Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 8476 Widersprechende Aldi GmbH & Co. KG, Burgstrasse 37, D-45476 Mülheim, IR-Marke Nr. 836 185 «AVANZA» gegen Widerspruchsgegnerin KARUS International, Residence Annour Bloc A2 Av IBN, Atir Route Ain Chkef BP 6041, Fes Marokko, IR-Marke Nr. 882 311 «ARGANZA».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 31. Juli 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8476 wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Hälfte der Widerspruchsgebühr (400 Fr.) wird der Widersprechenden zurückerstattet.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

31. Juli 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2008-2044