zu 05.436 zu 06.447 Parlamentarische Initiativen Neues Verfahren für die Rüstungsprogramme und Strategiebericht als Grundlage der Sicherheitspolitik der Schweiz Bericht vom 9. Mai 2008 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Juli 2008

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht vom 9. Mai 2008 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats betreffend die parlamentarische Initiative Burkhalter. Neues Verfahren für die Rüstungsprogramme, und die parlamentarische Initiative Fraktion V. Strategiebericht als Grundlage für die Sicherheitspolitik der Schweiz, nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

2. Juli 2008

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2008-1557

6821

Stellungnahme 1

Ausgangslage

Am 5. Oktober 2005 reichte Nationalrat Didier Burkhalter eine parlamentarische Initiative ein (05.436), wonach Rüstungsprogramme dem Parlament nicht in der bisherigen Form von üblicherweise jährlichen Botschaften, sondern in Form von Rahmenkrediten mit einer Laufzeit von vier Jahren unterbreitet werden sollen. Die alle vier Jahre dem Parlament unterbreitete Botschaft zu diesem Rahmenkredit solle auch eine Aktualisierung des Berichts über die Sicherheitspolitik enthalten. Der Bundesrat sollte den Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Kammern jedes Jahr einen Zwischenbericht über die Umsetzung der Rüstungsprogramme unterbreiten.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates verabschiedete am 9. Mai 2008 ihren Bericht zu dieser parlamentarischen Initiative. Eine Mehrheit der Kommission lehnt die parlamentarische Initiative Burkhalter ab, eine Minderheit spricht sich dafür aus, das Militärgesetz mit einem Artikel 106a zu ergänzen, wonach der Bundesrat der Bundesversammlung in der Regel die Rüstungsprogramme in Form von Rahmenkrediten mit einer Laufzeit von 4 Jahren unterbreitet und den Sicherheitspolitischen Kommissionen der beiden Räte jährlich einen Zwischenbericht über die Umsetzung des Rüstungsprogramms vorlegt.

Am 23. Juni 2006 reichte die Fraktion V eine parlamentarische Initiative ein (06.447), wonach der Bundesrat der Bundesversammlung in jeder Legislaturperiode einen sicherheitspolitischen Strategiebericht unterbreiten soll. Der Bericht sei dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten. Aus den im Bericht enthaltenen Grundlagen solle die Einsatzdoktrin für die Schweizer Armee entwickelt und formuliert werden, woraus die Erfordernisse bezüglich Ausbildung, Ausrüstung und Übungen der Armee abzuleiten seien.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates verabschiedete am 9. Mai 2008 ihren Bericht zu dieser parlamentarischen Initiative. Die Kommission beantragt, Artikel 148 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 mit einem neuen Absatz 2bis zu ergänzen, wonach der Bundesrat der Bundesversammlung Mitte jeder Legislatur einen Bericht über die Sicherheitspolitik zur Kenntnisnahme unterbreiten soll.

2

Stellungnahme des Bundesrates

2.1

Parlamentarische Initiative Burkhalter Neues Verfahren für die Rüstungsprogramme

Der Bundesrat stimmt dem Antrag der Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates zu. Das Militärgesetz sei mit einem Artikel 106a zu ergänzen, wonach der Bundesversammlung Rüstungsprogramme in Form von Rahmenkrediten mit einer Laufzeit von 4 Jahren unterbreitet werden. Zudem erstellt der Bundesrat jährlich einen Zwischenbericht über die Umsetzung des jeweiligen Rüstungsprogramms zu Handen der Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte.

6822

Somit bleibt einerseits die Handlungsfreiheit des Parlamentes erhalten. Das Vorliegen einer mittelfristigen Planung ermöglicht dem Parlament andererseits eine bessere Übersicht sowie die Konzentration auf strategische Vorgaben. Das Verfahren gewinnt dadurch an Klarheit. Es findet keine Gewichtsverlagerung von legislativen zu exekutiven Kompetenzen statt, weil das Parlament bei Einführung eines Rahmenkredites seine Vorrechte weiterhin im Rahmen der Budgetberatung des eidgenössischen Finanzhaushaltes in der Bundesversammlung ausüben kann.

2.2

Parlamentarische Initiative Fraktion V Strategiebericht als Grundlage für die Sicherheitspolitik der Schweiz

Der Bundesrat begrüsst das Anliegen der parlamentarischen Initiative und unterstützt den Antrag der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates, Artikel 148 des Parlamentsgesetzes mit einem Absatz 2bis zu ergänzen, wonach der Bundesrat Mitte jeder Legislatur den Räten einen sicherheitspolitischen Bericht zur Kenntnisnahme unterbreitet. Der Bundesrat hat bereits 2006 in der Beantwortung mehrerer Vorstösse seine Bereitschaft erklärt, den sicherheitspolitischen Bericht in Zukunft alle vier Jahre überarbeiten zu wollen.1

1

Insbesondere 06.3471 Interpellation Freisinnig-demokratische Fraktion: Sicherheitspolitik. Entwicklungsschritt 2008/2011 sowie 06.3472 Interpellation Leumann: Sicherheitspolitik. Entwicklungsschritt 2008­2011.

6823

6824