Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9075 Widersprechende Peek & Cloppenburg KG, Berliner Allee 2, DE-40212 Düsseldorf, internat. Registrierung Nr. 710 226 «Damiani» gegen Widerspruchsgegnerin DAMIANI INTERNATIONAL B.V., Centro Galleria, Via Cantonale, 3, 6928 Manno, internat. Registrierung Nr. 842 672 «DAMIANI».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 22. Mai 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9075 wird teilweise gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 842 672 «DAMIANI» wird der Schutz in der Schweiz für die Waren «produits en cuir et imitations du cuir non compris dans d'autres classes; malles et sacs de voyage; parapluies» der Klasse 18 sowie für sämtliche Waren der Klasse 25 definitiv verweigert.

4.

Die internationale Registrierung Nr. 842 672 «DAMIANI» wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung für sämtliche Waren der Klassen 3, 9 und 14 sowie für die Waren «Cuir et imitations du cuir; cuirs et peaux d'animaux; parasols et cannes; fouets, harnais et sellerie» (Klasse 18) zum Schutz in der Schweiz zugelassen.

5.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

7.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann seiner 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

22. Mai 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-1367

4435