Verfügung betreffend abweichende Höchstgeschwindigkeiten beim Nationalstrassenanschluss N2/N3 Basel-Kleinhüningen vom 4. Dezember 2008

Im Bereich des Nationalstrassenanschlusses N2/N3 Basel-Kleinhüningen werden der Kreisel Mauerstrasse und die Kreuzung Riehenring-Hochbergstrasse saniert.

Aus Verkehrssicherheitsgründen verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5 und 108 Absätze 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792: I Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h auf der Beschleunigungsstrecke zur Nationalstrasse N3 (Fahrtrichtung Frankreich, ca. 65 m lang) nach dem Kreisel Mauerstrasse, gemäss Signalisations- und Markierungsplan Nr. 700482-25 vom 11.11.2008.

II Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können beim Bundesamt für Strassen ASTRA, Filiale Zofingen, Untere Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen eingesehen werden.

4. Dezember 2008

Bundesamt für Strassen Der Direktor: Rudolf Dieterle

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SR 741.01 SR 741.21

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