Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinden Ulrichen und Münster-Geschinen, Militärflugplatz Ulrichen, Rückbau Tankanlage vom 22. August 2008

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 20. März 2008 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau der Tankanlage des Militärflugplatzes Ulrichen, Gemeinden Ulrichen und Münster-Geschinen, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

2. September 2008

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

7506

2008-2087