Bundesbeschluss Entwurf über die Gewährung eines Darlehens an die FIPOI zur Finanzierung einer Logistikhalle des IKRK in Genf vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 22 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20072, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. September 20083, beschliesst: Art. 1 Zur Finanzierung des Baus einer Logistikhalle des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Genf wird ein Verpflichtungskredit von 26 Millionen Franken für ein zinsloses, innert 50 Jahren rückzahlbares Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 192.12 BBl 2008 7933

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Gewährung eines Darlehens an die FIPOI zur Finanzierung einer Logistikhalle des IKRK in Genf. BB

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