initiative. SchKG. Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitnehmerforderungen Die Kommission beantragt, das SchKG in dem Sinne zu ändern, dass Forderungen von Arbeitnehmern nur bis zum Betrag des gemäss obligatorischer Unfallversicherung maximal versicherten Jahresverdienstes (derzeit 126 000 Fr.) in der ersten Klasse privilegiert sind. Eine allfällig über diesen Höchstbetrag hinausgehende Teilforderung wäre zusammen mit den Forderungen der übrigen Gläubiger in der dritten Klasse einzuordnen.

Vernehmlassungsfrist: 31. Dezember 2008 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

7. Oktober 2008

8086

Bundeskanzlei

2008-2423