Allgemeinverfügung über die Verwendung der Pflanzenschutzmittel Euparen M WG 50 und Folicur EM WG vom 21. Januar 2008

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 48 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, verfügt: 1.

Die Verwendung von Euparen M WG 50 (W 5791) wird für folgende Indikationen ab sofort bis zum 31. Januar 2009 verboten: ­ Weinbau: alle Indikationen ­ Brombeere, Himbeere, Johannisbeere, Stachelbeere, Heidelbeere und schwarzer Holunder: alle Indikationen ­ Kernobst und Kirsche: alle Indikationen- Endivie und Kopfsalat: alle Indikationen.

2.

Die Verwendung von Euparen M WG 50 (W 5791) in Erdbeerkulturen ist ab sofort bis zum 31. Januar 2009 mit folgenden Auflagen verbunden: ­ Verwendung nur gegen Lederfäule und Graufäule ­ maximal 1 Behandlung pro Jahr ­ Aufwandmenge 2,5 kg/ha2 ­ Konzentration 0,25 %3 ­ Wartefrist: 2 Wochen ­ zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S 2, S 3) ausbringen.

3.

Die Verwendung von Folicur EM WG (W 5749) wird für alle Indikationen ab sofort verboten.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und

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SR 916.161 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2.

Die angegebene Konzentration bezieht sich auf eine Wasserbasismenge von 1000 Liter pro Hektare.

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es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

21. Januar 2008

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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