Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Qualifikationsentscheid Die Eidgenössische Spielbankenkommission verfügte am 6. August 2008: 1.

Gestützt auf die Artikel 3 SBG und 60 VSBG werden die gemäss Punkt B beantragten Pokerturnierformate als Geschicklichkeitsspiele qualifiziert.

2.

Die Durchführung der Pokerturniere gemäss Punkt B ist unter Vorbehalt anderer rechtlicher, insbesondere kantonalrechtlicher, Bestimmungen und unter Vorbehalt anderer Auflagen zulässig.

3.

Die Verfahrenskosten von 300 Franken werden Yann Bandler auferlegt (Art. 112 ff. VSBG). Dieser Betrag ist mit dem Kostenvorschuss von 300 Franken verrechnet worden.

4.

Dieser Entscheid wird den Kantonen mitgeteilt und im Bundesblatt publiziert.

5.

Zustellung an: ­ Yann Bandler, Chemin Riamoz 16, 1296 Coppet

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 Beschwerde geführt werden.

2. September 2008

Eidgenössische Spielbankenkommission Der Direktor: Jean-Marie Jordan

Siehe auch: www.esbk.admin.ch

2008-2066

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