Bundesbeschluss über die Erneuerung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge Änderung vom 3. März 2008 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. Juni 20071, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 5. Juni 20022 über die Erneuerung des BürgschaftsRahmenkredits für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge wird wie folgt geändert: Art. 1 Abs. 2 Der Rahmenkredit wird um 500 Millionen Franken erhöht und die zehnjährige Laufzeit wird um fünf Jahre verlängert.

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II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 5. Dezember 2007

Nationalrat, 3. März 2008

Der Präsident: Christoffel Brändli Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Präsident: André Bugnon Der Protokollführer: Pierre-Hervé Freléchoz

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BBl 2007 5215 BBl 2002 5249

2007-0636

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Erneuerung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge. BB

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