Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits Die Abkommen der Bilateralen I wurden für eine ursprüngliche Dauer von sieben Jahren abgeschlossen. Ohne gegenteilige Notifizierung bis zum 31. Mai 2009 werden sie automatisch auf unbestimmte Dauer weitergeführt. Dieser Entscheid ist Gegenstand eines, dem fakultativen Referendum unterstellten, Bundesbeschlusses.

Eine Volksabstimmung zu dieser Frage müsste vor Ende Mai 2009 stattfinden.

Vernehmlassungsfrist: 27. Februar 2008.

Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Telefon 031 322 27 53, Fax 031 323 58 43, www.bfm.admin.ch.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html.

5. Februar 2008

2008-0298

Bundeskanzlei

707