Anhang 1

Bundesbeschluss

Entwurf

zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Arabischen Republik Ägypten sowie zum Vereinbarung über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der Schweiz und Ägypten vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 16. Januar 20082 zur Aussenwirtschaftspolitik 2007 enthaltene Botschaft, beschliesst: Art. 1 1

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Die folgenden Abkommen werden genehmigt: a.

das Freihandelsabkommen vom 27. Januar 2007 zwischen den EFTA-Staaten und der Arabischen Republik Ägypten (Anhang 2);

b.

die Vereinbarung über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der Schweiz und Ägypten (Anhang 3).

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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SR 101 BBl 2008 951

2007-2869

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Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Arabischen Repuplik Ägypten, und der Vereinbarung über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der Schweiz und Ägypten. BB

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