Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9283 Widersprechende Novartis Consumer Health SA, 1260 Nyon, CH-Marke Nr. 331 359 «PULMEX» gegen Widerspruchsgegnerin IVAX International B.V., Industrieweg 23, NL-3641 RK Mjdrecht, IR-Marke Nr. 929 627 «PULMAX» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 20. August 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9283 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 929 627 «PULMAX» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

20. August 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2008-2138