Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Ausbau der Ausbildungsanlagen, Schiessplatz Gehren, Gemeinde Erlinsbach vom 29. Februar 2008

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 6. Dezember 2005 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Ausbau der Ausbildungsanlagen auf dem Schiessplatz Gehren in der Gemeinde Erlinsbach (AG) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/documentation/publication/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

11. März 2008

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2008-0659

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