Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinden Thun und Thierachern, Waffenplatz Thun, Schiessanlage Auwald, Erstellen eines Sanitärgebäudes vom 4. November 2008

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 25. April 2008 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Vorhaben in Sachen Erstellung eines Sanitärgebäudes auf dem Waffenplatz Thun, Gemeinden Thun und Thierachern unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

18. November 2008

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2008-2745

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