Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Elm; Schiessplatz Wichlen, Übungsleitstand, Kühlung FESAP-Raum; Gesuch um eine Bewilligung nach Anhang 2.10 Ziffer 3.3 der Chemikalien-Risiko-ReduktionsVerordnung (ChemRRV; SR 814.81) für stationäre Anlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln vom 30. April 2008

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 24. Mai 2007 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Verwendung von in der Luft stabilen Kältemitteln für die Kühlung des FESAP-Raumes auf dem Schiessplatz Wichlen in Elm (GL) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

20. Mai 2008

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2008-1214

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