Flugfeld Triengen Gesuch um Plangenehmigung für Pistenverlängerung inkl. Rollwege und Abstellpositionen sowie Hangarneubau, Änderung des Betriebsreglements

Gesuchsteller:

Flying Ranch AG, Flugplatz, 6234 Triengen

Bauherr:

Flying Ranch AG, Flugplatz, 6234 Triengen

Gegenstand:

Verlängerung der bestehenden Hartbelagpiste um 160 m nach Süden. Erstellung von neuen Rollwegen und Erweiterung der Abstellfläche für Flugzeuge. Anbau eines Flugzeughangars an den bestehenden Hangar Nr. 74e auf dem Flugplatzareal, Gemeinde Triengen. Änderung des Betriebsreglements zu Fallschirmabsetzflügen und Kunstflügen.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 36d­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Das Bauvorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Luzern und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen inkl. Umweltverträglichkeitsbericht können während der Auflagefrist vom 22. September 2008 bis zum 21. Oktober 2008 bei der Gemeindeverwaltung Triengen, 6234 Triengen, und bei der Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi), Murbacherstrasse 21, 6002 Luzern, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, Einsprache erheben.

Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.

Hinweis: Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

16. September 2008

2008-2140

Bundesamt für Zivilluftfahrt

7727