08.019 Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2007 Auszug: Kapitel I vom 7. März 2008

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen Kapitel I des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2007 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Der vollständige Bericht, mit näheren Erläuterungen, ist als Separatdruck im Format A4 erschienen.1 Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

7. März 2008

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1

Der vollständige Bericht kann beim BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern, bezogen werden (Art.-Nr. 101.13.d).

2007-2598

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Bericht Kapitel I An die Bundesversammlung: Anträge auf Abschreibung von Motionen und Postulaten Bundeskanzlei 2005 M 03.3311

Effizienzpaket (N 27.9.04, Christlichdemokratische Fraktion, S 7.3.05; Abschreibung beantragt BBl 2007 6121, Punkt 3).

Punkte 1 und 2

In den letzten Jahren wurden mehrere Reform-, Entlastungs- und Abbauprojekte durchgeführt, insbesondere: Entlastungsprogramm 2003, Entlastungsprogramm 2004, Systematische Aufgabenverzichtsplanung (AVP), Neues Rechnungsmodell (NRM), Verwaltungsreform. Diese Reformen haben die Bundesverwaltung auf neue Anforderungen und neue Aufgaben ausgerichtet. Mit der Verwaltungsreform 2005­2007 hat der Bundesrat die Verwaltungsführung gestärkt. Anfang September 2005 stimmte der Bundesrat gut 30 konkreten Projekten der Verwaltungsreform zu.

Mit insgesamt neun Querschnittsprojekten für die gesamte Verwaltung und 24 Departementsprojekten wurden Prozesse vereinfacht, Abläufe optimiert und Strukturen gestrafft. Die konzeptionellen Arbeiten der Verwaltungsreform wurden per Ende 2007 abgeschlossen; die verabschiedeten Projekte werden in der Linie umgesetzt. Am Ende der Legislatur erbringt die Bundesverwaltung mit weniger Personal professionellere Leistungen, womit der Regierung ein effizientes Instrument zum Vollzug ihrer Aufgaben zur Verfügung steht. Die Reform wurde im Verlauf der letzten beiden Jahre in einzelnen, kontrollierbaren Schritten pragmatisch vollzogen. Mit der Verwaltungsreform wurden komplizierte Abläufe vereinfacht, überflüssige Schnittstellen eliminiert, Strukturen angepasst, Doppelspurigkeiten abgebaut und administrative Abläufe gestrafft. In den meisten Bereichen konnten die angestrebten Effizienzsteigerungen erreicht werden. Für den Bundesrat stand bei der Verwaltungsreform nicht das Sparen im Fokus. Die Verwaltungsreform hatte den Zweck, die politische Führung zu stärken, den Bundesrat von Verwaltungsaufgaben zu entlasten und die Effizienz der Verwaltung zu steigern. Das Parlament erwartete aber auch Einsparungen von 30 Millionen (2007) beziehungsweise 40 Millionen Franken (ab 2008). Diese Vorgaben werden erfüllt.

Die Abschreibung von Punkt 3 ist in der Botschaft vom 22. August 2007 zur formellen Bereinigung des Bundesrechts beantragt (BBl 2007 6121). Der Bundesrat beantragt hiermit, auch die Punkte 1 und 2 der Motion abzuschreiben.

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Departement für auswärtige Angelegenheiten 2002 M 00.3277

Gleichbehandlung belgischer und schweizerischer Rentner (N 6.3.02, Neirynck; S 4.10.01)

2002 M 01.3334

Gleichbehandlung belgischer und schweizerischer Rentner (S 4.10.01, Paupe; N 6.3.02)

Die beiden Motionen fordern den Bund auf, an Stelle Belgiers die noch ausstehenden belgischen Renten an die Rentenberechtigten zu bezahlen. Am 25. Juni 2003 verabschiedete der Bundesrat einen Bericht, in welchem dem Parlament beantragt wurde, beide Motionen abzuschreiben, da Belgien aufgrund des Inkrafttretens des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Personenfreizügigkeit seit dem 1. Juni 2002 indexierte Renten an Schweizer Staatsangehörige auszahlt, die Beiträge an die kolonialen Sozialversicherungssysteme des ehemaligen Belgisch-Kongo und Ruanda-Urundis entrichtet haben. Seit dem 1. August 2004 erhalten die 16 Rentner, die ausserhalb der Schweiz und der EU Wohnsitz haben, ebenfalls indexierte Renten aufgrund der Revision der belgischen Sozialversicherungsgesetzgebung.

Zudem hatte sich der Bund zu einer aussergewöhnlichen und einmaligen Geste bereit erklärt, indem er einen Verpflichtungskredit im Umfang von 25 Millionen Schweizer Franken während den Jahren 1990 und 1997 bereitgestellt hat. Zwischen 1990 und 1997 zahlte der Bund den 285 (der insgesamt etwa 350) Rentnern eine Summe von 20,6 Millionen Franken. Alle Personen, welche die in den beiden Bundesbeschlüssen von 1990 und 1995 aufgestellten Voraussetzungen erfüllten - nämlich eine Beitragsdauer von mindestens 3 Jahren in den belgischen Kolonien, ein fortgeschrittenes Alter und Bedürftigkeit - wurden entschädigt.

Es ist nicht möglich, die 4,4 Millionen Franken zu verwenden, welche im Rahmen des Verpflichtungskredites von 25 Millionen Franken nicht ausgegeben wurden. Die diesbezüglichen Bundesbeschlüsse von 1990 und 1995 sind seit dem 1. Januar 1998 ausser Kraft. Dementsprechend wurden die 4,4 Millionen Franken wieder dem allgemeinen Budget des Bundes zugeführt und sind somit nicht mehr verfügbar. Ein Vollzug der Motionen wäre ohne die Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen nicht möglich. Zudem hätte er beträchtliche Ausgaben für den Bund zur Folge. Gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen könnten die Ausgaben für eine vollständige, rückwirkende Rentenindexierung 100 Millionen Franken erreichen.

Am 16. Dezember 2003 lehnte der Nationalrat den Vorschlag des Bundesrates, die beiden Motionen abzuschreiben, ab (120 gegen 47 Stimmen). Der Ständerat nahm ihn am 18. März 2004 an (31 gegen 7
Stimmen). Nachdem der Bundesrat im Bericht 2004 über Motionen und Postulate an seiner Empfehlung, die beiden Motionen abzuschreiben, festhielt, hat das Parlament diese beiden Motionen wieder behandelt.

Bei der erneuten Beratung folgte die zuständige Kommission des Nationalrates der Empfehlung des Bundesrates auf Abschreiben, doch das Plenum hiess einen Minderheitsantrag auf Festhalten am 7. Juni 2005 mit 60 gegen 28 Stimmen gut. Der Ständerat bestätigte seine 2004 eingenommene Haltung und hielt am 9. Juni 2005 oppositionslos am Abschreiben fest. In den Jahren 2006 und 2007 bezogen die beiden Räte erneut unterschiedliche Positionen.

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Aus den nachstehenden Gründen hält der Bundesrat an seinem Antrag fest, die beiden Motionen endgültig abzuschreiben: ­

Die Motionen sind in der Substanz erfüllt: jetzt und in Zukunft erhalten sämtliche Schweizer, welche Beiträge an die kolonialen Sozialversicherungssysteme des ehemaligen Belgisch-Kongo und Ruanda-Urundi bezahlt haben, unabhängig vom Wohnsitz eine indexierte Rente.

­

Zusätzlich haben aufgrund der Parlamentsbeschlüsse von 1990 und 1995 rund drei Viertel der Rentenbezüger eine Kapitalabfindung von der Schweiz erhalten, welche einer lebenslang indexierten Rente entspricht.

Eine erneute Entschädigung hätte also in erster Linie rückwirkenden Effekt. Sie stünde indessen mit dem damaligen Willen des Parlamentes im Widerspruch, eine einmalige, sozial motivierte Geste zu machen. Abgesehen davon, dass ein erneutes Entgegenkommen ohne eine neue Gesetzesgrundlage und zusätzliche Finanzmittel unmöglich wäre, bildete eine zweite Auszahlung an dieselbe Gruppe von Personen eine Bevorzugung gegenüber all jenen Auslandschweizern, welche durch ausländische Enteignungen nicht nur ihre Rente, sondern ihr gesamtes Vermögen verloren und dafür kaum oder gar nicht entschädigt wurden.

2005 M 05.3017

Transparenz im internationalen Entwicklungshilfe-Rating (N 17.6.05, Freisinnig-demokratische Fraktion; S 15.12.05)

Der Bundesrat hat den Bericht zur Transparenz im internationalen Entwicklungshilfe-Rating in Erfüllung der Motion am 9. März 2007 verabschiedet. Er beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2006 M 05.3808

Disparitätenzahlungen (N 13.3.06, Leuthard; S 9.6.06)

Der Rahmenkredit Erweiterungsbeitrag wurde zusammen mit dem IV. Rahmenkredit betreffend die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS (Rahmenkredit IV) am 20. März 2007 im Ständerat und am 14. Juni 2007 im Nationalrat behandelt. Beide Kammern sprachen sich dabei für eine Annahme des Erweiterungsbeitrages aus. Gleichzeitig vertrat jedoch das Parlament die Auffassung, dass die Motion Leuthard, wonach die Kompensation des Erweiterungsbeitrages nicht zulasten der Unterstützung an die Entwicklungsländer gehen soll, einzuhalten sei und zwar auch, was die Unterstützung an Entwicklungsländer in der Osthilfe betrifft. Entsprechend haben National- und Ständerat im Differenzbereinigungsverfahren eine Aufstockung des Rahmenkredits IV von insgesamt 80 Mio. CHF auf nunmehr 730 Mio. CHF beschlossen. Damit sollte für die Laufzeit des Rahmenkredites IV, welcher eine Mindestdauer von vier Jahren aufweist, die Umsetzung der Motion Leuthard weitgehend ermöglicht werden.

Der Bundesrat hat im Anschluss in seiner Sitzung vom 27. Juni 2007 im Rahmen des Voranschlages 2008 und des Finanzplanes 2009­2011 (materielle Beschlussfassung) diesen Parlamentsentscheid in Budget und Finanzplan umgesetzt und die Voranschlagskredite von DEZA und SECO um je zehn Millionen CHF p.a. erhöht.

Das Anliegen der Motion ist somit weitgehend erfüllt; der Bundesrat beantragt deren Abschreibung.

2006 M 05.3900

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Schweizer Beitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria (S 20.3.06, Amgwerd; N 14.6.06)

Die Motion verlangt eine Erhöhung des Schweizer Beitrags für 2006 von 5 auf 25 Millionen CHF sowie weitere finanzielle Anpassungen in den Folgejahren. Der Beitrag soll zusätzlich zum bestehenden Budget der Entwicklungszusammenarbeit erfolgen. Am 22. Februar 2006 beantragte der Bundesrat, die Motion Amgwerd aufgrund des engen Finanzspielraumes abzulehnen. Entgegen der bundesrätlichen Empfehlung nahmen beide Räte die Motion an. Zur Umsetzung der Motion reichte Frau NR Hildegard Fässler am 5. Dezember 2006 in Rahmen der Budgetdebatte 2007 in der Wintersession 2006 einen Minderheitsantrag zur Erhöhung der Budgetrubrik A2310.0288 «Allgemeine Beiträge an internationale Organisationen» ein. Mit 100 zu 73 Stimmen lehnte es der Nationalrat jedoch ab, den Antrag entgegenzunehmen und damit die erforderlichen 20 Millionen CHF zu sprechen, um die Motion umzusetzen.

Da das Parlament widersprüchliche Beschlüsse gefasst hat, betrachtet der Bundesrat die Motion als gegenstandslos und beantragt deren Abschreibung.

Departement des Innern Generalsekretariat 2007 M 06.3177

Verlegung der Stiftungsaufsicht (S 25.9.06, Geschäftsprüfungskommission SR, N 21.6.07; S 2.10.07)

Der Bundesrat hat den Bericht «Überprüfung einer Verlegung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht» in Erfüllung der Motion am 7. Dezember 2007 verabschiedet. Er beantragt daher die Abschreibung der Motion.

Bundesamt für Gesundheit 2003 P 03.3236

Prospektivstudie zur medizinischen Demographie (N 18.6.03, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR 00.079) ­ vormals BSV

Im Auftrag des BAG und der Kantone hat das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) ab 2005 verschiedene Studien zur medizinischen Demografie durchgeführt. Ziel war das Ableiten von Perspektiven zum Angebot von und zur Nachfrage nach Leistungserbringern in verschiedenen medizinischen Bereichen.

Basierend auf den geografischen und demografischen Informationen des BFS und des Datenpools von santésuisse konnten Aussagen über die Ärztedichte im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) getroffen werden. Die Informationen wurden mit den Daten des FMH-Ärzteregisters ergänzt, um die demografische Struktur der Ärzteschaft (Alter und Geschlecht) zu beschreiben und die Regionen zu identifizieren.

Das Obsan hat erste Ergebnisse im Jahr 2007 veröffentlicht (Offre et recours aux soins médicaux ambulatoires en Suisse, avril 2007; Evolution du taux d'activité en médecine ambulatoire entre 1998 et 2004, novembre 2007) und zusätzliche Berichte in Aussicht gestellt. Die Berichte liefern erste standardisierte Zusammenstellungen über das gesamtschweizerische Angebot in der ambulanten ärztlichen Versorgung und dessen Entwicklung in den vergangenen Jahren. Die Berichte erlauben es, geografische Regionen zu vergleichen. Aufgezeigt werden ebenfalls die Unterschiede zwischen urbaner und ruraler Medizin einerseits sowie Allgemeinmedizin 2383

und Fachmedizin andererseits. Weil die heute zur Verfügung stehenden Datengrundlagen ausgewertet und die zentralen Ergebnisse veröffentlicht worden sind, erachtet der Bundesrat das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2005 P 04.3594

Risikopotenzial von drahtlosen Netzwerken (N 18.3.05, Allemann)

Der Bericht zum Risikopotenzial von drahtlosen Netzwerken (in Erfüllung des Postulats Allemann 04.3594) ist vom Bundesrat am 16. März 2007 verabschiedet worden. Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2005 P 05.3161

Transparenz und Koordination bei Prävention und Gesundheitsförderung (N 17.6.05, Humbel Näf)

Der Bericht zur gesetzlichen Neuregelung der Prävention und Gesundheitsförderung (in Erfüllung der Postulate Humbel Näf 05.3161 und SGK-S 05.3230) ist vom Bundesrat am 28. September 2007 verabschiedet worden. Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2005 P 05.3230

Einsatz von Bundesmitteln in der Gesundheitsprävention (S 14.6.05, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR)

Der Bericht zur gesetzlichen Neuregelung der Prävention und Gesundheitsförderung (in Erfüllung der Postulate Humbel Näf 05.3161 und SGK-S 05.3230) ist vom Bundesrat am 28. September 2007 verabschiedet worden. Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2005 P 05.3678

KVG. Rückerstattung der Generikapreise (N 16.12.05, Darbellay)

Der Bundesrat wurde mit diesem Postulat beauftragt, die Einführung eines Systems zu prüfen, welches einen Anreiz zur vermehrten Verwendung von Generika schafft.

Seit der Einführung des Systems des differenzierten Selbstbehaltes (Änderung von Art. 38a Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV, per 1.1.2006) ist für Originalpräparate in der Regel ein Selbstbehalt von 20 Prozent und für die günstigeren Generika ein Selbstbehalt von 10 Prozent zu tragen, was Anreiz zur Verwendung von Generika schafft.

Zusätzlichen Anreiz bietet das revidierte Preisfestsetzungssystem für Generika, welches am 1. Januar 2008 in Kraft tritt und bestimmt, dass Generika mindestens 40 Prozent (vorher 30 Prozent) günstiger sein müssen als das entsprechende Originalpräparat (Art. 65 Abs. 5bis KVV). Der Bundesrat erachtet damit das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Sozialversicherungen 2003 P 03.3541

Alterspolitik. Strategie-Entwicklung (N 19.12.03, Leutenegger Oberholzer)

Der Bundesrat hat den Bericht «Strategie für eine schweizerische Alterspolitik» in Erfüllung des Postulats am 29. August 2007 verabschiedet. Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

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2005 M 04.3200

Bessere Versicherungsmöglichkeiten für die KMU in der beruflichen Vorsorge (S 2.6.04, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR; N 3.3.05)

Durch die 1. BVG-Revision wurde den Vorsorgeeinrichtungen der Berufsverbände erlaubt, auch Arbeitgeber anzuschliessen, die nicht Mitglied dieses Verbandes waren, um so eine Öffnung für die Vorsorge der KMU zu schaffen. Mit der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), das am 1. Januar 2006 in Kraft trat, wurden Vorsorgeeinrichtungen aus Zusammenschlüssen von nicht miteinander verbundenen Unternehmen von der Versicherungsaufsicht ausgenommen, um die Vorsorgeformen noch weiter zu flexibilisieren. Ausserdem wurden mit den Weisungen über die Voraussetzungen für die Gründung von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (in Kraft seit 1.7.2005) Rahmenbedingungen für Neugründungen von solchen Vorsorgeeinrichtungen definiert.

Der Gesetzgeber hat mit der parlamentarischen Initiative 05.411 «Wechsel der Vorsorgeeinrichtung» ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei wesentlichen Änderungen des Anschluss- oder Versicherungsvertrages eingeführt und nach eingehender Diskussion der verschiedenen Probleme und Möglichkeiten eine besondere Regelung betreffend der Rentner bei der Auflösung eines Anschlussvertrages getroffen. Diese Gesetzesänderung ist am 1. Mai 2007 in Kraft getreten.

Der Bundesrat erachtet damit die Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Staatssekretariat für Bildung und Forschung 2001 P 00.3697

Mangelnde Attraktivität der naturwissenschaftlichen Studien (N 22.6.01, Riklin) ­ vormals BBW

Zur Umsetzung dieses Postulats wurden folgende Studien unternommen: ­

Studie der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF) unter dem Titel: Keine Lust auf Mathe, Physik, Technik? Zugang zu Mathematik, Naturwissenschaften und Technik attraktiver und geschlechtergerecht gestalten (SKBF, Aarau, Trendbericht Nr. 6, 2003).

­

Studie der Universität der italienischen Schweiz zum Thema: Le choix des études universitaires en Suisse: Tendances et facteurs d'influence (2003, nicht veröffentlicht).

­

Gesamtschweizerische Evaluation der Maturitätsanerkennungsregelung von 1995 unter dem Titel EVAMAR. Die Phase I dieser gross angelegten Evaluation, in der es unter anderem um das Wahlangebot an den Schulen und um das Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler geht, wurde im Herbst 2004 abgeschlossen. Die Resultate sind 2005 gemeinsam vom Bund und von der Erziehungsdirektorenkonferenz veröffentlicht worden.

Diese Studien enthalten Aussagen zur bestehenden Situation hinsichtlich der Wahl von naturwissenschaftlichen Studien sowie Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden Situation.

Der Bund und die Erziehungsdirektorenkonferenz haben im Übrigen die gesamtschweizerische Maturitätsanerkennungsregelung von 1995 einer Teilrevision unterzogen und diese auf anfangs August 2007 in Kraft gesetzt. Im Zentrum dieser Revi2385

sion stand die Verbesserung der Stellung der naturwissenschaftlichen Fächer in der gymnasialen Ausbildung. Dies und auch die Einführung der Informatik als Maturitätsfach dürfte sich im Gymnasium attraktivitätssteigernd auswirken.

Der Bundesrat erachtet damit das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2001 P 01.3534

Bericht über die Wirkung von Steuerungsmassnahmen im Bildungs- und Forschungsbereich (N 14.12.01, Fetz) ­ vormals GWF

Der Bundesrat hat den Bericht «Wirkung von Steuerungsmassnahmen im Bildungsund Forschungsbereich» in Erfüllung des Postulats am 4. April 2007 verabschiedet.

Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2005 P 04.3627

Impulsprogramm im Biotechnologiebereich. Nutzung des Wachstumspotenzials (N 18.3.05, Freisinnig-demokratische Fraktion)

Der Bundesrat hat den Bericht «Biotechnologie in der Schweiz: Aktionsplan» in Erfüllung des Postulats am 4. Juli 2007 verabschiedet. Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2007 M 06.3303

BFI-Botschaft 2008­2011. Krediterhöhung um mindestens 6 Prozent jährlich (S 20.9.06, Langenberger; N 26.9.07)

Die vom Bundesrat geforderte Krediterhöhung von mindestens 6 Prozent pro Jahr in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008­2011 (BFI-Botschaft 2008­2011), bezogen auf das Budget 2007 wurde erfüllt. Das Parlament hat die entsprechenden Kredite in der Herbstsession 2007 gesprochen. Der Bundesrat beantragt deshalb, die Motion abzuschreiben.

Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt Justiz 2001 P 00.3723

Zusatzprotokoll Nr. 12 zur EMRK (N 23.3.01, Nabholz) ­ vormals EDA

2002 P 00.3674

Ratifizierung des Protokolls Nr. 12 der EMRK zur Verhinderung von Diskriminierungen (N 6.3.02, Teuscher)

Der Bundesrat hat die Unterzeichnung und Ratifikation des Protokolls Nr. 12 zur EMRK geprüft. Obschon der Bundesrat sich der Bedeutung dieses Instrumentes durchaus bewusst ist, stellt er fest, dass die Tragweite und die Folgen seiner Umsetzung für die schweizerische Rechtsordnung noch schwer abzuschätzen sind (Anwendungsbereich, Spielraum der Staaten, eventuelle Drittwirkung, eventuelle positive Verpflichtungen, gesetzgeberisch tätig zu werden). Der Bundesrat hat daher darauf verzichtet, diesem Instrument beizutreten. Nichtsdestoweniger wird er die Rechtsentwicklung verfolgen, um beurteilen zu können, ob sich neue Gesichtspunkte ergeben, welche ihm die Unterzeichnung des Protokolls Nr. 12 erlauben würden.

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2001 P 01.3163

Verbesserung der Situation der ledigen Mütter (N 22.6.01, Schmied Walter)

In seiner 2001 eingereichten Motion schlug Nationalrat Walter Schmied eine Reihe von Massnahmen zur Besserstellung lediger Mütter und ihrer Kinder vor. Wie sich aus der ausführlichen Antwort des Bundesrates ergibt, lehnte er die meisten dieser Massnahmen ab. Trotzdem war er bereit, den Vorstoss als Postulat entgegen zu nehmen, hauptsächlich mit Blick auf die kurz zuvor eingereichten parlamentarischen Initiativen 00.436 Fehr Jacqueline und 00.437 Meier-Schatz, die die Ergänzungsleistungen zu Gunsten von Familien zum Thema machten. In der Zwischenzeit hat der Nationalrat die Frist zur Behandlung dieser Initiativen wiederholt verlängert, zuletzt am 22. Juni 2007 bis zur Sommersession 2009. Es ist zu erwarten, dass die Vorlage, die die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates bis zu diesem Zeitpunkt ausarbeiten muss, den Anliegen der ledigen Mütter gebührend Rechnung trägt. Es macht deshalb keinen Sinn, am Postulat Schmied Walter weiter festzuhalten. Von selbst versteht sich, dass der Bundesrat auch ohne ein solches Postulat den Anliegen der ledigen Mütter in der übrigen Gesetzgebung die nämliche Aufmerksamkeit schenken wird, so beispielsweise bei der für die 1. Hälfte 2008 angekündigten Vorlage über das gemeinsame Sorgerecht geschiedener und nicht miteinander verheirateter Eltern.

2001 M 00.3513

Übergriffe auf Angestellte des öffentlichen Verkehrs. Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches oder Spezialgesetzgebung (N 20.3.01, Jutzet, S 2.10.01)

Die Motion verlangt eine Ergänzung der Gesetzgebung mit dem Ziel, den Schutz von Angestellten des öffentlichen Verkehrs gegen Übergriffe zu erhöhen. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 23. Februar 2005 betr. Bahnreform 2 (BBl 2005 2415) die Abschreibung der Motion beantragt. Das gesamte Projekt wurde in der Folge durch das Parlament zurückgewiesen. Die nicht strittigen Inhalte der Vorlage, darunter die durch den Motionär verlangte Verbesserung der Sicherheit des Personals, werden nun in einem ersten Teilpaket behandelt. Dem Anliegen der Motion wird des Weiteren bereits im Rahmen der Änderung von Artikel 18a des Personenbeförderungsgesetzes, in Kraft seit 1. Januar 2007, Rechnung getragen. Diese Bestimmung findet Anwendung auf Strassentransportunternehmen, Eisenbahnen, Seilbahnen und andere Transportmittel.

2003 P 01.3523

Sterbehilfe. Gesetzeslücke schliessen statt Tötung erlauben (N 11.12.01, Zäch; S 17.6.03)

2004 M 03.3180

Sterbehilfe und Palliativmedizin (S 17.6.03, Kommission für Rechtsfragen SR; N 10.3.04)

Nach dem Postulat soll der Bundesrat prüfen, ob und in welcher Form gesetzliche Regelungen der indirekten aktiven und der passiven Sterbehilfe nach den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) notwendig seien. Ferner soll der Bundesrat ein Massnahmenpaket zur speziellen Förderung der Palliativmedizin unterbreiten. Die gleiche Stossrichtung haben auch die Motion 03.3180 «Sterbehilfe und Palliativmedizin» (S 17.6.03, Kommission für Rechtsfragen SR; N 10.3.04) und die von den Räten noch nicht behandelte Motion 05.3352 «Expertenarbeit zum Thema Sterbehilfe» der FDP-Fraktion. Zur Beurteilung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs setzte der Vorsteher des EJPD im 2387

Herbst 2004 eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe ein und beauftragte sie, sich vorerst mit den akuten Problemen des so genannten «Sterbetourismus» zu befassen.

Nach Diskussionen mit internen und externen Experten wurde die Studie ausgeweitet und im Verlaufe des Jahres 2005 zum Bericht «Die Sterbehilfe in der Schweiz ­ Handlungsbedarf für den Bundesgesetzgeber?» ausgebaut. Er befasst sich hauptsächlich mit den Fragen nach dem gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei der indirekten aktiven und bei der passiven Sterbehilfe, bei der Suizidhilfe und dem sog.

«Sterbetourismus» sowie nach möglichen Maßnahmen zur Förderung der Palliativmedizin. Der Bericht wurde dem Parlament Ende Mai 2006 mit vom Bundesrat beschlossenen Empfehlungen zum weiteren Vorgehen vorgelegt. Der Bundesrat hat des Weiteren Ende August 2007 dem Parlament einen Ergänzungsbericht zu diesem Bericht verabschiedet. Dieser Ergänzungsbericht befasst sich mit Vorschlägen zur Einschränkung der Verschreibung und Abgabe von Natrium-Pentobarbital in letaler Dosis und mit den zur Förderung der Palliativmedizin getroffenen und geplanten Massnahmen.

2003 M 02.3323

Bekämpfung der Gewalt in öffentlichen Verkehrsmitteln (N 4.10.02, Hess Bernhard; S 2.10.03)

Die Motion verpflichtet den Bundesrat, Vorschläge zur Revision des Strafgesetzbuches zu unterbreiten, damit Übergriffe auf das Personal in öffentlichen Verkehrsmitteln künftig als Offizialdelikt geahndet werden können. Der Vorstoss verfolgt das gleiche Ziel wie die Motion Jutzet 00.3513, deren Abschreibung in der Botschaft vom 23. Februar 2005 zur Bahnreform 2 (BBl 2005 2415) beantragt wurde. Dem Anliegen der Motion wird des Weiteren bereits im Rahmen der Änderung von Artikel 18a des Personenbeförderungsgesetzes, in Kraft seit dem 1. Januar 2007, Rechnung getragen. Diese Bestimmung findet Anwendung auf Strassentransportunternehmen, Eisenbahnen, Seilbahnen und andere Transportmittel.

2003 P 03.3580

Strafbestimmungen bei Verletzung von Amtsgeheimnissen (S 9.12.03, Staatspolitische Kommission SR 03.013)

Die Erfahrungen seit dem Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes lassen keinen Handlungsbedarf zur Verschärfung der Strafbestimmungen erkennen. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, entsprechende Änderungen von Strafbestimmungen zu unterbreiten.

2004 P 03.3233

Rasche Anerkennung des Trusts für den Finanzplatz Schweiz notwendig (N 19.12.03, [Suter]-Pelli); S 22.9.04)

Das Postulat ist mit dem Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2006 über die Genehmigung und Umsetzung des Haager Übereinkommens über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung erfüllt worden.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2005 P 05.3138

Bericht über die Adoptionen (N 17.06.2005, Hubmann)

Der Nationalrat hat am 17. Juni 2005 mit der Annahme des Postulates Hubmann den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die schweizerische Adoptionspraxis vorzulegen. Der Bundesrat übermittelte den gewünschten Bericht am 1. Februar 2006 dem Nationalrat. Gleichzeitig wurde der Bericht veröffentlicht.

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2005 P 05.3477

Strafbarkeit von Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten (N 28.9.05, Staatspolitische Kommission NR 02.024)

Am 9. September 2005 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ein Postulat eingereicht, welches den Bundesrat beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten von in der Schweiz wohnhaften Personen straf- und zivilrechtlich sanktioniert werden sollen. Der Bundesrat hat den gewünschten Bericht, mit welchem auch die Abschreibung des Postulates beantragt wird, der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates übermittelt. Der Bericht ist seit November 2007 in der Kommission in Behandlung.

2007 P 06.3034

Gleichstellungsgesetz. Zusatzbericht zur Wirksamkeit (N 8.3.07, Roth-Bernasconi)

Der Bundesrat hat am 15. Juni 2007 den Bericht über die Umsetzung der vom Bundesrat in seinem «Bericht über die Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes» vorgeschlagenen Massnahmen in Erfüllung des Postulats verabschiedet.

Er beantragt daher die Abschreibung des Postulates.

Bundesanwaltschaft 2005 M 03.3574

Massnahmen gegen Menschenhandel in der Schweiz. Schutz von Opfern und Zeugen (N 19.3.04, Kommission für Rechtsfragen NR; S 8.3.05)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, im Schweizerischen Strafprozessrecht Zeugen- und Opferschutzmassnahmen nach dem Muster des Militärstrafprozessrechts vorzusehen (Änderung, Entwurf des Bundesrates vom 22. Januar 2003, Art. 84 Bst. a und 98 Bst. a­d.).

Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts von Bund und Kantonen wurde am 5. Oktober 2007 vom Parlament angenommen. Die Bestimmungen in Artikel 149 ff sehen umfassendere Schutzmassnahmen vor, als die Motion verlangt. In der Tat kommen nicht nur Opfer und Zeuge in den Genuss von Schutzmassnahmen, sondern zusätzlich auch die Auskunftsperson, die beschuldigte Person, die sachverständige Person, der Übersetzer oder jede Person, die mit ihr oder ihm in einer persönliche Beziehung steht und sich entsprechend auf das Zeugnisverweigerungsrecht gemäss Artikel 168 Absätze 1­3 StPO berufen kann. Zudem beschränken sich die strafprozessualen Schutzmassahmen nicht auf den Bereich des Menschenhandels, sondern sind allgemein anwendbar, und zwar sowohl in Fällen der Bundesgerichtsbarkeit als auch in Fällen kantonaler Gerichtsbarkeit.

Nach Massgabe von Artikel 156 StPO können Bund und Kantone Massnahmen zum Schutz von Personen ausserhalb eines Verfahrens vorsehen.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

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Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Verteidigung 2000 P 97.3619

Koordination und zentrale Leitung der Nachrichtendienste (N 8.3.99, Schmid Samuel; S 7.3.00)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat sinngemäss ersucht, den sicherheitspolitischen Führungsprozess im Allgemeinen sowie die Führung und Koordination der Nachrichtendienste im Besonderen zu verbessern.

In diesem sicherheitspolitischen Kontext hat der Bundesrat in den letzten Jahren einige Untersuchungen und Reformen vorgenommen: So hat der Bundesrat unter anderem mit Beschluss vom 8. September 2004 die nationale Sicherheitskooperation und die sicherheitspolitische Führung überprüfen lassen und anschliessend entsprechende Massnahmen getroffen. Dabei ist namentlich dem Chef VBS bis auf weiteres der Vorsitz im Sicherheitsausschuss des Bundesrates (SiA) übertragen worden. Am 22. Dezember 2004 hat der Bundesrat der Bildung des heutigen Stabes des Sicherheitsausschusses (SiA) zugestimmt, unter gleichzeitiger Abschaffung der Funktion des Nachrichtenkoordinators sowie der Anordnung verschiedener Massnahmen zur Verbesserung der Funktion und Kooperation der Nachrichtendienste. Am 22. Juni 2005 hat der Bundesrat auf gemeinsamen Antrag VBS/EDA/EJPD weitere Verbesserungsmassnahmen beschlossen, mit dem Ziel einer engeren Kooperation des Strategischen Nachrichtendienstes (SND) im VBS und des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) im EJPD in den Themenbereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Proliferation (Schaffung von sogenannten Auswerte- und Analyseplattformen SND/DAP). An seiner Sitzung vom 31. Januar 2007 hat der Bundesrat zudem von einer umfassenden Evaluation der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste Kenntnis genommen, Präzisierungen in Führungs- und Zuständigkeitsfragen des SiA vorgenommen sowie auch erstmals Grundsätze der Politik für die Nachrichtendienste erlassen. In seiner Klausursitzung vom 22./23. Mai 2007 hat sich der Bundesrat mit der Reform der departementalen Gliederung befasst und dabei VBS und EJPD beauftragt, gegebenenfalls unter Einbezug des EFD, bis Februar 2008 eine Lösung betreffend Schaffung eines Sicherheitsdepartements zu suchen. Ziel eines solchen Sicherheitsdepartementes soll sein, sicherheitspolitisch relevante Bereiche in einem Departement zusammen zu fassen. In die gleiche Richtung zielen die Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (07.3278 Schaffung eines Sicherheitsdepartementes) und die Parlamentarische Initiative der Geschäftsprüfungsdelegation
(07.404 Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement).

Parlament und Öffentlichkeit wurden über all diese Beschlüsse und Massnahmen des Bundesrates regelmässig und umfassend informiert. Den Anliegen im Postulat wurde somit durch diese Aktivitäten der letzten Jahre entsprochen. Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Postulates.

2005 M 05.3001

Umfassende Gesetzesgrundlage für das System der Nachrichtendienste (N 6.6.05, Sicherheitspolitische Kommission NR 02.403; S 19.9.05; N 28.11.05)

Ende 2005 stimmten die Eidgenössischen Räte der in einen Prüfauftrag abgeänderten Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-N) zu.

2390

Der Bundesrat wurde beauftragt, bis Ende 2006 zu prüfen beziehungsweise Bericht zu erstatten, ob für das System der Nachrichtendienste umfassende Gesetzesgrundlagen zu schaffen, oder ob und inwiefern die bestehenden Gesetze zu revidieren seien. Aus Sicht der SiK-N sind im nachrichtendienstlichen Kontext Lücken im Bereich der politischen Führung, der Auftragserteilung, der Zusammenarbeit und des Informationsflusses zwischen den Diensten sowie der Koordination und Kontrolle zu schliessen.

Einen von VBS und EJPD unter Koordination des Stabes Sicherheitsausschuss des Bundesrates im 2006 erarbeiteten Bericht hat der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung vom 31. Januar 2007 gutgeheissen und anschliessend dem Parlament zugestellt. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Schaffung eines neuen umfassenden Gesetzes für die Nachrichtendienste über die ohnehin schon geplanten oder laufenden Revisionen der heutigen Gesetzesgrundlagen hinaus unnötig. Der Bundesrat ist vielmehr der Meinung, dass die zentralen Anliegen der Motion besser durch die Verstärkung der politischen Führung gegenüber den Diensten erreicht werden können. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang bereits entsprechende Verbesserungsmassnahmen getroffen und umgesetzt (Formulierung von Grundsätzen der Politik des Bundesrates für die Nachrichtendienste; Schaffen von gemeinsamen Auswerte- und Analyseplattformen SND/DAP in den Bereichen Terrorismus, Proliferation und organisierter Kriminalität; präzisere Formulierung von Kundenbedürfnissen beziehungsweise Steuerung der Informationsbeschaffung).

Mit der Verabschiedung des Berichtes zuhanden des Parlamentes im Frühjahr 2007 erachtet der Bundesrat die in einen Prüfauftrag abgeänderte Motion somit als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2005 P 05.3526

Bericht zur Wehrgerechtigkeit (S 5.12.05, Wicki)

In Erfüllung des Postulates hat der Bundesrat am 28. März 2007 einen Bericht zur Wehrgerechtigkeit verabschiedet, der unter www.vbs.admin.ch, Medieninformationen abrufbar ist. Darin kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Wehrgerechtigkeit gewahrt ist, «weil der Vollzug der Wehrpflicht nach den Massstäben der Gleichbehandlung möglichst objektiv, transparent und gerecht erfolgt und weil (...)

nach wie vor rund 75% der beurteilten Stellungspflichtigen ihre Dienstpflicht persönlich erfüllen». Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, bis Ende 2008 zu prüfen, ob und welche Massnahmen nötig sind, um den Anteil der Militärdienstleistenden zu erhöhen und die materielle Anerkennung der persönlichen Dienstleistung zu verbessern. Der Bericht wurde der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats zur direkten Erledigung zugewiesen. Die Kommission hat den Bericht am 31. August 2007 in Anwesenheit von Ständerat Wicki positiv gewürdigt und ihn zustimmend zur Kenntnis genommen.

2006 M 06.3318

Ausbildungsanforderungen für Berufsoffiziere (N 6.10.06, Rutschmann; S 18.12.06)

Mit der Motion Rutschmann wird der Bundesrat beauftragt, die Ausbildungsanforderungen für den Dienstgrad des Berufsoffiziers so auszugestalten, dass auch Nichtakademiker zugelassen werden können.

Die Frage der Selektion, der Grundausbildung, der Aus- und Weiterbildung sowie der Laufbahn von Berufsoffizieren wurde im Rahmen des Projektes «Weiterentwicklung des Berufsbildes für das militärische Personal» geprüft.

2391

In der Folge wurde mit der Teilrevision der Verordnung über die Militärakademie an der ETH Zürich (VMilAk, Stand 12. Dezember 2006) eine zusätzliche Grundausbildung für Berufsoffiziere eingeführt. Damit können Offiziere, welche über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis nach dem Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 verfügen und die Eignungsabklärungen bestanden haben, die einjährige, praxisbezogene Militärschule 1 an der Militärakademie absolvieren, um danach als Berufsoffiziere eingesetzt zu werden. Die Ausbildung an der Militärakademie wird nach einem mindestens dreijährigen praktischen Einsatz als Berufsoffizier mit der Militärschule 2 fortgesetzt und schliesst mit einer Schlussprüfung und Diplomarbeit ab.

Dem Anliegen der Motion wurde somit entsprochen; der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2007 M 07.3118

Veröffentlichung der Jahresberichte der PSO-Kommission (N 22.6.07, Grüne Fraktion; S 20.9.07)

Am 7. Februar 2007 verlangte die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates, Einblick in den Jahresbericht 2006 der PSO-Kommission zu erhalten. Daraufhin wurde entschieden, den Jahresbericht 2006 zu veröffentlichen. Praktisch zeitgleich wurde die Motion 07.3118 eingereicht, welche ebenfalls die Veröffentlichung des Jahresberichts 2006 sowie weiterer Jahresberichte forderte. Basierend auf dem gefällten Veröffentlichungsentscheid beantragte der Bundesrat die Annahme der Motion. Die Motion wurde im Nationalrat angenommen und vom Ständerat überwiesen. Zwischenzeitlich wurde der Jahresbericht 2006 im Internet publiziert (http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/documentation/publication/p_securi ty/PSO.html). Unter dieser Internet-Rubrik sind auch andere Dokumente der PSOKommission zu finden. Der Jahresbericht 2007 sowie die darauf folgenden Berichte werden ebenfalls in diesem Rahmen publiziert werden. Das Anliegen der Motion kann hiermit als erfüllt erachtet werden, weshalb die Motion abgeschrieben werden kann.

Finanzdepartement Eidgenössische Finanzverwaltung 2005 M 04.3518

Wachstumspolitisch sinnvolle Mehrausgaben (S 14.3.05, Schweiger; N 19.9.05)

Mit der Motion wurde der Bundesrat beauftragt, die Vorgaben zum Budget 2006 und zum Finanzplan 2007­2009 so zu gestalten, dass bis 2008 gegenüber dem Voranschlag 2004 Mehrausgaben von maximal 3 Milliarden geplant werden, wobei diese möglichst auf wachstumsrelevante Bereiche zu fokussieren seien.

Der Bundesrat hat schon in der Stellungnahme zur Motion darauf hingewiesen, dass die geforderte Beschränkung des Ausgabenwachstums auf jährlich rund 1,5% angesichts des hohen Anteils gebundener Ausgaben in diesem kurzen Zeithorizont nicht erreichbar ist. Mit der Verabschiedung des Voranschlags 2008 durch das Parlament am 19. Dezember 2007 ist das Ziel der Motion obsolet geworden.

Seit der Einführung der Schuldenbremse sah die finanzpolitische Strategie des Bundesrats zwei Phasen vor: Nach der Beseitigung des strukturellen Defizits mit den Entlastungsprogrammen 03 und 04, wo die kurzfristige Stabilisierung im Vorder2392

grund stand, soll nun ­ zur Konsolidierung der Erreichten Stabilisierung ­ der Fokus auf die langfristige Einschränkung des Ausgabenwachstums bzw. der Stabilisierung der Staatsquote gelegt werden. Die dafür notwendigen strukturellen Reformen bedürfen einer längeren Vorbereitungszeit und erfordern auch auf politischer Ebene eine akzentuierte Priorisierung von Aufgaben. Der Bundesrat trifft anfangs 2008 in diesem Sinne die Grundsatzentscheide zu den Reformstossrichtungen im Rahmen der Aufgabenüberprüfung. Dabei wird dem Aspekt der Wachstumsfreundlichkeit eine wesentliche Bedeutung beikommen.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2005 M 05.3228

Zusammenführung von BWL, BLW, BVET und Eidgenössischer Forstdirektion (N 2.6.05, Spezialkommission NR 04.080; S 29.9.05)

Der Bundesrat hat die Frage einer Zusammenführung von BWL, BLW, BVET und der Eidgenössischen Forstdirektion geprüft und beschlossen, das Projekt einer Zusammenführung nicht weiterzuverfolgen.

Die Prüfergebnisse wurden in einem entsprechenden Bericht in Erfüllung der Motion vom Bundesrat am 28. Juni 2006 zur Kenntnis genommen.

Er beantragt die Abschreibung der Motion.

2006 M 05.3224

Zweckgebundene Verwendung der Mineralölsteuer (N 2.6.05, Kommission 04.080 NR; S 20.6.06)

Die Motion zielt auf eine möglichst rasche Verwendung des positiven Saldos der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (2006 rund 4,2 Mrd.) für Strassenzwecke.

Dieser Saldo hat sich ergeben, weil die zweckgebundenen Einnahmen in der Vergangenheit über den entsprechenden Ausgaben lagen.

Mit der Inkraftsetzung des Infrastrukturfonds per 1.1.2008 werden 2,6 Milliarden aus diesem Saldo als Ersteinlage in den Fonds übertragen. Diese Mittel werden dort für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes sowie für die neuen Beiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen verwendet.

Damit hält der Bundesrat die Motion für erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössisches Personalamt 2003 P 03.3436

Weiterführung des Praktikantenprogramms (N 2.10.03, Spezialkommission des Nationalrates 03.047) Der Bundesrat hat am 2. Mai 2007 den Bericht «Weiterführung des Praktikantenprogramms» in Erfüllung des Postulates verabschiedet. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulates.

2004 P 04.3298

Bundesaufgaben durch Verwaltungsstellen des Bundes.

Transparenz im Vollzug (S 27.9.04, Schmid-Sutter Carlo) ­ vormals Generalsekretariat

Der Bundesrat beantragte am 15. September 2004 die Annahme des Postulats und der Ständerat stimmte diesem Antrag am 27. September 2004 zu. Damit verpflichtete sich der Bundesrat zu prüfen und Bericht darüber zu erstatten, ob die Transparenz der Verwaltung beim Vollzug von Bundesausgaben zu verbessern sei.

2393

Am 1. Juli 2006 ist das Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) in Kraft gesetzt worden. Ab diesem Zeitpunkt sind amtliche Dokumente der Bundesverwaltung öffentlich zugänglich, sofern nicht gesetzliche Ausnahmebestimmungen anwendbar sind. Mitgliedschaften (und mitgliedschaftsähnliche Verbindungen) der Bundesverwaltung bei Organisationen des privaten und des öffentlichen Rechts stellen Informationen dar, welche die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe betreffen (vgl. Art. 5 Abs. 1 Bst. c BGÖ). Ebenfalls umfasst der Begriff des amtlichen Dokumentes auch Gutachten und Studien, unabhängig davon, ob sie intern erstellt oder der Bundesverwaltung im Rahmen eines Auftrages mitgeteilt wurden.

Das Öffentlichkeitsgesetz verlangt zwar nicht, dass die Verwaltung von sich aus die Gesamtheit der Dokumente oder einzelne Kategorien davon zugänglich macht.

Vielmehr muss ein Gesuch um Zugang, in hinreichend genauer Art formuliert, ein oder mehrere bestimmte Dokumente bezeichnen. Das Öffentlichkeitsgesetz regelt somit die Information auf Anfrage. Bezüglich der aktiven Information durch die Behörden sieht es keine Regelungen vor; dafür gelten weiterhin die entsprechenden spezialgesetzlichen Bestimmungen.

Das Sammeln, Auflisten und Veröffentlichen von Mitgliedschaften von Angestellten stellt eine Bearbeitung von Personendaten im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz DSG dar. Bundesorgane benötigen für die Bearbeitung von Personendaten eine ausdrückliche Rechtsgrundlage (s. Art. 17 DSG). Im Falle von besonders schützenswerten Personendaten muss diese Grundlage in einem Bundesgesetz verankert sein. Gestützt auf Artikel 24 des Bundespersonalgesetzes BPG kann der Bundesrat Angestellte nur zur Offenlegung von Mitgliedschaften verpflichten, soweit es für die Staatssicherheit, für die Wahrung von wichtigen Interessen in auswärtigen Angelegenheiten oder für die Sicherstellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen erforderlich ist.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

Eidgenössische Steuerverwaltung 2001 P 01.3215

Stempelabgabe. Permanente Beobachtung der Entwicklung (N 22.6.01, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR 01.021)

Mit dem Vorstoss der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates wird der Bundesrat ersucht, die Entwicklung der eidgenössischen Stempelabgaben permanent zu beobachten und der parlamentarischen Kommission periodisch Bericht zu erstatten und allenfalls Antrag auf Gesetzesänderungen zu stellen.

Um die Entwicklung des Marktes aus der Sicht der Umsatzabgabe zu beobachten, ist am 20. August 2001 die (ständige) Arbeitsgruppe «PRETIME» (Prévoir Droits de Timbre) ins Leben gerufen worden. Sie setzt sich aus Vertretern der Eidgenössischen Steuerverwaltung, der Schweizerischen Nationalbank, des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und der Privatwirtschaft zusammen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der rechtzeitigen Erkennung von Tendenzen zur Abwanderung oder Verlagerung von Geschäften und Arbeitsplätzen ins Ausland. Das Anliegen des Postulates ist damit erfüllt und das Postulat kann zur Abschreibung beantragt werden.

2394

2005 P 03.3175

Befreiung der Pensionskassen von Grundstückgewinnsteuern und Handänderungsgebühren (N 15.3.05, Kaufmann)

Das Postulat forderte die Abklärung, wie Pensionskassen und andere Formen der kollektiven Altersvorsorge von der Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer befreit werden können.

Eine Arbeitsgruppe, die aus Vertretern der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Vertretern von vier Kantonen, einer Vertreterin des Bundesamtes für Justiz und einem Vertreter des Bundesamtes für Sozialversicherung bestand, untersuchte die mit dem Postulat aufgeworfenen Fragen. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass durch das Inkrafttreten des Fusionsgesetzes (FusG) und den entsprechenden Änderungen im Steuerharmonisierungsgesetz (Art. 12 i.V.m. Art. 24 Abs. 3 StHG) es den Vorsorgeeinrichtungen nun möglich ist, Umstrukturierungen ohne Auslösung einer Grundstückgewinn- oder Handänderungssteuer vorzunehmen. Für die Grundstückgewinnsteuer liegt ein Steueraufschub vor, so dass die latenten Steuern auf das übernehmende Steuersubjekt übertragen werden. Bei der Handänderungssteuer liegt im Rahmen einer Umstrukturierung bei Übertragung eines Grundstückes ein Steuerbefreiungsgrund vor. Die bundesrechtliche Befreiungsnorm von kantonalen und kommunalen Handänderungssteuern bei Umstrukturierungen (Art. 103 FusG) wird am 1. Juli 2009 in Kraft treten. Mit der gesetzlichen Verankerung der steuerneutralen Umstrukturierung im DBG, im StHG, sowie im BVG besteht Gewähr, dass Umstrukturierungen von Vorsorgeeinrichtungen in den Kantonen steuerlich einheitlich gehandhabt werden. Somit wurde bereits durch diese Gesetzesänderungen einem wichtigen Anliegen des Postulanten zuvorgekommen.

Die Arbeitsgruppe hat ausgehend vom Status quo zwei Vorschläge erarbeitet: Die Grundvariante sieht die Befreiung der Vorsorgeeinrichtungen von den Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern vor. Bei der Alternative ist ein Ausnahmetatbestand vorgesehen, wonach lediglich die entstandenen Gewinne aus der Veräusserung von Liegenschaften, die zum Zweck des Einkaufs einer Vorsorgeeinrichtung in eine andere Vorsorgeeinrichtung oder in eine Sammel- bzw. Gemeinschaftseinrichtung veräussert wurden, nicht steuerbar sind. In diesen Fällen ist auch auf die Erhebung einer allfälligen Handänderungssteuer zu verzichten. Der Bericht zeigt die verschiedenen Vor- und Nachteile der beiden möglichen Entlastungsvarianten auf.

Es zeigt sich, dass beide Varianten erhebliche Nachteile
(insbesondere Mindereinnahmen und die Gefahr von Anschlussbegehren) aufweisen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 4. September 2007 mit 13 zu 12 Stimmen die Kenntnisnahme des Berichts ohne weitere Folge beschlossen. Wir beantragen daher, das Postulat abzuschreiben.

2005 P 05.3049

Übertragung von Beteiligungsrechten im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge (S 14.6.05, Heberlein)

Das Postulat will, dass der Bundesrat prüft und darüber Bericht erstattet, ob er angesichts hängiger Vorstösse und Gesetzesrevisionen auf eine vom Bundesgericht mit Entscheid vom 11. Juni 2004 eingeleitete Verschärfung der bisherigen Praxis zur Besteuerung der Erbenholding nach altem Recht verzichtet. Konkret geht es um die Frage, ob die Verwaltung angehalten werden soll, unter der Geltung des alten Rechts keine Weisungen (Kreisschreiben) im Sinne des erwähnten Bundesgerichtsentscheids betreffend indirekte Teilliquidation zu erlassen.

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Die Eidgenössischen Räte haben in der ersten Hälfte des Jahres 2006 beschlossen, die Vorlage für das Unternehmenssteuerreformgesetz II derart zu teilen, dass die als vordringlich erachteten Regelungen der indirekten Teilliquidation und der Transponierung im Rahmen einer separaten Vorlage 2 vorgezogen behandelt und möglichst rasch in Kraft gesetzt werden können. Entsprechend haben die Eidgenössischen Räte am 23. Juni 2006 das Bundesgesetz über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung verabschiedet (BBl 2006 5749). Nach diesem Bundesgesetz lässt sich die Praxis im Sinne des erwähnten Bundesgerichtsentscheids vom 11. Juni 2004 nicht mehr aufrechterhalten. Der Bundesrat hat die vom genannten Bundesgesetz geänderten Bestimmungen des DBG auf den 1. Januar 2007, jene des StHG auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Seit dem 6. November 2007 ist auch das Kreisschreiben Nr. 14 der Eidgenössischen Steuerverwaltung betreffend den Verkauf von Beteiligungsrechten aus dem Privat- in das Geschäftsvermögen eines Dritten (indirekte Teilliquidation) publiziert und via Internet abrufbar.

Die Anliegen des Postulats erweisen sich somit als erfüllt. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat darauf hin, dass das konnexe Geschäft, die Motion 05.3242 (Bührer Gerold), vom Urheber am 12. März 2007 zurückgezogen worden ist. Dies deshalb, weil mit dem erwähnten Bundesgesetz über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung die Anliegen der Motion erfüllt worden sind.

Der Bundesrat beantragt deshalb, das Postulat abzuschreiben.

2007 P 07.3003

Unternehmensbesteuerung. Internationale Entwicklung (S 6.3.07, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR 05.058)

Am 7. November 2007 hat der Bundesrat den Bericht über die Entwicklung der Unternehmensbesteuerung und des Steuerwettbewerbs in der Europäischen Union gutgeheissen und den Eidgenössischen Räten vorgelegt. Im ersten Teil werden die europäische Beihilfepolitik und das europäische Beihilferecht und im zweiten Teil der Steuerwettbewerb innerhalb der EU ausführlich dargelegt. Der Bericht zeigt, dass das grundsätzliche Verbot staatlicher Beihilfen eine wichtige Säule des Wettbewerbsrechts der EU bildet. Im nicht-steuerlichen Bereich erscheinen jedoch die Möglichkeiten staatlicher Beihilfen relativ gross zu sein, insbesondere aufgrund der zunehmenden Orientierung an horizontalen Zielen (sektorenübergreifende Beihilfen) im Rahmen der laufenden Reform. Gegen unerlaubte staatliche Beihilfen in Form steuerlicher Massnahmen und gegen Verstösse gegen den «Code of Conduct» geht die EG-Kommission indessen rigoros vor.

Mit der Veröffentlichung des Berichts ist dem Begehren des Postulats entsprochen worden. Die Voraussetzungen zur Abschreibung, wie sie im Artikel 124 Absatz 3 und 5 des Parlamentsgesetzes umschrieben werden, sind somit erfüllt. Es wird daher beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.

Eidgenössische Zollverwaltung 2005 M 04.3275

Teilnahme an Schengen/Dublin. Sicherheitskonzept (N 8.10.04, Freisinnig-demokratische Fraktion; S 8.3.05)

Ständerat und Nationalrat haben mit Beschluss vom 1. Oktober 2004 der Botschaft zur Genehmigung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, einschliesslich der Erlasse zur Umsetzung der Abkommen (Bilaterale II, 04.063) zugestimmt. Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung der Motion.

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Bundesamt für Privatversicherungen 2005 P 05.3237

Solvenz von Lebensversicherungen (N 7.10.05, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR 04.488)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, eine Abklärung betreffend möglicher Missbräuche bei der Mitnahme von Vertragsdeckungskapitalien in der beruflichen Vorsorge im Lichte von aussergewöhnlichen Zinsänderungen vorzunehmen.

Dabei sollen im Hinblick auf eine Gesetzgebung Lösungswege aufgezeigt werden, welche einerseits die Mobilität von Pensionskassen nicht behindern, andererseits die Solvenz von Lebensversicherungen und die Ansprüche der zurückbleibenden Versicherten nicht beeinträchtigen.

Wie alle Versicherungsverträge mit Zinsgarantie, enthalten auch die Kollektivverträge zwischen Versicherungsunternehmen und Vorsorgeeinrichtungen eine Bestimmung zum so genannten Zinsrisikoabzug. Mit dem Zinsrisikoabzug kann dem abgehenden Vertrag der entsprechende Verlust anteilsmässig belastet werden.

Der Zinsrisikoabzug kann jedoch gemäss Artikel 53e Absatz 3 des Gesetzes über die Berufliche Vorsorge (BVG) nur in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss geltend gemacht werden.

In Erfüllung des Postulates hat der Bundesrat am 14. Februar 2007 den Bericht «Neuregelung des Zinsrisikoabzuges bei Kollektiv-Lebensversicherungsverträgen» gutgeheissen. Der Bericht schlägt vor, Artikel 53e Absatz 3 BVG mit einer Bestimmung für ausserordentliche Situationen zu ergänzen. So soll sichergestellt werden, dass die Interessen der Versicherten weder durch ein einseitiges Ausnützen von Zinsdifferenzen noch durch eine unnötige Einschränkung der Mobilität der Arbeitgeber beeinträchtigt werden.

Mit diesem Bericht hat der Bundesrat die Problematik von möglichen Missbräuchen bei der Mitnahme von Vertragsdeckungskapitalien in der beruflichen Vorsorge im Lichte von aussergewöhnlichen Zinsänderungen vertieft analysiert. Er erachtet damit das Postulat als erfüllt und beantragt die Abschreibung des Postulates.

Volkswirtschaftsdepartement Staatssekretariat für Wirtschaft 2000 P 99.3433

IAO-Konvention 169 zum Schutze indigener Völker (Ureinwohner) (N 24.3.00, Gysin Remo)

Der Bundesrat beantragte am 18. Oktober 2006 zusammen mit der Verabschiedung des Berichts «Situation der Fahrenden in der Schweiz» die Abschreibung des Postulats 99.3433. In seiner Antwort auf die Interpellation Müller-Hemmi (07.3624) kommt der Bundesrat am 7. Dezember 2007 zum Schluss, dass die Hindernisse für eine Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 169 nicht an Aktualität eingebüsst haben. Der Bundesrat beantragt daher erneut die Abschreibung dieses Postulates.

2000 P 99.3149

Investitionsrisikogarantie. Reform mit sozialen und ökologischen Mindeststandards (N 15.6.00, Strahm)

Mit diesem Postulat wird der Bundesrat ersucht zu prüfen, ob im Rahmen der geplanten Revision der Investitionsrisikogarantie (IRG) des Bundes auch soziale und 2397

ökologische Mindeststandards als Bedingung für die Garantieerteilung einzuführen sind und allenfalls im Entscheidgremium der IRG eine Vertretung der Zivilgesellschaft sicherzustellen ist.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat Abklärungen zum Bedarf der schweizerischen Direktinvestoren für eine IRG eingeleitet und ist zum Schluss gekommen, dass eine Aufrechterhaltung des Instruments nicht angezeigt ist.

Das Bundesgesetz über die Investitionsrisikogarantie (SR 977.0) ist seit 1970 unverändert in Kraft und wurde gesamthaft gesehen nur sehr wenig beansprucht; zur Zeit bestehen noch zwei Garantien. Studien ergaben eine ungenügende Attraktivität der IRG. Bei Direktinvestitionen im Ausland ist kein grundsätzliches Marktversagen vorhanden; es kann daher nicht mehr Aufgabe des Bundes sein, ein solches Instrument anzubieten. Die IRG-Kommission gehört zu denjenigen Kommissionen, welche vom Bundesrat im November 2006 zur Aufhebung vorgeschlagen wurden. Auf Grund dieser Ausgangslage und der Notwendigkeit, dass sich der Bund auf prioritäre Aufgaben konzentrieren muss, ist eine Aufrechterhaltung des Instruments nicht angezeigt.

Die Abschaffung des IRG-Gesetzes wurde über die laufende Teilrevision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) eingebracht, weil es thematisch mit der darin enthaltenen Aufhebung der IRG-Kommission verbunden ist und damit die aufwändigen Arbeiten für eine separate Botschaft vermieden werden konnten. Der Bundesrat hat dieses Vorgehen mit der Weiterleitung der Botschaft zur Teilrevision RVOG an das Parlament bestätigt. Am 17. Dezember 2007 hat der Ständerat als Erstrat der Teilrevision des RVOG zugestimmt und damit auch die Abschaffung des IRG-Gesetzes beschlossen. Ausstehend ist die Bestätigung des Nationalrats.

Falls auch der Nationalrat dem Bundesrat und Ständerat folgt, wird das Postulat hinfällig. Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Vorstosses.

2003 P 02.3702

Förderung der Wachstumspotenziale bei KMU (N 21.3.03, Walker Felix)

Der Bundesrat teilt die Bedenken, die im Postulat geäussert werden. Er hat am 18. Januar 2006 den Bericht «Vereinfachung des unternehmerischen Alltags» publiziert, der sich mit der Reduktion der administrativen Belastung der KMU auseinander setzt. Zum selben Thema wurden am 8. Dezember 2006 eine Botschaft und ein Gesetzesentwurf zur Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungsverfahren an das Parlament überwiesen. Die eidgenössischen Räte haben diese Vorschläge im Dezember 2007 angenommen. Schliesslich hat der Bundesrat am 8. Juni 2007 einen ausführlichen Bericht «Die Politik des Bundes zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen» veröffentlicht, der die wichtigsten Fragen des Postulats beantwortet.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Vorstosses.

2003 P 03.3136

Neue Regionalpolitik. Konferenz für die Entwicklung des ländlichen Raumes und der Berggebiete (S 18.6.03, Stadler)

Mit diesem Postulat wird der Bundesrat ersucht, zusammen mit den Kantonen und Gemeinden die Einsetzung einer der Tripartiten Agglomerationskonferenz ähnlichen Konferenz für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Berggebiete ins Auge zu fassen.

2398

Der Bundesrat hat seit der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Regionalpolitik im Jahre 2004 wiederholt bestätigt, dass ihm gerade in diesem Bereich der Bundesaufgaben die gute vertikale Zusammenarbeit sehr wichtig ist. Unter verschiedenen denkbaren Modellen hat er dabei eine enge und ständige Kooperation zwischen den verantwortlichen Verwaltungseinheiten auf Bundes- und Kantonsebene bevorzugt gegenüber einer weiteren ständigen Konferenz von Exekutivmitgliedern der verschiedenen staatlichen Ebenen.

Die Eidg. Räte haben mit Art. 20 des BG vom 6. Oktober 2007 dem Bundesrat die Kompetenz übertragen zu entscheiden, wie die Zusammenarbeit mit den Kantonen, dem Berggebiet und dem weiteren ländlichen Raum sichergestellt wird. Mit der Verordnung vom 28. November 2007 über Regionalpolitik hat er diese Bestimmung in Art. 2 so präzisiert, dass die Kantone und Regionen dem SECO Ad-hoc-Konferenzen beantragen können, welche die Zusammenarbeit zwischen den Exekutiven sicherstellen. Diese bedarfsorientierte Regelung ist während der Anhörung der Kantone zum Verordnungsentwurf auf ausschliesslich zustimmendes Echo gestossen.

Daneben hat sich im September 2007 eine aus den in den kantonalen Verwaltungen für Regionalpolitik zuständigen Personen zusammengesetzte Fachstellenkonferenz gebildet, die von der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren mandatiert wurde, die enge Zusammenarbeit mit dem Bund auf technischer Ebene sicherzustellen. Zusammen mit dem SECO, das dieser Konferenz einen grossen Stellenwert beimessen wird, besteht somit eine Kooperationsplattform, auf der ein Grossteil der Umsetzungsfragen des Mehrjahresprogramms 2008­2015 endgültig besprochen werden können.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Vorstosses.

2004 P 04.3001

Landesweite Informations- und Aufklärungskampagnen über die Folgen der Schwarzarbeit (N 17.6.04, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR 02.010)

Das neue Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit und die dazugehörende Verordnung traten am 1. Januar 2008 in Kraft. Um die Öffentlichkeit und die betroffenen Kreise über die neuen Bestimmungen zu informieren und sie für das Anliegen zu sensibilisieren, wird die Einführung des Gesetzes in Erfüllung des Postulats durch eine nationale Informations- und Sensibilisierungskampagne begleitet. Die Kampagne wurde am 29. November 2007 anlässlich einer Medienkonferenz von Frau Bundesrätin Doris Leuthard lanciert; sie wird sich über zwei Jahre erstrecken. Die Vorbereitung der Kampagne, deren Federführung beim SECO liegt, erfolgte in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Sozialpartnern. Ein wesentlicher Bestandteil der Kampagne bildet die speziell für diesen Zweck eingerichtete Internetsite www.keine-schwarzarbeit.ch. Dort finden sich zahlreiche Informationen über das neue Gesetz und die Kampagne sowie andere nützliche Dokumente zum Thema Schwarzarbeit.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Vorstosses.

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2005 P 05.3122

Kaufkraft und Preise 8. Abbau der nichttarifarischen Hemmnisse (N 17.6.05, Sozialdemokratische Fraktion)

Mit diesem Postulat wird der Bundesrat eingeladen, dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten, welche nichttarifarischen Bestimmungen den Warenverkehr mit dem Ausland behindern und zur Verteuerung der Preise im Inland beitragen.

Im Rahmen der Arbeiten zur Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) wurde eine umfassende Überprüfung der schweizerischen Produktevorschriften auf Abweichungen von in der EG geltenden Produktevorschriften durchgeführt. Die von den zuständigen Bundesämtern gemeldeten Abweichungen wurden in der Vernehmlassung zur THG-Revision zur Diskussion gestellt. Nach der Vernehmlassung wurden diese Abweichungen auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 4 THG überprüft, welcher vorsieht, dass technische Vorschriften so auszugestalten sind, dass sie sich nicht als technische Handelshemmnisse auswirken.

Zu diesem Zweck sind sie auf die technischen Vorschriften der wichtigsten Handelspartner abzustimmen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur aus übergeordneten öffentlichen Interessen zulässig.

Am 31. Oktober 2007 hat der Bundesrat gestützt auf diese Arbeiten einen Bericht mit dem Titel «Überprüfung der Abweichungen im schweizerischen Produkterecht vom in der EG geltenden Recht» verabschiedet und über das weitere Vorgehen in Bezug auf diese Abweichungen entschieden. Es wurde beschlossen, dass das Cassisde-Dijon-Prinzip in 18 Fällen nicht zur Anwendung gelangen soll (Liste A («Abweichung») des Berichtes). In 5 Fällen hat der Bundesrat die bestehenden, vom in der EG geltenden Recht abweichenden Produktevorschriften voll bestätigt. In 13 Fällen wird die Abweichung eingeschränkt oder nur vorläufig weitergeführt. In 34 Fällen hat der Bundesrat entschieden, auf Abweichungen vom in der EG geltenden Produkterecht zu verzichten (Liste V («Verzicht») des Berichtes). Im Rahmen der THGRevision wurden auch die vom in der EG geltenden Recht abweichenden Zulassungsverfahren sowie die abweichenden Importverbote und Importbewilligungen einer Überprüfung unterzogen (Liste Z («zulassungspflichtige Produkte») und Liste I («Importverbote/Importbewilligungen»)). Diesbezüglich hat der Bundesrat insgesamt 20 Abweichungen bestätigt. In einzelnen Fällen hat er die Abweichungen eingeschränkt, befristet oder nicht bestätigt. Der Bericht zur Überprüfung der Abweichungen im schweizerischen
Produkterecht vom in der EG geltenden Recht enthält die gefällten Beschlüsse, die entsprechenden Begründungen sowie zusätzliche Detailinformationen. Mit diesem Bericht wird den Forderungen des Postulats 05.3122 Kaufkraft und Preise 8. Abbau der nichttarifarischen Hemmnisse nachgekommen und entsprechend hiermit dessen Abschreibung beantragt.

2005 P 05.3649

Monitoring flankierende Massnahmen (N 16.12.05, Fehr Hans-Jürg)

Seit der Einreichung des Postulates und der Behandlung durch den Bundesrat im November 2005 hat sich die Berichterstattung bezüglich der Umsetzung der flankierenden Massnahmen in einem regelmässigen Rhythmus entwickelt. Jährlich im Frühling werden öffentlich zugängliche Observatoriums-Berichte erstellt, in die auch die Beobachtungen der kantonalen tripartiten Kommissionen einfliessen. Der nächste Bericht erscheint im April 2008. Zusätzlich wurden bis jetzt drei Berichte zum Vollzug der flankierenden Massnahmen vom SECO veröffentlicht, der letzte davon im September 2007. Diese Berichte geben Rechenschaft über die Tätigkeiten 2400

der kantonalen tripartiten Kommissionen, der kantonalen Vollzugsbehörden sowie der paritätischen Kommissionen der Sozialpartner, letztere in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen. Spezielle Berichterstattungen zu weiteren Vollzugsfragen (Temporärarbeit, Wirksamkeit der Sanktionen) vervollständigen das Bild. Allen diesen Berichten ist gemein, dass sie ein immer professioneller werdendes System der flankierenden Massnahmen reflektieren und Problemfelder klar aufzeigen. Damit ist das Ziel des Postulates erfüllt.

2006 P 06.3151

Einseitige Anerkennung des Cassis-de-Dijon-Prinzips.

Offenlegung der mutmasslichen Auswirkungen (N 23.6.06, Baumann J. Alexander)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, im Hinblick auf eine einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips mit der EG, eine vollständige Liste derjenigen schweizerischen Vorschriften zu veröffentlichen, welche in Konsequenz dieser Regelung ausser Kraft gesetzt würden, bzw. die zwar von den schweizerischen Herstellern zu befolgen wären, nicht aber von den Herstellern der nach diesen Regeln importierten Erzeugnisse.

Die vom Postulat gewünschten Abklärungen wurden im Rahmen der Arbeiten zur Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) vorgenommen. So wurden die schweizerischen Produktevorschriften auf Abweichungen von in der EG geltenden Produktevorschriften überprüft. Die von den zuständigen Bundesämtern gemeldeten Abweichungen wurden in der Vernehmlassung zur THG-Revision zur Diskussion gestellt. Nach der Vernehmlassung wurden diese Abweichungen auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 4 THG überprüft, welcher vorsieht, dass technische Vorschriften so auszugestalten sind, dass sie sich nicht als technische Handelshemmnisse auswirken. Zu diesem Zweck sind sie auf die technischen Vorschriften der wichtigsten Handelspartner abzustimmen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur aus übergeordneten öffentlichen Interessen zulässig.

Am 31. Oktober 2007 hat der Bundesrat gestützt auf diese Arbeiten einen Bericht mit dem Titel «Überprüfung der Abweichungen im schweizerischen Produkterecht vom in der EG geltenden Recht» verabschiedet und über das weitere Vorgehen in Bezug auf diese Abweichungen entschieden. In 34 Fällen hat der Bundesrat entschieden, auf Abweichungen vom in der EG geltenden Produkterecht zu verzichten (Liste V («Verzicht») des Berichtes). In 23 Fällen erfolgt die Beseitigung der bestehenden Handelshemmnisse durch eine Anpassung des Schweizer Rechts an die technischen Vorschriften der EG. Durch eine konsequente Beseitigung solcher schweizerischer Sondervorschriften kann das Entstehen von Diskriminierungen schweizerischer Hersteller aufgrund unterschiedlicher Produktevorschriften vermieden werden. In 7 Fällen werden die Vorschriften beibehalten, aber die bestehenden Handelshemmnisse beseitigt, indem mit dem Inkrafttreten des revidierten THG das Cassis-de-Dijon-Prinzip zur Anwendung gelangen soll. Der Bericht zur Überprüfung der Abweichungen im schweizerischen Produkterecht
vom in der EG geltenden Recht enthält die gefällten Beschlüsse, die entsprechenden Begründungen sowie zusätzliche Detailinformationen. Mit diesem Bericht wird den Forderungen des Postulats 06.3151 Baumann nachgekommen und entsprechend hiermit dessen Abschreibung beantragt.

2401

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie 2000 P 00.3271

Informations- und Kommunikationstechnologien. Bewusstseinsbildung (N 6.10.00, Lalive d'Epinay)

Der Bundesrat hat seit der Überweisung dieses parlamentarischen Vorstosses verschiedene Aktionen durchgeführt, die die Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung im Bereiche der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) gefördert haben. Diese wurden durch die interdepartementale Arbeitsgruppe «Informationsgesellschaft» (IdA IG) koordiniert. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement ist, vertreten durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), Mitglied der IdA IG und ihres Leitungsausschusses. Das BBT hat 2004 im Namen des IdA IG einen Bericht zuhanden des Bundesrates zum Thema «Digitale Spaltung» in der Schweiz erarbeitet.

Von 2002 bis 2007 wurde ein von Bund, Kantonen und grossen Wirtschaftsunternehmen (Swisscom, Apple, Cisco, Dell, IBM, Microsoft, Sun) gemeinsam getragenes Programm «Public Private Partnership ­ Schule im Netz» (PPP-SiN) durchgeführt. Ziel war es, die IKT in Schule und Unterricht zu integrieren. Einerseits ging es um einen Beitrag zur Infrastruktur-Ausrüstung an den Schweizer Schulen (Sonderkonditionen im Bereich Hard-/Software und Internet-Zugang), anderseits um die Weiterbildung von Lehrpersonen in diesem Bereich. Der Bund hat auf Basis des befristeten Bundesgesetzes über die Förderung von IKT in den Schulen vom 14. Dezember 2001 mit einem Aufwand von CHF 35 Mio Impulse gegeben und damit einen Beitrag geleistet zur Weiterbildung, Beratung und Unterstützung der Lehrpersonen in der Nutzung von IKT im Unterricht. Gegen 10 000 Lehrpersonen besuchten entweder IKT-Kaderausbildungsgänge oder eine vom Bund geförderte Weiterbildung als IKT-Anwender. Damit erreichte PPP-SiN direkt und indirekt insgesamt rund 20 % aller Schweizer Lehrpersonen. Verschiedene pädagogische Hochschulen übernahmen die im Rahmen des Programms entwickelten Kursmodule und setzen sie heute in ihrer Ausbildung ein. Der Bund unterstützte ferner die nationale Koordination über die EDK finanziell.

Das Bundesprogramm Swiss Virtual Campus hat die Nutzung der IKT ­ insbesondere eLearning ­ an den Schweizerischen Hochschulen über insgesamt 112 Projekte gefördert, z.B. mit der Entwicklung und Nutzung von inter-institutionellen OnlineLehreinheiten. Wesentlichstes Element war der Aufbau von Kompetenz-, Serviceund Produktionszentren (CCSP) an allen Hochschulen, die eine effektivere und effizientere
Produktion von Online-Lehreinheiten sicherstellen und Beratungsdienstleistungen über alle Ebenen hinweg anbieten. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Sicherung der Nachhaltigkeit und der Gewährleistung des Transfers des erworbenen Know-hows geschenkt. So ist es vor allem den CCSP zu verdanken, dass eLearning an den Hochschulen seine Verankerung gefunden hat.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung dieses Postulates.

2000 P 98.3355

Telematik-Offensive (N 5.6.00, Theiler; S 7.12.00)

Vgl. Stellungnahme zu 2000 P 00.3271.

2402

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung 2007 P 06.3699

Nahrungsmittel- und Energieversorgung. Strategie des Bundesrates (N 21.3.07, Parmelin)

Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2007 vom Bericht über die Pflichtlagerpolitik 2008 ­ 2011 Kenntnis genommen. Der Bericht beantwortet auch die im Postulat 06.3699 angesprochenen Fragestellungen zur Versorgungssicherung im Ernährungsund Energiebereich. Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

Bundesamt für Wohnungswesen 2007 M 06.3015

Verbesserte Überwälzung energetisch wirksamer Massnahmen im Gebäudebereich (N 15.6.06, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR 02.473, S 20.3.07; N 11.6.07)

Die Motion forderte den Bundesrat auf, Artikel 14 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) so zu ergänzen, dass energetische Verbesserungen bei Wohn- und Geschäftsräumen wertvermehrenden Investitionen gleichgestellt werden und zu einer Mietzinserhöhung berechtigen. Für Vermieter sollte durch diese Klarstellung ein Anreiz geschaffen werden, diese Arbeiten durchzuführen. Der Bundesrat hat am 28. November 2007 die angesprochene Verordnung geändert und dabei die von der Motion verlangten Revisionspunkte berücksichtigt. Die Änderung ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Die Motion kann daher als erfüllt abgeschrieben werden.

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Generalsekretariat 2005 M 04.3433

Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten (S 4.10.04, Staatspolitische Kommission SR 03.448; N 17.3.05)

Im Rahmen des Massnahmenpakets zur Entlastung des Bundeshaushalts 2002 folgte das Parlament dem Vorschlag des Bundesrates, per Ende 2007 Artikel 15 Postgesetz aufzuheben und damit die indirekte Presseförderung einzustellen. Entgegen seinem damaligen Beschluss und gegen den Willen des Bundesrates überwies das Parlament im März 2005 eine Motion der SPK-S (04.3433), die eine Neuauflage des Ende 2007 auslaufenden Systems der indirekten Presseförderung unter gleichzeitiger Optimierung der seit Jahren bekannten Mängel forderte. Im Dezember 2005 entschied der Bundesrat, an seinem bisherigen Standpunkt festzuhalten und auf die Ausarbeitung einer Vorlage gemäss der Motion SPK-S zu verzichten.

Als Reaktion auf den Entscheid des Bundesrates beschloss die SPK-N im Februar 2006 die Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative (06.425; Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten). Der Bundesversammlung sollte zeitgerecht ein Erlassentwurf unterbreitet werden, welcher eine Presseförderung ab 2008 im Sinne der Motion 04.3433 ermöglicht. Die SPK-S stimmte der Initiative im März 2006 zu. Nach erfolgter parlamentarischer Diskussion der Vorlage wurde der revidierte Artikel 15 Postgesetz im Juni 2006 in der Schlussabstimmung angenommen.

Gemäss diesem Artikel wird die Regional- und Lokalpresse mit einer Auflage bis 40 000 Exemplaren pro Ausgabe jährlich mit CHF 20 Mio. und die Mitgliedschafts2403

presse mit CHF 10 Mio. unterstützt. Der Beitrag für die Mitgliedschaftspresse ist bis Ende 2011 befristet.

Bundesamt für Verkehr 2000 P 00.3041

Alptransit. Tunnelstation Sedrun (N 6.10.00, Gadient)

Der Bundesrat hat am 19. Oktober 2005 entschieden, das Raumkonzept Gotthard und das Vorhaben Porta Alpina Sedrun zu unterstützen. Dazu hat er die Mitfinanzierung einer Vorinvestition durch den Bund beschlossen. Er beabsichtigte, über die Mitfinanzierung der Hauptinvestition zu entscheiden, wenn das Raumkonzept Gotthard vorliege und verschiedene betriebliche und sicherheitstechnische Fragen geklärt sind. Das UVEK hat deshalb im Mai 2006 das BAV beauftragt, die technische, betriebliche und sicherheitstechnische Machbarkeit der Porta Alpina zu Handen des Bundesrats bis Anfang 2007 vertieft zu untersuchen.

Am 16. Mai 2007 hat der Bundesrat vom Stand der Abklärungen Kenntnis genommen und beschlossen, den Entscheid für die Hauptinvestition zu vertagen, da die offenen Fragen zum Betrieb des Gotthard Basistunnels (GBT) zum heutigen Zeitpunkt noch nicht ausreichend beantwortet werden können.

Am 11. September 2007 hat jedoch der Kanton Graubünden zusammen mit der Region Surselva und der Gemeinde Tujetsch beschlossen, auf die Realisierung der Porta Alpina zu verzichten. Ohne die gesicherte Beteiligung des Bundes und klare Zusagen seitens der SBB seien die technischen, betrieblichen und finanziellen Risiken für die Trägerschaft nicht verkraftbar. Aufgrund dieses Entscheides wurden die weiteren Arbeiten zu diesem Projekt eingestellt.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der im Postulat erteilte Auftrag erfüllt ist und beantragt deshalb dessen Abschreibung.

Bundesamt für Zivilluftfahrt 2003 P 03.3124

Trinationalisierung des EuroAirports Basel-Mülhausen-Freiburg (N 20.6.03, Kurrus)

Die Frage der Trinationalisierung des binationalen EuroAirports wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe Bund / Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Jahr 2006 vertieft geprüft und ein entsprechendes Strategiepapier verabschiedet. Dabei zeigte es sich, dass eine echte Trinationalisierung, d.h. der Einbezug von Deutschland in den französisch-schweizerischen Staatsvertrag mit gleichen Rechten und Pflichten sowohl unter finanziellen wie auch unter rechtlichen und politischen Aspekten kaum, wenn überhaupt, innert nützlicher Frist realisierbar wäre.

Hingegen sah man durchaus eine Möglichkeit, mit geeigneten institutionellen Mitteln Deutschland und allenfalls auch private Körperschaften am Betrieb des Flughafens zu beteiligen und dadurch mehr Mitsprache gewähren zu können. Durch den wirtschaftlichen Aufschwung auf dem EuroAirport einerseits und die Tatsache andererseits, dass sich bezüglich Benützung des süddeutschen Luftraumes für An- und Abflüge nach und von Zürich seitens Deutschlands wenig bewegt hat, ist die Thematik in den Hintergrund gerückt und wird nicht mehr aktiv vorangetrieben.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der im Postulat erteilte Auftrag bis auf weiters nicht mehr weiter bearbeitet werden soll und beantragt deshalb die Abschreibung des Postulats.

2404

2005 P 05.3666

Flugverbindung Lugano-Bern. Konzessionsvergabe nach gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (N 16.12.05, Abate)

Der Bundesrat hat sich im Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004 und auch in seiner Antwort zum vorliegenden Postulat vom 9. Dezember 2005 grundsätzlich dazu bekannt, zur Förderung der Luftverkehrsanbindung des Tessins die Anwendung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen (Art. 4 EWG-Verordnung 2408/92) zu prüfen, falls die Anbindung nicht durch den Markt gewährleistet wird und die betroffenen Kantone und Gemeinden bereit sind, Beiträge an den Betrieb solcher Linienverbindungen zu leisten.

Nachdem im Frühling 2007 die Fluggesellschaft Darwin bekanntgegeben hatte, die Fluglinie Lugano-Bern aus wirtschaftlichen Gründen einzustellen, hatte sich der Bundesrat im Juni 2007 bereit erklärt, den Betrieb dieser Linie ­ basierend auf dem Luftfahrtgesetz ­ zunächst bis Ende März 2011 mit jährlich maximal 1 Million Franken finanziell zu unterstützen. Der Kanton Tessin und die Stadt Lugano hatten zuvor zugesagt, sich ebenfalls an den Kosten zu beteiligen.

Das BAZL hat Anfang November die Fluglinie Lugano-Bern öffentlich ausgeschrieben. Schweizer Luftfahrtunternehmen, welche eine Konzession für den Betrieb der Linie wollen, können bis Anfang Januar 2008 ihre Angebote einreichen.

Die Aufnahme des Betriebs ist für Ende März 2008 vorgesehen. Das BAZL entscheidet über die Vergabe der Konzession. Neben der Attraktivität des Angebots (Flugfrequenzen und Tarife) spielen auch die Erfahrung eines Unternehmens respektive seine wirtschaftliche und betriebliche Verlässlichkeit eine Rolle.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass damit die Luftverkehrsanbindung des Tessins an die Bundeshauptstadt bis auf weiteres sichergestellt und somit der im Postulat erteilte Auftrag erfüllt ist. Er beantragt deshalb die Abschreibung des Postulats.

2005 P 05.3696

Flugverbindung Lugano-Bern. Konzessionsvergabe nach gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (S 15.12.05, Lombardi)

Vgl. 2005 P 05.3666 Bundesamt für Energie 2004 P 04.3283

Begrenzte Ölvorräte. Szenarien (N 8.10.04, Grüne Fraktion)

Basierend auf den strategischen Entscheidungen des Bundesrates zur zukünftigen Energiepolitik hat das Bundesamt für Energie den Auftrag erhalten, Aktionspläne für Energieeffizienz und erneuerbare Energien, eine Energieaussenstrategie sowie einen Bericht zur möglichen Beschleunigung von Bewilligungsverfahren zu erarbeiten. Aufgrund dieser Berichte wird der Bundesrat über die Energiezukunft der Schweiz diskutieren. Die Entscheide des Bundesrates bilden die Grundlage zur Beantwortung von mehreren parlamentarischen Vorstössen. In diesen Vorstössen werden die Anliegen des Postulates vollumfänglich abgedeckt. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulates.

2005 P 05.3370

Erhöhung der inländischen Produktion von elektrischer Energie und Verbesserung der zukünftigen Versorgungssicherheit (N 7.10.05, Wäfler)

Das Parlament hat am 23. März 2007 das Stromversorgungsgesetz verabschiedet.

Der Bundesrat hat entschieden, das Gesetz per 1. Januar 2008 fast vollumfänglich in 2405

Kraft zu setzen. Das Stromversorgungsgesetz schafft die Voraussetzungen für eine schrittweise Öffnung des schweizerischen Strommarktes und die Stärkung der Versorgungssicherheit. Mit der im Anhang des Stromversorgungsgesetzes enthaltenen Revision des Energiegesetzes wird die kostendeckende Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien eingeführt.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 eine Neuausrichtung der Energiepolitik beschlossen. Die Strategie stützt sich auf vier Pfeiler: 1. Erhöhung der Energieeffizienz, 2. Förderung der erneuerbaren Energien, 3. gezielter Aus- und Neubau von Grosskraftwerken und 4. Verstärkung der Energieaussenpolitik. Zur Schliessung der drohenden Stromlücke hat der Bundesrat den Bau von Gaskombikraftwerken (GuD) als Übergangslösung befürwortet. Die CO2-Emissionen der GuD müssen vollständig kompensiert werden. Die bestehenden Kernkraftwerke sollen ersetzt oder durch Neubauten ergänzt werden. Das UVEK hat bis Ende 2007 Aktionspläne erarbeitet, welche Massnahmen ausweisen, die nötig sind, um die Energieeffizienz zu steigern und die erneuerbaren Energien zu fördern. Ausserdem hat der Bundesrat dem UVEK den Auftrag erteilt, gemeinsam mit dem EDA und dem SECO eine Strategie zur Energieaussenpolitik zu erarbeiten.

Die Anliegen des Postulates sind somit in den wesentlichen Punkten erfüllt. Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, das Postulat abzuschreiben.

2005 P 05.3462

Elektrogeräte. Sichtbare Kennzeichnung des Energieverbrauchs (N 7.10.05, Rechsteiner-Basel)

Die Forderung des Postulats zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs konnte in verschiedenen Branchenvereinbarungen umgesetzt werden. Dies betrifft den Standby-Verbrauch von Wasserdispensern und von Set-Top-Boxen sowie die Energieetikette für Raumklimageräte. Kurz vor Abschluss befindet sich eine Vereinbarung für Kaffeemaschinen.

Das Postulat ist damit im Wesentlichen erfüllt und kann abgeschrieben werden.

2005 P 05.3614

Dezentrale fossile Stromproduktion sowie Gas- und Dampfkraftwerke. Rahmenbedingungen für Investitionen (N 16.12.05, Banga)

Die Eidgenössischen Räte haben am 23. März 2007 beschlossen, dass künftig gebaute Gaskombikraftwerke nicht der CO2-Abgabe unterliegen werden. Die Gaskraftwerke müssen jedoch bis Ende 2012 die durch sie verursachten CO2-Emissionen vollumfänglich kompensieren. Die am 21. Dezember 2007 vom Bundesrat verabschiedete Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken präzisiert, dass mindestens 70 Prozent der CO2-Emissionen durch Projekte im Inland kompensiert werden müssen. Die verbleibenden 30 Prozent der jährlich entstehenden CO2-Emissionen dürfen die Gaskombikraftwerke durch Emissionsminderungsprojekte im Ausland kompensieren. Sollte der Bundesrat feststellen, dass die Landesversorgung mit Elektrizität ohne den Betrieb von Gaskraftwerken gefährdet ist, kann er den durch Klimaschutzprojekte im Ausland kompensierten Anteil auf 50 Prozent der gesamten CO2-Emissionen anheben.

Damit hat das Parlament die Rahmenbedingungen für den Bau von Gas- und Dampfkraftwerken festgelegt. Die Anliegen des Postulates wurden diskutiert und vom Parlament entschieden. Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat das Postulat abzuschreiben.

2406

Bundesamt für Strassen 2001 P 01.3372

Polizeiliche Verkehrslenkung auf den Nationalstrassen. Kosten (N 5.10.01, Steinegger)

Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es nicht darum gehen kann, die klassischen Tätigkeiten der Polizei, z.B. die routinemässige Überwachung der Verkehrsträger, wieder zu finanzieren. Prüfenswert sei aber, inwieweit die Aufwendungen für die eigentliche polizeiliche Bewirtschaftung einzelner Nationalstrassenstrecken übernommen werden können.

Der im Juni 2001 eingereichte Vorstoss nahm noch Bezug auf die Zeit vor dem schweren Unfall im Gotthardtunnel. Damals musste der (Schwer-)Verkehr auf der Autobahn A2 wegen Kapazitätsproblemen am Zoll bewirtschaftet werden. Nach dem schweren Ereignis im Gotthardtunnel im Oktober 2001 wurde auf dieser Route zur Steigerung der Sicherheit im Tunnel ein Schwerverkehrsmanagement eingerichtet. Zudem verstärkten die Kantone die Kontrollen der Lastwagen. Beide Massnahmen werden mit Einnahmen aus der LSVA abgegolten.

Mittlerweile haben sich der Betrieb des Tropfenzählersystems am Gotthard und die intensivierten Schwerverkehrskontrollen gut eingespielt. Die notwendigen Bewirtschaftungsbedürfnisse werden vom Bund mittels Leistungsvereinbarungen abgegolten. Dies gilt sowohl für den Schwerverkehr als auch für den Gesamtverkehr, zumal Sonderbeanspruchungen der Polizei, die durch grosse Sanierungsvorhaben (z.B.

Glion-Tunnel) und damit verbundene erhebliche Verkehrsbehinderungen verursacht werden, mit der finanzpolitisch gebotenen Zurückhaltung entschädigt werden können.

Insgesamt wurden somit im Sinne des Postulates für unausweichliche Bewirtschaftungsmassnahmen eine Neuregelung der Kostentragung gefunden. Der Vorstoss kann somit abgeschrieben werden.

2002 P 02.3116

Erhöhung der Sicherheit auf Autobahnen (N 21.6.02, Christlichdemokratische Fraktion)

Nach dem Unfall vom Oktober 2001 im Gotthardtunnel wurde zur Steigerung der Verkehrssicherheit ein Dosiersystem für den Schwerverkehr eingerichtet. Die dadurch notwendig gewordenen Warteräume werden im Rahmen des Aufbaus von zwei Schwerverkehrskontrollzentren in Ripshausen (UR) und Monteforno (TI) neben die Autobahn verlegt.

Die Möglichkeiten, Stauräume vor dem Zoll zu schaffen, sind eng begrenzt, soweit das Gebiet auf ausländischem Territorium zu liegen käme. Immerhin konnten aber an einigen Zollübergängen (z.B. in Basel) spezielle Spuren für den Schwerverkehr ausgeschieden werden, damit der übrige Verkehr durch wartende Lastwagen nicht behindert wird.

Die provisorisch erweiterte Zollanlage (Peza) in Weil am Rhein wurde im Oktober 2005 in Betrieb genommen. Bei Staugefahr werden die Lastwagen mit zollpflichtiger Ware von Ordnungsdiensten auf den Warteraum dirigiert und von dort in Tranchen zur Zollabfertigung gelotst. Die Kosten der Peza von 20 Mio. Franken wurden vollständig vom Bund über die LSVA finanziert.

Eine umfassende sicherheitstechnische Kontrolle sämtlicher Lastwagen am Zoll ist nicht möglich, insbesondere weil die Prüfung den Verkehr sowie die Zollformali2407

täten unverhältnismässig behindern und verzögern würde und weil es am notwendigen Personal fehlt. Im Rahmen der Möglichkeiten werden nicht korrekt ausgerüstete Lastwagen dennoch festgestellt und abgewiesen. Der Schwerverkehr wird jedoch mittlerweile gesamtschweizerisch durch intensivierte Kontrollen überprüft. Nebst den entsprechenden Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen werden auch eigentliche Schwerverkehrskontrollzentren aufgebaut; drei befinden sich Ende 2007 bereits in Betrieb ­ weitere werden folgen.

Ein generelles Überholverbot für Lastwagen auf den Zufahrtsrampen und in den Agglomerationsgürteln wäre unverhältnismässig, zumal es den Verkehr ­ entgegen der eigentlichen Zielsetzung ­ behindern und die Sicherheit gefährden würde. Lange Lastwagenkolonnen können einen Spurwechsel verhindern bzw. Ein- und Ausfahrten blockieren. An neuralgischen Stellen, beispielsweise an starken Steigungen oder auf zeitweise sehr stark befahrenen Streckenabschnitten sind jedoch Überholverbote für Lastwagen eingeführt worden, z.B. auch auf der Autobahn A1.

Rauchabzugsanlagen werden ­ soweit sie nicht schon vorhanden sind und wo es technisch Sinn macht ­ bei Tunnelsanierungen mit erster Priorität eingebaut. Fixe, automatische Löschanlagen hingegen weisen nach dem aktuellen Stand der Technik immer noch zahlreiche Nachteile auf. Sie vermögen den technischen Sicherheitsund Wirtschaftlichkeitsanforderungen, welche die besonderen Bedingungen in Tunneln stellen, noch nicht in optimaler Weise zu genügen. Die Nachteile oder gar Gefahren solcher Systeme und der Mangel ihrer technologischen Reife lassen deren Einrichtung nicht als angezeigt erscheinen. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ist auf einen Einbau vorderhand zu verzichten.

Die Anliegen sind ­ soweit möglich ­ erfüllt. Der Vorstoss kann somit abgeschrieben werden.

2005 P 03.3408

Erhöhung der Nutzlast von Strassentransportfahrzeugen (N 17.3.05, Bigger)

Im Rahmen der Bilateralen Verträge mit der EU hat sich die Schweiz verpflichtet, die Richtlinie 76/914/EWG des Rates vom 16. Dezember 1976 über das Mindestniveau der Ausbildung für Fahrer von Transportfahrzeugen im Strassenverkehr ins schweizerische Recht zu übernehmen. Der Bundesrat hat diese Richtlinie umgesetzt.

Im Zuge der Weiterentwicklung der Bilateralen Verträge wurde daher geprüft, ob die neue Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrerinnen und Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenkraftverkehr, die die alte Richtlinie 76/914 ablöst, umgesetzt werden soll. Das Bundesamt für Strassen hat dazu vom 4. Mai bis 31. Juli 2006 eine Anhörung durchgeführt. Da die klare Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden die Übernahme der Richtlinie befürworteten, erliess der Bundesrat am 15. Juni 2007 die neue Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugführern und -führerinnen zum Personen- und Gütertransport auf der Strasse (Chauffeurzulassungsverordnung CZV; SR 741.521; AS 2007 3539). Da die Richtlinie auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 5 t betrifft, wurde das Begehren des Postulats im Rahmen dieser Arbeiten vertieft geprüft.

Dabei hat sich gezeigt, dass die Grenze zwischen leichten und schweren Motorfahrzeugen bei 3,5 t verbleiben muss. Wer Sachentransporte mit schweren Motorfahrzeugen durchführen will, muss neu eine umfangreichere und strengere Führerprüfung ablegen und sich regelmässig weiterbilden (35 Std. alle 5 Jahre). Wollte man 2408

nun Inhaber des Führerausweises der Kategorie B berechtigen, auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t führen zu dürfen, müssten diese höheren Anforderungen künftig auch an Bewerber und Inhaber von Führerausweisen der Kategorie B gestellt werden. Dies lässt sich aus Gründen der Verhältnismässigkeit nicht rechtfertigen und ist aus Sicht der Verkehrssicherheit auch nicht erforderlich. Nicht einmal das Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr (Via sicura) fordert eine so weit gehende Weiterbildung. Eine Grenzziehung bei 3,5 t entspricht schliesslich auch dem Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr (SR 0.741.10).

Da die Nachteile einer Umsetzung des Postulats für die Betroffenen die Vorteile bei weitem überwiegen und seit langem gefestigtes internationales Recht dagegen spricht, beantragen wir, den Vorstoss abzuschreiben.

2005 M 04.3304

Sicherheit der Kinder in öffentlichen Transportmitteln (N 8.10.04, Darbellay; S 1.6.05)

Mit der Änderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) vom 17. August 2005 wurden Sicherheitsgurte auch für Sitze, welche ausschliesslich für die Benutzung durch Kinder vorgesehen sind (z. B.

Sitze mit reduzierten Abmessungen in Schulbussen) und für Längsbänke vorgeschrieben. Die Ausrüstungspflicht gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. März 2006 neu in Verkehr gesetzt werden. Ältere Fahrzeuge müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2009 nachgerüstet werden.

Durch die VTS-Änderung vom 28. März 2007 sind quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitze in Transportmotorwagen, die ab dem 1. Januar 2008 neu zum Verkehr zugelassen werden, nicht mehr zulässig.

Die Forderungen der Motion werden damit erfüllt. Der Vorstoss kann somit abgeschrieben werden.

Bundesamt für Umwelt 2000 P 00.3275

Revision der Technischen Verordnung über Abfälle (N 6.10.00, Theiler)

Das Postulat verlangt eine Anpassung der Standortkriterien für Deponien: Standorte, bei denen die undurchlässigen Gesteinsschichten wenig mächtig sind, sollen mit technischen Mitteln verbessert werden können. Eine entsprechende Anpassung der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) wurde erarbeitet und im August 2004 in die Anhörung gegeben. Die Anhörung ergab stark divergierende Anträge, was eine neuerliche Überarbeitung erforderlich machte. Neu wurden auch übergangsrechtliche Bestimmungen in die Verordnungsrevision einbezogen. In der zweiten, im Frühjahr 2005 durchgeführten Anhörung wurde verschiedentlich gefordert, auf die im Deponiebau schwierigen Verhältnisse besonders Rücksicht zu nehmen. Der Bundesrat hat die Verordnungsänderung anfangs Juni 2007 beschlossen und auf den 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt. Das Postulat kann somit abgeschrieben werden.

2002 P 02.3125

Unabhängige Toxikologie-Forschung in der Schweiz (N 30.9.02, Graf) ­ vormals EDI/BBW

Das Postulat verlangt in einem Bericht darzulegen, wie in Zukunft die unabhängige Lehre, Forschung und Information in den verschiedenen Bereichen der Toxikologie gewährleistet werden sollen. Speziell soll aufgezeigt werden, wie die Kapazitäten 2409

und der Nachwuchs gefördert werden können. Zudem ist aufzuzeigen, wie eine unabhängige Toxikologie in der Schweiz finanziert werden kann. Der Bundesrat hat die betroffenen Bundesstellen beauftragt, im Bericht auch die Bedürfnisse hinsichtlich Lehre, Forschung und Dienstleistungen im Bereich der Toxikologie darzulegen, die dem Bund zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben erwachsen. Er hat am 2. Mai 2007 einen entsprechenden Bericht gutgeheissen. Das Postulat kann somit als erfüllt abgeschrieben werden.

2004 P 04.3460

Klimaveränderungen und Wasserreserven (N 17.12.04, Rey) ­ vormals BWG

Das Postulat verlangt einen Bericht über die möglichen Auswirkungen der Klimaveränderungen auf die Wasserreserven. Es soll dargelegt werden, welche Daten zu erheben sind, wie die Problematik weiterzuverfolgen ist, damit kritische Entwicklungen erkannt werden, und welche Massnahmen für die betroffenen Gebiete rechtzeitig zu treffen sind. Das beratende Organ für Fragen der Klimaänderung OcCC hat im März 2007 den Bericht «Klimaänderung und die Schweiz 2050 ­ Erwartete Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft» herausgegeben. Darin werden auch die Auswirkungen der Klimaänderung auf die Wasservorkommen, die Wasserwirtschaft und die Wasserkraftnutzung untersucht. Mit dem im Oktober 2007 von MeteoSchweiz publizierten Bericht «Nationales Klima-Beobachtungssystem» liegt zudem erstmals eine Bestandesaufnahme der langen Klima-Messreihen und internationalen Datenzentren in der Schweiz und ihrer Zukunftsaussichten vor. Das Postulat kann somit abgeschrieben werden.

Bundesamt für Raumentwicklung 1995 P 94.3514

Ermöglichung von Road Pricing in Städten (N 24.3.95, Vollmer) ­ vormals Generalsekretariat

Mit Postulat vom 16. November 2004 (04.3619) hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) den Bundesrat eingeladen, in einem Bericht darzulegen, unter welchen Bedingungen und in welcher Form die Einführung eines Road Pricing in der Schweiz sinnvoll wäre. Insbesondere soll der Bericht darüber Auskunft geben, ­

ob die Einführung des Road Pricings eine Änderung der Bundesverfassung voraussetzt;

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für welche Strassen, zu welchen Zwecken, mit welchen Bemessungsgrundlagen ein Road Pricing allenfalls sinnvoll wäre und wie allenfalls Kompensationen bei anderen Verkehrsabgaben erfolgen könnten;

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unter welchen Bedingungen allenfalls ein Versuch mit Road Pricing sinnvoll und möglich wäre.

Die Forderungen des Postulats Vollmer (94.3514) betreffen in wesentlichen Teilen die gleichen Bereiche.

Der Bundesrat hat den Bericht «Einführung eines Road Pricing; Bericht des Bundesrates zur möglichen Einführung von Road Pricing in der Schweiz» im ersten Quartal 2007 genehmigt und Ende 2007 das UVEK beauftragt, die Unterlagen für die Vernehmlassung zu einem Gesetzesentwurf betreffend Durchführung von Pilotversuchen mit Stauabgaben vorzubereiten.

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Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit dem Bericht sowie dem Auftrag an das UVEK für die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs die Anliegen des Postulats erfüllt sind und beantragt dessen Abschreibung.

2004 P 04.3619

Einführung eines Road Pricing (N 17.3.05, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR 03.471)

Vgl. 1995 P 94.3514

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