Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend erweiterte Gefechtsausbildungsanlage Infanterie 05, Schiessplatz Paschga, Waffenplatz Walenstadt, Rodungsgesuch vom 27. Oktober 2008

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 8887 Mels, vom 18. April 2007 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Rodung von 4085 m2 Wald für die Versuchsanlage Stufe Zug der erweiterten Gefechtsausbildungsanlage Infanterie 05 auf dem Schiessplatz Paschga, Waffenplatz Walenstadt (SG) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

4. November 2008

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2008-2658

8677