Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9189 Widersprechende Reckitt Benckiser N.V., Siriusdreef 14, NL-2132 WT Hoofddorp, CH-Marke Nr. 532 168 «KALKMAGNETS» gegen Widerspruchsgegnerin Henkel KGaA, Henkelstrasse 67, DE-40589 Düsseldorf, internationale Registrierung Nr. 923 491 «Anti-Fett Magnet» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. März 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9189 wird gutgeheissen.

3.

Der Internationalen Registrierung Nr. 923 491 «Anti-Fett Magnet» (fig.)

wird die Schutzausdehnung auf die Schweiz für sämtliche Waren definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

26. März 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-0882

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