Anpassung der laufenden BVG-Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2009 vom 9. Oktober 2008

Nach Artikel 36 BVG und Artikel 1 Absatz 2 sowie Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 16. September 1987 über die Anpassung der laufenden Hinterlassenenund Invalidenrenten an die Preisentwicklung (SR 831.426.3) gibt das Bundesamt für Sozialversicherungen den Anpassungssatz für die erstmalige und für die nachfolgenden Anpassungen bekannt.

Erstmalige Anpassung Das erste Mal anzupassen sind auf den 1. Januar 2009 alle Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die im Verlaufe des Jahres 2005 zum ersten Mal ausgerichtet wurden. Der Anpassungssatz beträgt 4,5 Prozent.

Nachfolgende Anpassungen Die Anpassungen erfolgen gemäss Artikel 2 Absatz 1 dieser Verordnung auf den gleichen Zeitpunkt wie die Anpassungen der Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung.

Auf den 1. Januar 2009 sind die Hinterlassenen- und Invalidenrenten wie folgt anzupassen: Jahr des Rentenbeginns

Letzte Anpassung

Nachfolgende Anpassung am 1. Januar 2009

1985­2003 2004

1. Januar 2007 1. Januar 2008

3,7 Prozent 2,9 Prozent

9. Oktober 2008

2008-2492

Bundesamt für Sozialversicherungen

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