Bundesbeschluss

Entwurf

über die Gewährung eines A-fonds-perdu-Beitrages an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung der Renovation des Sitzgebäudes der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 22 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20072 , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. Mai 20083, beschliesst: Art. 1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 45 Millionen Franken bewilligt für einen einmaligen A-fonds-perdu-Beitrag an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI).

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Der Beitrag dient der Finanzierung der Renovation des Sitzgebäudes der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf, einschliesslich des Umbaus und der Kapazitätserweiterung des Konferenzgebäudes der WTO.

2

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 192.12 BBl 2008 5033

2008-0409

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Gewährung eines A-fonds-perdu-Beitrages an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung der Renovation des Sitzgebäudes der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf. BB

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