Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Schweizerische Betonwaren-Industrie Wiederinkraftsetzung und Änderung vom 30. Juni 2008 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die Bundesratsbeschlüsse vom 10. Juli 2003 und vom 18. August 20061 über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Schweizerische Betonwaren-Industrie werden wieder in Kraft gesetzt.

II Folgende geänderte Bestimmung des in der Beilage zu den in Ziffer 1 erwähnten Bundesratsbeschlüssen wiedergegebenen GAV für die Schweizerische BetonwarenIndustrie wird allgemeinverbindlich erklärt2: Art. 4

Lohn

III Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2007 ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Artikel 4 des Gesamtarbeitsvertrages anrechnen.

IV Dieser Beschluss tritt am 1. August 2008 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2009.

30. Juni 2008

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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BBI 2003 5162­5163, 2006 6789­6790 Separatabzüge der Allgemeinverbindlicherklärung können beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, bezogen werden.

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2008-1607

Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Schweizerische Betonwaren-Industrie. BRB

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