08.049 Botschaft über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil (Zivile Baubotschaft 2008) vom 30. Mai 2008

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft, mit dem Antrag auf Zustimmung, einen Entwurf zu einem Bundesbeschluss über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

30. Mai 2008

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2008-0620

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Übersicht Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft die Zustimmung zu einem Bundesbeschluss über einen Gesamtkredit von 481 500 000 Franken zur Erhöhung des Verpflichtungskredits «Zivile Bauten» beim Eidgenössischen Finanzdepartement/Bundesamt für Bauten und Logistik (EFD/BBL).

Der Gesamtkredit von 481 500 000 Franken teilt sich wie folgt auf: Erweiterung Archivierungszentrum der Cinémathèque Suisse in Penthaz Benützer:

Bundesamt für Kultur (BAK), Cinémathèque Suisse (CS) «Zivile Bauten»: 49,5 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2028.003) (Ziff. 2.1 der Botschaft)

Die Cinémathèque Suisse (CS), das Schweizerische Filmarchiv, pflegt im Auftrag des Bundes, des Kantons Waadt und der Stadt Lausanne das kulturelle Erbe des Filmschaffens in der Schweiz und im Ausland. Die bedeutenden Sammlungsbestände der CS müssen mit grösster Sorgfalt gelagert und gepflegt werden und sind teilweise vom Zerfall bedroht. Seit 1988 wird als Archiv- und Betriebsgebäude der CS eine ehemalige Buchbinderei in Penthaz (VD) genutzt.

Gestützt auf das Filmgesetz vom 14. Dezember 2001 (SR 443.1) kann der Bund «Finanzhilfen und andere Formen der Unterstützung leisten für die Archivierung und Restaurierung von Filmen». Aufgrund einer Analyse von Betrieb und Gebäude aus dem Jahr 2000 wurden betriebliche und bauliche Mängel erkannt, welche das Sammlungsgut in der Substanz bedrohen und eine Weiterentwicklung des Sammlungsbestandes verunmöglichen. Mit Bundesratsbeschluss vom 10. Juni 2005 wurde das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) beauftragt, Sofortmassnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Betrieb zu realisieren sowie die langfristige Entwicklung der CS baulich zu ermöglichen.

Nach Vorliegen der betrieblichen und baulichen Nutzerbedürfnisse wurde im Jahr 2007 ein Architekturwettbewerb durchgeführt, dessen erstplatzierter Beitrag nun realisiert werden soll.

Das Projekt besteht aus dem Neubau eines unterirdischen Archivgebäudes (Penthaz II) sowie der Umnutzung und der Sanierung des bestehenden Gebäudes (Penthaz I).

Das Gebäudekonzept des Archivgebäudes erlaubt auch eine spätere Erweiterung, um den zu erwartenden Bestandeszuwachs ab dem Jahr 2020 aufnehmen zu können, und ermöglicht dadurch dem Bund die langfristige Sicherstellung des audiovisuellen Erbes der Schweiz.

Aufgrund der Vorstudie und der Kostenschätzung ist ein Verpflichtungskredit von 49 500 000 Franken erforderlich.

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Neubau eines Verwaltungsgebäudes (Etappe A) auf dem Areal Liebefeld in Köniz Benützer:

Bundesamt für Gesundheit (BAG) und weitere Dienststellen «Zivile Bauten»: 98,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2053.003) (Ziff. 2.2 der Botschaft)

Mit dem Unterbringungskonzept 2012 hat der Bundesrat 2004 das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) beauftragt, die zivile Bundesverwaltung langfristig in polyvalenten Objekten angemessener Grösse im Eigentum des Bundes unterzubringen. Aufgrund dieses Gesamtkonzeptes wird nun ­ nach der Realisierung und dem Bezug des Verwaltungszentrums in Ittigen ­ am Standort der ehemaligen Eidgenössischen Landwirtschaftlichen Forschungsanstalt und direkt neben dem Gebäude des heutigen Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ein zweiter Verwaltungsschwerpunkt zur Baureife entwickelt.

Mit dem beantragten Verpflichtungskredit für die erste Ausbauetappe (Etappe A) sind, unter Berücksichtigung der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und weiteren Dienststellen angemeldeten Bedürfnisse, rund 720 zusätzliche Arbeitsplätze zur Ausführung geplant.

Aufgrund der heutigen Planung und der daraus resultierenden Überbauungsordnung ­ zurzeit sind rund 40 % der gesetzlich festgelegten Ausnutzung gebaut ­ kann der Standort später mit zwei weiteren Neubauten und der Option für eine Aufstockung bedarfsgerecht ausgebaut und verdichtet werden.

Dank der Nähe des Bahnhofs Liebefeld und einer Bushaltestelle der Linie Ostermundigen­Köniz/Schliern besteht eine sehr gute Erschliessung durch öffentliche Verkehrsmittel.

Die polyvalente bauliche Struktur und die innere Organisation der Bürogeschosse gemäss den strengen Nutzungsanforderungen der Bundesverwaltung weisen einen sehr hohen Flexibilitätsgrad auf und können jederzeit problemlos an neue, spezifische betrieblich-organisatorische Nutzerbedürfnisse angepasst werden.

Einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Realisierung wird grösste Beachtung geschenkt. Die Energieversorgung soll durch einen Anteil Grundwasserwärme und einen Anteil Gas erfolgen. Für alle neuen Gebäude wird im Minimum der Standard MINERGIE-ECO angestrebt. Bei der Materialwahl wird besonderer Wert auf die Nachhaltigkeit gelegt. Die Investitions- und Betriebskosten werden dem Planer bereits in einer frühen Phase vorgegeben (design-to-cost). Die Ausführung der Etappe A ist in den Jahren 2010 bis Mitte 2013 vorgesehen und der Bezug des Gebäudes für Ende 2013.

Aufgrund der Weiterbearbeitung des Wettbewerbsprojektes und der Kostenschätzung ist ein Verpflichtungskredit von 98 000 000 Franken erforderlich.

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Erweiterung (Etappe B) Schweizerisches Landesmuseum in Zürich Benützer:

Schweizerisches Landesmuseum (SLM) «Zivile Bauten»: 76,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 3667.042) (Ziff. 2.3 der Botschaft)

Die bauliche Gesamtsanierung und die Erweiterung des Schweizerischen Landesmuseums Zürich zählt zu den ambitioniertesten und grössten zivilen Bauvorhaben des Bundes. Seit seiner Eröffnung im Jahr 1898 ist das Landesmuseum nicht mehr substanziell saniert worden. Seit Gründung des Landesmuseums ist wegen Platzmangels Jahrzehnt für Jahrzehnt eine Erweiterung projektiert, aber aus den verschiedensten Gründen nie realisiert worden. Daher löst die Sicherung des Altbaus allein die Probleme des Landesmuseums nicht: Die glaubwürdige Umsetzung des kulturellen Auftrages verlangt nach einer massvollen baulichen Erweiterung.

Seit 2002 plant die Eidgenossenschaft die Gesamtsanierung und Erweiterung des Schweizerischen Landesmuseums. Die Massnahmen werden in drei Etappen ausgeführt, ohne den laufenden Museumsbetrieb unterbrechen zu müssen.

Die Gesamtinvestitionen für die 3 Etappen belaufen sich auf geschätzte Kosten von insgesamt rund 245 Millionen Franken (inkl. Standortbeiträge von Stadt Zürich, Kanton Zürich und Dritten).

In den Baubotschaften 2003 und 2005 wurde bereits darauf hingewiesen, dass der bauliche Zustand des Gebäudes von 1898 nach tiefgreifenden Massnahmen verlangt, damit die Sicherheit von Publikum, Mitarbeitenden und Sammlungsgegenständen im gesamten Gebäudekomplex gewährleistet werden kann. Dazu wurden von den eidgenössischen Räten bereits 47,0 Millionen Franken für die Sanierung des Bahnhofsflügels mit der Säulenhalle und der mächtigen Ruhmeshalle sowie für die technische Sanierung der Untergeschosse bewilligt (Etappe A). Hinzu kamen im Jahr 2004 zusätzliche 6,3 Millionen Franken aus dem Rahmenkredit des BBL zur Erledigung dringlicher Sofortmassnahmen für Brandschutz, welche auf Verlangen der Behörden umgehend umzusetzen waren. Die Etappe A befindet sich seit Frühjahr 2006 im Bau und wird zu Beginn des Jahres 2009 fertig gestellt.

Am 31. Januar 2008 wurde das Baugesuch für den Erweiterungsbau und die Sanierung des Kunstgewerbeschulflügels eingereicht. Das vorliegende Bauprojekt wird moderne und zeitgemässe Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Betriebsräume bereitstellen, welche den Anforderungen an ein nationales kulturhistorisches Museum im 21. Jahrhundert gewachsen sind.

Mit dem beantragten Kredit von 76,0 Millionen Franken als Bundesbeitrag aus der Baubotschaft, weiteren 30,0 Millionen
Franken Standortbeiträge von Stadt und Kanton Zürich und 5,0 Millionen Franken von Dritten, also total 111,0 Millionen Franken, sollen flexible Werkhallen für publikumswirksame Wechselausstellungen, ein Studienzentrum, ein Auditorium sowie ein Museumsrestaurant geschaffen werden.

Die laufende Sanierung des Altbaus (Etappe A) und die nun beantragte Etappe B sollen mit der dritten und letzten Etappe, der Etappe C, abgeschlossen werden.

Diese umfasst die verbleibende haus-, energie- und sicherheitstechnische Rest-

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Sanierung im West-, Hof- und Ostflügel sowie die Sanierung der Fassaden. Die Sanierung der Innenräume wird infolge der Kleinräumigkeit dieser Flügelbauten im Vergleich zur Grossräumigkeit des Bahnhofflügels der Etappe A zu einer komplexeren Aufgabe. Mit der Planung der Etappe C ist begonnen worden, bis Ende 2008 liegt ein Vorprojekt mit Kostenschätzung vor.

Zwingende, aus betrieblichen, baulichen und logistischen Gründen vorzuziehende Baumassnahmen aus Etappe C machen die Verfügbarkeit finanzieller Mittel ab 2010 erforderlich. Demzufolge wird die Etappe C im Rahmen einer nächsten Baubotschaft anbegehrt werden.

Damit kann ab 2016 ein attraktiver, zeitgemässer und wirtschaftlicher Museumsbetrieb gewährleistet werden, der zum einen die Ansprüche des heutigen Publikums und zum anderen die behördlichen Anforderungen und Auflagen erfüllt.

Aufgrund des detaillierten Bauprojektes mit Kostenvoranschlag ist bundesseitig für die Realisierung der Etappe B des SLM ein Verpflichtungskredit von 76 000 000 Franken erforderlich.

Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Areal Meielen in Zollikofen Benützer:

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) «Zivile Bauten»: 108,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 1502.002) (Ziff. 2.4 der Botschaft)

Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) soll an wenigen Standorten konzentriert werden. Zu diesem Zweck sollen einige Mietobjekte im Stadtperimeter Bern durch einen Neubau im Eigentum des Bundes ausserhalb Berns ersetzt werden. Der Bau soll auf einer Landreserve der Eidgenossenschaft in Zollikofen erstellt werden, welche innerhalb des kantonalen Entwicklungsschwerpunkts (ESP) liegt.

Solche ESP sind vom Kanton mit dem Ziel festgelegt worden, an Standorten, welche mit dem öffentlichem Verkehr gut erschlossen sind, Arbeitsplatznutzungen zu fördern und nachhaltig zu steuern. Die Erstellung eines grossen, polyvalenten Verwaltungsbaus in Zollikofen entspricht der Strategie des vom Bundesrat genehmigten «Unterbringungskonzepts 2012» und trägt einer positiven Entwicklung des Informatiksektors Rechnung, indem der Standort langfristig ausgebaut werden kann. Das Amt soll durch die Zusammenführung von rund 700 Arbeitsplätzen betriebliche Abläufe optimieren und seine fixen Kosten senken können.

Das BBL beabsichtigt, im Jahr 2009 einen Gesamtleistungswettbewerb durchzuführen. Aus vergaberechtlicher Sicht muss in diesem Fall die Finanzierung sowohl der Planungs- als auch der Bauleistungen schon zum Zeitpunkt der Ausschreibung gesichert sein. Deshalb liegt für dieses Vorhaben kein konkretes Projekt vor, da dieses Teil des Wettbewerbsergebnisses sein wird.

Für das gewünschte Bauvorhaben wird nur ein Teil der Parzelle überbaut. Trotzdem müssen Infrastruktur- und Erschliessungskosten für das ganze Areal getätigt werden. Die entsprechenden Gesamtkosten sind zum heutigen Zeitpunkt nicht vollum-

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fänglich abschätzbar. Deshalb kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Zusatzkredit nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund der Grobkostenschätzung ist ein Verpflichtungskredit von 108 000 000 Franken erforderlich.

Rahmenkredit Benützer:

Zivile Bundesverwaltung im Inland und schweizerische Vertretungen im Ausland «Zivile Bauten»: 150,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 620.2008a) (Ziff. 2.5 Botschaft)

Im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells Bund (NRM) werden die bisher einzeln beantragten Sammelkredite in einen einzigen Rahmenkredit zusammengeführt, der dem Parlament unterbreitet wird.

Aus dem beantragten Rahmenkredit von 150 Millionen Franken werden Verpflichtungskredite für die zivilen Immobilien abgetreten. Zu den zivilen Immobilien gehören auch die Immobilien, welche für die Aufgabenerfüllung der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen bestimmt sind.

Die eidgenössischen Räte werden im Rahmen der jährlichen Staatsrechnung mit der Zusatzdokumentation «Stand der Verpflichtungskredite des Bundesamtes für Bauten und Logistik» unter anderem auch über die einzelnen Abtretungen und die Beanspruchung dieses Rahmenkredits orientiert.

5862

Botschaft 1

Ausgangslage und allfällige Auswirkungen der Aufgabenüberprüfung

1.1

Ausgangslage

Die Immobilienpolitik des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) stellt die Wert- und Funktionserhaltung des von ihr betreuten Immobilienbestandes in den Vordergrund und verwendet dazu mehr als 80 % der zur Verfügung stehenden Zahlungskredite. Die bereits in den vergangenen Jahren erfolgten Kreditkürzungen haben dazu geführt, dass unbestrittene grössere Vorhaben zurückgestellt werden mussten, wie z.B. der Neubau des Schweizerischen Landesmuseums (SLM) in Zürich und arbeitsplatzrelevante Grossprojekte in Genf, Liebefeld, Zollikofen und Bern. Die arbeitsplatzrelevanten Verwaltungsbauten sind zum Abbau von teuren Mietobjekten vorgesehen.

1.2

Allfällige Auswirkungen der Aufgabenüberprüfung auf die Kredite «Zivile Bauten»

Beim Investitionskredit «Zivile Bauten» sollten die offenen Verpflichtungen durchschnittlich 3­4 Mal grösser sein als die gemäss Voranschlag und Finanzplanung vorgesehenen Zahlungen. Der gegenwärtige Verpflichtungskredit (VK) «Zivile Bauten» bzw. die offenen Verpflichtungen sind aber aktuell nur 2 Mal grösser. Aus diesem Grund wird der vorliegende Gesamtkredit «Zivile Bauten» dem Parlament unterbreitet, noch bevor die Auswirkungen der Aufgabenüberprüfung näher spezifiziert sind. Die mit der Aufgabenüberprüfung angestrebten Einsparungen werden damit aber nicht beeinträchtigt.

Grosse Bauvorhaben ziehen teilweise langwierige Bewilligungsverfahren nach sich, deren Zeitdauer aufgrund der Einsprachen nicht im Voraus definitiv festgelegt werden kann. So können aufgrund rechtlicher Verfahren Verzögerungen von mehreren Jahren resultieren. Damit dem BBL genügend Handlungsspielraum zur Verfügung steht, um die entstehenden Lücken mit anderen zentralen Bauvorhaben zu füllen, muss es entsprechende Vorarbeiten leisten. Dazu wiederum sind die entsprechenden Verpflichtungskredite notwendig. Bei dieser Baubotschaft geht es um Verpflichtungskredite für Bauvorhaben, deren Vorbereitungsarbeiten nun ausgelöst werden müssen, damit einerseits die Bauprojekte zum richtigen Zeitpunkt bereit sind und andererseits die vom Bundesrat genehmigte Immobilienpolitik umgesetzt werden kann.

Die Realisierung der Bauprojekte hängt aber nicht nur von deren Baubewilligungen, sondern auch von den verfügbaren Voranschlagskrediten ab.

Das BBL wird die Vorgaben des EFD aufgrund der Aufgabenüberprüfung im Bereich der zivilen Bauten durch entsprechende Prioritäten und eine Verzichtsplanung umsetzen.

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2

Verpflichtungskredit «Zivile Bauten»

2.1

Erweiterung Archivierungszentrum der Cinémathèque Suisse in Penthaz Benützer: Bundesamt für Kultur (BAK), Cinémathèque Suisse «Zivile Bauten»: 49,5 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2028.003)

2.1.1

Ausgangslage

Aufgaben der Cinémathèque Suisse Die Cinémathèque Suisse (CS), das Schweizerische Filmarchiv, sammelt, konserviert, restauriert und erschliesst vier Sammlungsgebiete: Film, Bilder zum Film, Printmedien zum Film und ­ in einem beschränkten Ausmass ­ historische Apparaturen. Die CS ist eine privatrechtliche Stiftung, welche durch den Bund, den Kanton Waadt und die Stadt Lausanne gemeinsam getragen und finanziert wird. Zudem stellen einerseits der Bund die bestehende Liegenschaft in Penthaz und anderseits die Stadt Lausanne die Büroräumlichkeiten und das Kino im Casino de Montbenon zur Verfügung.

Analyse der bestehenden Infrastruktur Penthaz I Filme, insbesondere aus der Frühzeit des Films (Azetat- und Nitratfilme), sind ein sehr schwierig zu lagerndes Gut, welches hohe Anforderungen an die Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klima) und Sicherheit (Brandschutz) stellt.

Die Betriebs- und Gebäudeanalyse aus dem Jahr 2000 hat gezeigt, dass die bestehende Liegenschaft Penthaz I die Lagerung dieser wertvollen und empfindlichen Güter nicht gewährleisten kann, gravierende Mängel in der Sicherheit aufweist und damit behördliche Auflagen sowie der Wertschutz nicht mehr garantiert sind. Die bestehende Liegenschaft in Penthaz (Penthaz I) weist zudem bereits für den aktuellen Bestand nicht mehr genügend Flächen aus. Somit ist auch für den zu erwartenden Zuwachs der nächsten Jahre keine Aufnahmekapazität vorhanden.

Bundesratsbeschluss über das weitere Vorgehen betreffend CS Mit Bundesratsbeschluss vom 10. Juni 2005 wurde das BBL beauftragt, die notwendigen baulichen Massnahmen zur Entwicklung der Cinémathèque Suisse zu realisieren sowie die notwendigen Sofortmassnahmen und den Grundstückskauf für die Erweiterung zu treffen.

Sofortmassnahmen für Penthaz I Mit der Legitimierung durch den Bundesrat hat das BBL unverzüglich die notwendigen Massnahmen zur Sicherung der Bestände und zur Wiederherstellung der betrieblichen Sicherheit eingeleitet und im Herbst 2006 abgeschlossen. Gleichzeitig wurde mit der Zumiete von Lagerflächen in Bussigny die notwendige Kapazitätsreserve bis zum Bezug eines Erweiterungsgebäudes sichergestellt.

Grundstückserwerb für Penthaz II Auf der Basis des Bundesratsbeschlusses konnte zur Sicherstellung der Erweiterung von Penthaz I ein Nachbargrundstück erworben werden. Die notwendige Umzonung wurde im Jahr 2007 abgeschlossen.

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2.1.2

Projektbeschrieb

Grundsätzliches Zur Zusammenführung des Bestandes und für die kommenden Zugänge bis im Jahr 2020 soll auf der dem Gebäude Penthaz I benachbarten, durch eine Strasse getrennten Parzelle ein unterirdisch verbundener Neubau (Penthaz II) realisiert werden.

Das bestehende Gebäude (Penthaz I) soll umgebaut und in der Nutzung sowie im Bereich der haustechnischen Installationen an die Bedürfnisse der CS angepasst werden. Die ganze Anlage wird auf den neusten Stand der Technik und Sicherheit gebracht und betrieblich optimiert. Mit dem Standard MINERGIE-P-ECO beim Neubau sollen die Betriebskosten trotz sehr hohem Technisierungsgrad tief gehalten sowie eine Verringerung der CO2-Emissionen erreicht werden.

Architekturwettbewerb In enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Penthaz wurde ein Architekturwettbewerb veranstaltet, welcher im Dezember 2007 entschieden wurde. Das Siegerprojekt wurde aufgrund seiner Wirtschaftlichkeit und künftigen Erweiterbarkeit ausgewählt.

Charakteristisches Merkmal des Entwurfes ist die unterirdische Unterbringung der Archiverweiterung von Penthaz II und die damit verbundene Erhaltung des Landschaftsbildes.

Umfang der Neubaumassnahmen (Penthaz II) Der Neubau Penthaz II umfasst einen unterirdischen Trakt, welcher als Archivgebäude für das empfindliche Sammlungsgut dienen wird. Unter kontrollierten Raumluft- und Raumtemperaturbedingungen und geschützt vor Tageslicht können ideale Bedingungen für die Sammlungsbestände geschaffen werden, welche mit einem Minimum an Energiezufuhr zu erreichen sind.

Penthaz II wird durch einen unterirdischen Gang mit Penthaz I verbunden, sodass auch die betriebliche Anbindung gewährleistet ist. Zur Sicherstellung der Erweiterbarkeit von Penthaz II wird nur ein Teil des Grundstückes ausgenutzt und die Gebäudetechnik so ausgelegt, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt modular erweitert werden kann.

Umfang der Umbau- und Sanierungsmassnahmen (Penthaz I) Die Umbau- und Sanierungsmassnahmen betreffen das bestehende Gebäude Penthaz I. Hier sind die festen Arbeitsplätze und der Publikumsbereich angesiedelt.

Es werden die Neuzugänge und die bestehenden Bestände bearbeitet, wissenschaftlich aufbereitet und für die Vermittlung zur Verfügung gestellt. Ebenso sind hier die dem Publikum zugänglichen Bereiche für Ausstellung, Konsultation, Ausleihe und Verkauf sowie
der Verwaltungsbereich untergebracht.

Penthaz I muss einerseits betrieblich neu organisiert und andererseits gebäudetechnisch aufgerüstet werden. Somit kann die Arbeitsorganisation und -qualität sowie die Wirkung nach aussen wesentlich verbessert werden.

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Spätere Erweiterung von Penthaz II Eine mögliche Erweiterung ab 2020 ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verpflichtungskredites. Darin enthalten sind jedoch allfällige Vorinvestitionen, welche zwingend bereits bei der ersten Etappe Penthaz II realisiert werden müssen.

Budgetabgrenzung Die mit dem Gebäude fest verbundenen Lagereinrichtungen (Fix- und Rollregalanlagen) sind Teil des Verpflichtungskredites. Ebenfalls inbegriffen ist die Erstausstattung der Arbeitsplätze mit Standardmobiliar und die Ausrüstung der Besprechungsund Vorführräume.

Die Anschaffungskosten für IT-Aktivkomponenten und nicht fest mit dem Gebäude verbundene Betriebsmittel sowie eigene und fremde Personalkosten der CS, welche im Zusammenhang mit der Aufbereitung und der Inventarisierung der Lagerbestände stehen und der Sicherstellung der Umzugsbereitschaft dienen, werden durch das Bundesamt für Kultur (BAK) respektive die CS separat budgetiert. Diese projektabhängigen Kosten werden für die Dauer der vierjährigen Projektphase mit insgesamt 5,2 Millionen Franken veranschlagt und bilden Gegenstand eines ausserordentlichen Kreditantrags ab 2009. Die zwingend neu zu erstellende Einbindung des Standortes Penthaz an das KOMBV-Netz des Bundes wird durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) budgetiert und erstellt.

Die Anmiete und die Ausrüstung der provisorischen Lagerflächen am Standort Bussigny für den Zuwachsbedarf bis zur Bezugsbereitschaft des Erweiterungsbaus sind nicht Bestandteil der Baubotschaft.

Bauablauf, Provisorien und Umzüge Es ist geplant, zuerst Penthaz II zu erstellen, dann den Teil der Bestände, welcher nicht in Penthaz I belassen werden kann, nach Penthaz II umzulagern und danach Penthaz I in Angriff zu nehmen. Durch den etappierten Bauablauf löst das Projekt umfangreiche Umzüge und Rochaden aus. Während der Umbauphase von Penthaz I muss der Betrieb aufrechterhalten werden, was sowohl Provisorien für Administration und Produktion sowie weitere Auslagerungen notwendig macht. Die Kostenfolgen dieser durch das Bauvorhaben verursachten Provisorien und Umzüge sind in die vorliegend anbegehrten Investitionskosten eingerechnet.

Besondere Herausforderungen Das Projekt «Erweiterung des Archivierungszentrums der Cinémathèque Suisse in Penthaz» stellt alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Einerseits
müssen hohe Anforderungen bezüglich der sorgfältigen Lagerung des Sammlungsgutes erfüllt werden. Anderseits muss der laufende Betrieb nahtlos aufrecht erhalten bleiben, damit der Kernauftrag der Cinémathèque Suisse laufend und ohne Unterbrüche erfüllt werden kann.

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2.1.3

Termine

Der Terminplan ist wie folgt vorgesehen: ­ Bauprojekt mit Kostenvoranschlag

Anfang 2009

­ Vorbereitung der Ausführung

Mitte 2009

­ Ausführung

2009­2013

­ Inbetriebnahme Penthaz II

ab 2012

­ Inbetriebnahme Penthaz I

ab 2013

2.1.4

Finanzielle Auswirkungen

Betriebskosten Die jährlichen Betriebskosten, basierend auf einem Ansatz von 80,00 Franken pro m2 Geschossfläche, werden für Penthaz I und II mit rund 1 136 000 Franken veranschlagt. Die jährlichen Personal- und Investitionskosten nach der Inbetriebnahme von Penthaz II werden vom Bundesamt für Kultur (BAK) respektive der CS getrennt budgetiert und ausserordentlich beantragt.

Investitionskosten In die Investitionskosten sind sämtliche notwendigen Massnahmen eingerechnet, mit Ausnahme aussergewöhnlicher und heute noch nicht bekannter Umstände wie besondere Erschwernisse im Baugrund oder Schadstoffentsorgung.

Aufgrund der Vorstudie und der Kostenschätzung (±15 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Baukosten ­ Erstausstattung (Mobiliar, Provisorien, Umzüge) ­ Zwischentotal

40 700 000 2 300 000 43 000 000

­ Kostenungenauigkeit rund 15 %

6 500 000

Gesamter Verpflichtungskredit

49 500 000

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2.2

Neubau eines Verwaltungsgebäudes (Etappe A) auf dem Areal Liebefeld in Köniz Benützer: Bundesamt für Gesundheit (BAG) und weitere Dienststellen «Zivile Bauten»: 98,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2053.003)

2.2.1

Ausgangslage

Mit dem Unterbringungskonzept 2012 hat der Bundesrat 2004 das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) beauftragt, die zivile Bundesverwaltung langfristig in polyvalenten Objekten angemessener Grösse im Eigentum des Bundes unterzubringen. Nach der Realisierung des Verwaltungszentrums in Ittigen wird als weiterer Bestandteil dieses Gesamtkonzeptes am Standort der ehemaligen Eidgenössischen Landwirtschaftlichen Forschungsanstalt und direkt neben dem Gebäude des heutigen Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nun der zweite Schwerpunkt-Verwaltungsstandort zur Baureife entwickelt.

Bereits 1897 wurde das rund 56 000 m2 grosse Areal der Eidgenossenschaft übertragen, mit der Zweckbestimmung, den Standort für eine land- und milchwirtschaftliche Versuchsanstalt zu nutzen. Inzwischen wurde das Gebiet zum kantonalen Entwicklungsschwerpunkt (ESP) erklärt und ist heute mit S-Bahn und Bus bestens erschlossen.

Diverse Gebäude verschiedener Amtsstellen und Institute belegen das vormals peripher gelegene und landwirtschaftlich genutzte Areal in einer lockeren, offenen Bebauungsweise. Es bietet ein grosses Verdichtungspotenzial an bester Lage.

Deshalb wurde 2007 im Auftrag des Bundes zusammen mit der Gemeinde Köniz ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt mit dem Ziel, die volumetrisch und städtebaulich vertretbare Ausnutzung für das Areal im Endausbau festzulegen. Die daraus abzuleitende Überbauungsordnung des Gesamtareals hat den Zweck, die nötige Rechtssicherheit zu schaffen, und liefert dereinst die Basis für die Baugesuche der einzelnen Realisierungsetappen. Die Überbauungsordnung sollte im Frühjahr 2009 zur Genehmigung gelangen. Das Baugesuch Etappe A wird in Abhängigkeit davon in einem koordinierten Verfahren gleichzeitig erarbeitet.

Mit der vorgelegten Baubotschaft für diese anstehende Ausbauetappe (Etappe A) sind nun, unter Einbezug und Abdeckung der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und weiteren Dienststellen angemeldeten Bedürfnisse, rund 720 zusätzliche Arbeitsplätze zur Ausführung geplant. Im Sinne des Unterbringungskonzeptes und unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Arbeitsplätze könnten nach heutigem Planungsstand nochmals bis zu 600 zusätzliche Arbeitsplätze in weiteren Etappen folgen, bis der Endausbau des Standortes mit insgesamt 2500 Arbeitsplätzen erreicht wäre.

2.2.2

Projektbeschrieb

Zweistufiger Wettbewerb Das aus dem offenen, zweistufigen Wettbewerb siegreich hervorgegangene Projekt «oakland» zeichnet sich in erster Linie durch die quartierverträgliche Umsetzung der zonenkonformen Maximalausnutzung von zusätzlichen rund 36 000 m2 Bruttoge5868

schossfläche (BGF) auf dem Grundstück sowie durch die hohe betriebliche Nutzungsflexibilität der zukünftigen Gebäude aus. Ruhige, klare Bauten und ein attraktiver, baumbestandener Aussenraum werden das campusartige Areal prägen. Mindestens zwei Etappen sind für die schrittweise Realisierung und Abdeckung der angemeldeten baulichen Bedürfnisse erforderlich.

Dienstleistungszentrum im Baumpark Etappe A gewährleistet eine weitsichtige, generelle Arealentwicklung, wonach frühestens ab 2012 ein neues Hauptgebäude für rund 85,0 Millionen Franken mit rund 720 Arbeitsplätzen am Standort Liebefeld entsteht. Daneben sind auch Vorleistungen für Werkleitungen, Rückbauten, zentrale Infrastrukturen, Umgebungs- und Erschliessungsarbeiten im Umfang von 13,0 Mio. Franken erforderlich, welche das Areal insgesamt aufwerten und die hohe Nutzungsverdichtung im vorgesehenen Rahmen erst ermöglichen.

Die Etappe A verfolgt deshalb vorausschauend und konsequent eine ausbaufähige Ver- und Entsorgungs- sowie Verkehrs- und Infrastrukturplanung für den Gesamtstandort, um diesen nachhaltig und positiv zu entwickeln.

Weitere Etappen Aufgrund der heutigen Planung und der daraus resultierenden Überbauungsordnung ­ zurzeit sind rund 40 % der gesetzlich festgelegten Ausnutzung gebaut ­ kann der Standort später mit zwei weiteren Neubauten und der Option für eine Aufstockung bedarfsgerecht ausgebaut und verdichtet werden.

Verkehrserschliessung Dank der Nähe des Bahnhofs Liebefeld und einer Bushaltestelle der Linie Ostermundigen­Köniz/Schliern besteht eine sehr gute Erschliessung durch öffentliche Verkehrsmittel. Zusätzlich werden Parkplätze für Privatfahrzeuge im baurechtlich geforderten Umfang und ausreichend offene und gedeckte Fahrradabstellplätze erstellt. Oberirdische Parkplätze direkt neben den Gebäuden sollen die problemlose Zugänglichkeit für Gehbehinderte gewährleisten. Dank einer zentralen Warenanlieferung direkt von der Strassenseite her kann der Motorfahrzeugverkehr innerhalb des Areals praktisch gänzlich vermieden werden.

Fussgängerverbindungen Inmitten eines neuen Baumparks «oakland» soll an der heute etwas abseitig, verloren wirkenden Lage in Köniz ein attraktiver Arbeitsort entstehen, der auf lange Zeit die Lebensqualität im näheren und weiteren Umfeld positiv beeinflussen wird. Die Schlüsselidee des Wettbewerbsprojektes
ist die Entflechtung von öffentlichem Durchgang und inneren Verbindungen zwischen den Verwaltungsbauten und deren strikte Zuteilung auf zwei Ebenen.

Ebene 1: Die Fussgängeranbindung der umliegenden Wohnquartiere, der bestehenden Gewerbezone und der geplanten Parkanlage im Süden erfolgt mittels eines feinmaschigen, ebenerdigen Netzes von öffentlichen Wegen und Plätzen. Damit ist die geforderte grösstmögliche Durchlässigkeit auf dem Areal gewährleistet, ohne damit die internen Verbindungswege zu kreuzen oder zu tangieren, die ungehindert ein Geschoss darunter verlaufen.

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Ebene 0: Der Zutritt zum neuen Hauptgebäude erfolgt über einen eigenen Eingang auf der natürlich belichteten, tieferliegenden, gemeinsamen Verbindungsebene. Hier erfolgt auch der direkte Zutritt zu den übrigen bestehenden Bauten auf dem Areal sowie zum unterirdischen Parking. Diese zentrale Verbindungsebene wird zudem wichtige gemeinsame Einrichtungen wie Sitzungszimmer, Bibliothek, Cafeteria aufnehmen. Dadurch stehen nahezu alle natürlich belichteten Geschossflächen für die angestrebte Hauptnutzung, d.h. für hochwertige Büroarbeitsplätze, zur Verfügung.

Nachhaltigkeit Darüber hinaus weisen die polyvalente bauliche Struktur und die innere Organisation der Bürogeschosse gemäss den strengen Nutzungsanforderungen der Bundesverwaltung einen sehr hohen Flexibilitätsgrad auf und können jederzeit problemlos an neue, spezifische betrieblich-organisatorische Nutzerbedürfnisse angepasst werden.

Einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Realisierung wird grösste Beachtung geschenkt. Die Energieversorgung soll durch einen Anteil Grundwasserwärme und einen Anteil Gas erfolgen. Für alle neuen Gebäude wird der Standard MINERGIEECO angestrebt. Bei der Materialwahl wird besonderer Wert auf die Nachhaltigkeit gelegt. Die Investitions- und Betriebskosten wurden dem Planer bereits in einer frühen Phase vorgegeben (design-to-cost).

2.2.3

Termine

Der Terminplan ist wie folgt vorgesehen: ­ Bauprojekt mit Kostenvoranschlag

bis Ende 2008

­ Vorbereitung der Ausführung

bis Ende 2009

­ Ausführung Etappe A ­ Bezug

2010 bis Mitte 2013 Ende 2013

Vorbehalten bleiben nicht vorhersehbare Terminverschiebungen aufgrund von Einsprachen und Rekursen aus planungs- und baurechtlichen Auflage- und Genehmigungsverfahren (hier insbesondere die Überbauungsordnung).

2.2.4

Finanzielle Auswirkungen

Wirtschaftlichkeit Durch die geplante bauliche Erweiterung am bestehenden Standort des BAG in Köniz-Liebefeld resultieren die nachstehenden positiven Synergien: ­

Aufgabe von 5 Objekten des BAG und Konzentration an einem Standort ermöglichen für das BAG optimale Betriebsabläufe an einem Standort.

­

Aufgabe von weiteren Objekten durch Verlegung der entsprechenden Dienststellen nach Köniz-Liebefeld und damit Erhöhung des zivilen Immobilienportfolios des Bundes mit eigenen Gebäuden.

­

Die Einsparungen infolge Aufgabe von Mietobjekten mit indexierten jährlichen Fixkosten betragen derzeit 5,412 Millionen Franken (ohne Betriebskosten). Dies ergibt bei einer angenommenen Teuerung von 1 % während

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40 Jahren mit dem bundesinternen Zinssatz von 3 % einen Barwert der Zahlungen von rund 148 Millionen Franken.

­

Mit der Eigeninvestition wird Unabhängigkeit und bessere Nutzungsflexibilität erreicht. Das Risiko von Kündigungen und den damit verbundenen Zusatzkosten für Rückbau, Objektsuche und Mieterausbau entfällt.

­

Betriebliche Einsparungen bei vergleichbarer Fläche durch Aufgabe von energetisch minderwertigen Objekten.

­

Reduktion der unproduktiven Wegkosten von Hausdienst und Reinigungspersonal und effizientere Verwendung von Materialien/Ersatzteilen und Reinigungsmaschinen.

­

Betrieblicher Nutzen: Gemeinsame Infrastruktur (Loge, Sitzungszimmer, Copybereich usw.), vereinfachte betriebliche Abläufe (Ablauforganisation, Kommunikation), Elimination der amtsinternen Reisezeiten, Transport- und Kurierkosten.

­

Reduktion der Logistikkosten von bundesinternen Stellen wie EDV-Support, Material- und Warenlieferungen.

Betriebskosten Die jährlichen Betriebskosten, basierend auf einem Ansatz von 58,00 Franken pro m2 Geschossfläche, werden mit rund 1 850 000 Franken veranschlagt.

Investitionskosten Aufgrund der Weiterbearbeitung des Wettbewerbsprojektes und der Kostenschätzung (±15 %) werden die Aufwendungen für Etappe A für das neue Dienstleistungsgebäude sowie die zu erwartenden Aufwendungen für die Arealentwicklung, Verbindungsebene und Umgebungsarbeiten wie folgt veranschlagt: Franken

­ Baukosten für rund 720 Arbeitsplätze (Etappe A) ­ Erstausstattung

68 000 000 6 000 000

­ Zwischentotal 1

74 000 000

­ Kostenungenauigkeit rund 15 %

11 000 000

­ Zwischentotal 2

85 000 000

­ Arealentwicklung und Verbindungsebene

11 000 000

­ Kostenungenauigkeit rund 15 %

2 000 000

­ Zwischentotal 3

13 000 000

Gesamter Verpflichtungskredit

98 000 000

5871

2.3

Erweiterung (Etappe B) Schweizerisches Landesmuseum in Zürich Benützer: Schweizerisches Landesmuseum (SLM) «Zivile Bauten»: 76,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 3667.042)

2.3.1

Ausgangslage

Gesamtsanierung Die bauliche Gesamtsanierung und die Erweiterung des Schweizerischen Landesmuseums Zürich zählt zu den ambitioniertesten und grössten zivilen Bauvorhaben des Bundes. Seit seiner Eröffnung im Jahr 1898 ist das Landesmuseum nicht mehr substanziell saniert worden. Seit Gründung des Landesmuseums ist wegen Platzmangels Jahrzehnt für Jahrzehnt eine Erweiterung projektiert, aber aus den verschiedensten Gründen nie realisiert worden. Daher löst die Sicherung des Altbaus allein die Probleme des Landesmuseums nicht: Die glaubwürdige Umsetzung des kulturellen Auftrages verlangt nach einer massvollen baulichen Erweiterung.

Seit 2002 plant die Eidgenossenschaft die Gesamtsanierung und Erweiterung des Schweizerischen Landesmuseums. Die Massnahmen werden in drei Etappen ausgeführt, ohne den laufenden Museumsbetrieb unterbrechen zu müssen.

Die Gesamtinvestitionen für die 3 Etappen belaufen sich auf geschätzte Kosten von insgesamt rund 245 Mio. Franken (inkl. Standortbeiträge von Stadt Zürich, Kanton Zürich und Dritten).

Gesamtsanierung Altbau (Etappe A) In den Baubotschaften 2003 und 2005 wurde bereits darauf hingewiesen, dass der bauliche Zustand des Gebäudes von 1898 nach tiefgreifenden Massnahmen verlangt, damit die Sicherheit von Publikum, Mitarbeitenden und Sammlungsgegenständen im gesamten Gebäudekomplex gewährleistet werden kann. Dazu wurden von den eidgenössischen Räten bereits 47,0 Millionen Franken für die Sanierung des Bahnhofsflügels mit der Säulenhalle und der mächtigen Ruhmeshalle sowie für die technische Sanierung der Untergeschosse bewilligt (Etappe A). Hinzu kamen im Jahr 2004 zusätzliche 6,3 Millionen Franken aus dem Rahmenkredit BBL, zur Erledigung dringlicher Sofortmassnahmen für Brandschutz, welche auf Verlangen der Behörden umgehend umzusetzen waren. Die Etappe A befindet sich seit Frühjahr 2006 im Bau und wird zu Beginn des Jahres 2009 fertig gestellt.

Erweiterungsbau und Sanierung Kunstgewerbeschulflügel (Etappe B) Am 31. Januar 2008 wurde das Baugesuch für den Erweiterungsbau und die Sanierung des Kunstgewerbeschulflügels eingereicht. Das vorliegende Bauprojekt wird moderne und zeitgemässe Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Betriebsräume bereitstellen, welche den Anforderungen an ein nationales kulturhistorisches Museum im 21. Jahrhundert gewachsen sind.

Mit dem
beantragten Kredit von 76,0 Millionen Franken als Bundesbeitrag aus der Baubotschaft, weiteren 30,0 Millionen Franken Standortbeiträgen von Stadt und Kanton Zürich und 5,0 Millionen Franken von Dritten, also total 111,0 Millionen Franken, sollen flexible Werkhallen für publikumswirksame Wechselausstellungen, ein Studienzentrum, ein Auditorium sowie ein Museumsrestaurant geschaffen wer5872

den. Mit dem Vorliegen der erstinstanzlichen Baugenehmigung wird gemäss der Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und den Regierungen von Kanton und Stadt Zürich vom 11. Mai 2007 deren vereinbarter Finanzierungsbeitrag des Standortes zur Zahlung fällig.

Fertigstellung Gesamtsanierung Altbau (Etappe C) Die laufende Sanierung des Altbaus (Etappe A) und die nun beantragte Etappe B sollen mit der dritten und letzten Etappe, der Etappe C, abgeschlossen werden. Diese umfasst die verbleibende haus-, energie- und sicherheitstechnische Rest-Sanierung im West-, Hof- und Ostflügel sowie die Sanierung der Fassaden. Die Sanierung der Innenräume wird in Folge der Kleinräumigkeit dieser Flügelbauten im Vergleich zur Grossräumigkeit des Bahnhofflügels der Etappe A zu einer komplexeren Aufgabe.

Mit der Planung der Etappe C ist begonnen worden, bis Ende 2008 liegt ein Vorprojekt mit Kostenschätzung vor.

Zwingende, aus betrieblichen, baulichen und logistischen Gründen vorzuziehende Baumassnahmen aus Etappe C machen die Verfügbarkeit finanzieller Mittel ab 2010 erforderlich. Demzufolge wird die Etappe C im Rahmen einer nächsten Baubotschaft anbegehrt werden.

Damit kann ab 2016 ein attraktiver, zeitgemässer und wirtschaftlicher Museumsbetrieb gewährleistet werden, der zum einen die Ansprüche des heutigen Publikums und zum anderen die behördlichen Anforderungen und Auflagen erfüllt.

2.3.2

Projektbeschrieb

Die Bauherrschaft beabsichtigt mit diesem Vorhaben, ihre kulturelle und soziale Aufgabe und ihre Verantwortung in vorbildlicher Weise wahrzunehmen. Sie legt deshalb grössten Wert auf eine herausragende und innovative Architektur und Ingenieurkunst, die höchsten ökologischen, wirtschaftlichen und betriebstechnischen Ansprüchen zu genügen vermag.

Diese hohen Anforderungen beantworten die Architekten mit einem skulpturalen Beton-Gebäudekörper, welcher mit seiner tektonischen Brückenform und seinen bewegten Dachflächen das Bestehende neu interpretiert. Im Innern gelingt es ihnen damit, eine spannungsvolle Promenade von unterschiedlichsten bespielbaren Flächen aneinanderzureihen und diese räumlich zu einem besucherfreundlichen Rundgang durch Alt- und Neubau zu verknüpfen.

Gebäudehülle und Tragstruktur übernehmen sämtliche statischen, klimatischen und sicherheitstechnischen Funktionen und bieten den Museums-Kuratoren und Szenografen belüftete, beheizte und beleuchtete Ausstellungsflächen nach MinergieStandard an.

Im vorgegebenen Perimeter des bewilligten Gestaltungsplans soll der Erweiterungsbau folgende Nutzerbedürfnisse abdecken: ­

Flexible, gut erschlossene, zusammenhängende Ausstellungsflächen, konzipiert als flexible Werkhallen für Wechselausstellungen.

­

Attraktive Studienbibliothek mit Ausblick auf die Limmat.

­

Attraktives Studienzentrum für Studierende und Fachkollegen.

5873

­

Aufwertung des Zugangs und der Empfangssituation und übersichtliche Besucherführung.

­

Verbesserung der zudienenden Infrastrukturen (Anlieferung, Restaurant, Auditorium, Shop usw.).

­

Aufwertung der Hof- und Aussenräume und verstärkter Einbezug des Platzspitzparks.

Die Flexibilität der Werkhallen gepaart mit rationellen betrieblichen Abläufen und moderner Museumstechnik stellen für das SLM den eigentlichen und ergänzenden Mehrwert zum Altbau dar.

2.3.3

Termine

Der Terminplan ist wie folgt vorgesehen: ­ Bauprojekt mit Kostenvoranschlag ­ Vorbereitung der Ausführung ­ Ausführung

bis Ende 2009 2010 bis Mitte 2013

­ Inbetriebnahme sanierte Gebäudeteile und Neubau

2.3.4

bis Mitte 2008

ab Mitte 2013

Finanzielle Auswirkungen

Betriebskosten Die jährlichen Betriebskosten, basierend auf einem Ansatz von 145,00 Franken pro m2 Geschossfläche, werden für den Neubau inkl. Kunstgewerbeflügel mit rund 1 740 000 Franken veranschlagt.

Investitionskosten Die Investitionskosten für Etappe B sind mit 111,0 Mio. Franken als feste Vorgabe für eine design-to-cost-Planung definiert und wurden im Mai 2007 von der Baukommission so den Planern vorgegeben.

Aufgrund des detaillierten Bauprojektes mit Kostenvoranschlag (±10 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Baukosten ­ Mobiliar und Ausstattung ­ Zwischentotal ­ Kostenungenauigkeit rund 10 %

91 700 000 9 300 000 101 000 000 10 000 000

­ Gesamtkosten

111 000 000

abzüglich Standortbeiträge Stadt Zürich, Kanton Zürich, Dritte

­35 000 000

Gesamter Verpflichtungskredit (Anteil Bund) 5874

76 000 000

2.4

Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Areal Meielen in Zollikofen Benützer: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation «Zivile Bauten»: 108,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 1502.002)

2.4.1

Ausgangslage

Bedürfnisse Die Anzahl Mitarbeitende des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) ist in den letzten Jahren rasant angestiegen. Die Anzahl der Arbeitsplätze ist in wenigen Jahren von 200 auf knapp 1300 gestiegen. Die Tendenz ist immer noch steigend. Die Personalprognosen des BIT per 2010 sehen rund 1400 Arbeitsplätze vor. Die ständige Entwicklung im Bereich der Informatik und der Telekommunikation führt zu neuen betrieblichen Bedürfnissen der Bundesverwaltung (Datenbanken, digitale Archivierung, Gebäudeautomation, Vernetzung, Systembetreuung, Telekommunikation, Telematik, Client Support, Client Factory usw.), für deren Abdeckung immer mehr Personal nötig ist. Das BIT ist im Weiteren der grösste Dienstleistungserbringer für Informatik in der Bundesverwaltung. Es deckt die Bedürfnisse der Parlamentsdienste (PD) und der Bundeskanzlei (BK), des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI), des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), teilweise des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) und des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ab.

Um den unvorhersehbaren und kurzfristigen Zuwachs an Arbeitsplätzen abdecken zu können, wurden in den vergangenen Jahren an den Standorten des BIT Verdichtungen vorgenommen und neue Mietobjekte bereitgestellt. Dies hat dazu geführt, dass teilweise die Infrastrukturen der Bauten bis zur Grenze ausgenutzt wurden (z.B.

Stromverbrauch in der Monbijoustrasse 72/74) und dass das BIT zurzeit an sieben verschiedenen Standorten untergebracht ist. Mit dem neu zu mietenden Objekt in Genf und dem Rechenzentrum an der Fellerstrasse werden es im Laufe des Jahres 2008 neun Standorte sein. Die Notwendigkeit, interne Reorganisationen durchzuführen, wird massiv durch bauliche Rahmenbedingungen beeinträchtigt, und die zum Teil nötigen baulichen Anpassungen sind kostenintensiv. Die Kapazitäten der verschiedenen Bauten betragen mit Ausnahme des Hauptsitzes 45­180 Arbeitsplätze.

Das BIT hat aus diesem Grund den Antrag gestellt, zukünftig in 2­3 Objekten von geeigneter Grösse untergebracht zu werden. Bezogen auf den Raum Bern würde dies bedeuten, dass neben dem Hauptsitz an der Monbijoustrasse 72/74 (Titanic II) ein weiteres Gebäude mit 600­700 Arbeitsplätzen bereitgestellt werden müsste.

Das BBL verfügt in seinem
Portfolio über keinen Büro-/Verwaltungsbau in dieser Grösse, der dem BIT zur Verfügung gestellt werden könnte. Auch auf dem Immobilienmarkt sind im Raum Bern keine Mietobjekte in der gewünschten Grösse bezugsbereit. Es bestehen einzig Projekte für Bauvorhaben, welche frühestens im Zeithorizont 2012­2013 zum Mieten verfügbar wären. Dies hat dazu geführt, dass das BBL die Erstellung eines Neubaus in Zollikofen geprüft hat. Die Eidgenossenschaft besitzt eine sehr grosse Landparzelle, welche in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und dem Kanton zur Baureife geführt wurde.

5875

Mit einem Gesamtleistungswettbewerb, welcher im Jahr 2009 ­ nach der Kreditgenehmigung durch die eidgenössischen Räte ­ zu lancieren ist, kann mit dem Bezug des Neubaus auf Anfang des Jahres 2012 gerechnet werden.

Gemäss der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) sollen für die Unterbringung der Bundesverwaltung Objekte im Eigentum gefördert und die Organisationseinheiten in grossen und polyvalenten Objekten untergebracht werden. Das BBL ist der Auffassung, dass aufgrund der geschilderten Ausgangslage und der strategischen Vorgaben des Bundesrats in Bezug auf das Immobilienmanagement ein Neubau die geeignete Lösung ist.

Verfahren Gesamtleistungswettbewerbe werden zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu konkret umschriebenen Aufgaben und zur Vergabe der Realisierung dieser Lösung durchgeführt. Das BBL beabsichtigt, für dieses Projekt einen Gesamtleistungswettbewerb durchzuführen. Aus vergaberechtlicher Sicht muss die Finanzierung einer Beschaffung zum Zeitpunkt der Ausschreibung gesichert sein. Ein Abbruch eines Beschaffungsverfahrens mangels gesicherter Finanzierung ist gemäss Rechtssprechung grundsätzlich vergaberechtswidrig und kann die Anbieter zu Schadenersatzforderungen berechtigen. Ein Gesamtleistungswettbewerb bezweckt die Beschaffung nicht nur der Planungs-, sondern auch der Bauleistungen, die zur Realisierung des Bauvorhabens erforderlich sind. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Gesamtleistungswettbewerbs muss demnach die Finanzierung sowohl der Planungs- als auch der Bauleistungen gesichert sein.

Aus dem erwähnten Grund liegt für dieses Vorhaben kein konkretes Projekt vor, da dieses Teil des Wettbewerbsergebnisses sein wird.

Risiken Die Angabe der Kosten basiert auf Kennzahlen bzw. auf Erfahrungswerten des Bundes für Büro-/Verwaltungsbauten. Die Angabe der Arbeitsplatzkosten ist auch vergleichbar mit dem ebenfalls in der vorliegenden Baubotschaft enthaltenen Projekt «Neubau eines Verwaltungsgebäudes (Etappe A) auf dem Areal Liebefeld in Köniz», zusätzlich um den höheren Ungenauigkeitsgrad angepasst, der sich durch den Charakter der Grobkostenschätzung ergibt bzw. durch die Unkenntnis des konkreten Projektes.

Verschiedene Kosten im Zusammenhang mit dem Grundstück sind mit gewissen Vorbehalten behaftet. Sie resultieren teilweise aus Erfahrungswerten
für Erschliessungskosten der Gemeinde und anderseits abgeleitet aus dem Planungs- und Erschliessungsvorvertrag mit der Gemeinde, datiert vom Februar 2000. Dieser Vertrag sieht Detailerschliessungen vor, deren Kosten vollständig vom Grundeigentümer getragen werden müssen und deren Form und Ausmass in engem Zusammenhang mit den Entwicklungsvorstellungen der SBB (mögliche Gleiserweiterung im Südteil) und der Nachbarn stehen (allfälliger Abbau eines Anlieferungsgleises der Genossenschaft Fenaco). Gemäss erwähntem Vertrag verpflichtete sich die Eidgenossenschaft gegenüber der Gemeinde Zollikofen, bei der Erstellung der ersten Etappe auch zwei öffentliche Fuss- und Radwege zu erstellen, welche dem gesamten Areal dienen und eine Verbindung auf der Nord-Süd- und der West-Ost-Achse ermöglichen. Die Ausgestaltung ist projektabhängig. Die Kosten sind zum heutigen Zeitpunkt schwierig zu schätzen. Die Gemeinde hat signalisiert, dass die Realisierung je nach Projektresultat etappiert erfolgen könnte. Ein Teil der Kosten wird vom 5876

Eigentümer der Nachbarparzellen mitgetragen, dies jedoch erst bei Überbauung der eigenen Parzellen.

Weitere geotechnische Untersuchungen müssen nach Vorliegen eines konkreten Projektes auch für den Untergrund des Südteils durchgeführt werden, damit eine sinnvolle Endsanierung des früheren Carbura-Areals (abgebaute Tankanlagen im Südteil) erfolgen kann.

Dies hat zur Folge, dass bei genauerer Kenntnis der Erschliessungs- und Arealinfrastrukturkosten ein Zusatzkredit nicht ausgeschlossen werden kann.

Zum heutigen Zeitpunkt bestehen noch wesentliche Unsicherheiten bezüglich der effektiven Infrastruktur- und Erschliessungskosten für die Realisierung dieser Bauetappe. Ein Teil der Kosten dient grundsätzlich dem ganzen Areal und kann bei der späteren Realisierung der weiteren Etappen eingespart werden.

Trotz dieser Unsicherheit soll die erste Etappe realisiert und der Grundstein für den Campus Zollikofen gelegt werden. Zudem soll auch die langjährige Zusammenarbeit mit dem Kanton und der Gemeinde im Hinblick auf die Entwicklung dieses Areals von einer Industriebrache zu einer Dienstleistungszone weitergeführt werden.

Das Gelände ist seit den 60er-Jahren im Besitz der Schweizerischen Eidgenossenschaft und wurde bis anhin überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Ein Teil jedoch, der ehemalige Fabrikationsbetrieb Gimelli AG, wurde erst 1992 von der Eidgenossenschaft erworben. Mit dieser Akquisition und dem späteren Zukauf des ehemaligen Tanklagers der landwirtschaftlichen Genossenschaft Fenaco konnte der Besitz konsolidiert werden; dieser stellt heute eine hervorragende Landreserve in bester Lage dar. Auf der sich in Bundesbesitz befindlichen Grundstückfläche von rund 137 000 m2 können rund 45 000 m2 für Dienstleistungen genutzt werden. Die verbleibende Fläche ist dem übrigen Gemeindegebiet zugeordnet (Landwirtschaftszone). Im Jahr 1990 wurde die kantonale Richtplanung durch das Konzept des Entwicklungsschwerpunkts (ESP) ergänzt. Dieses Konzept bezweckt die Entwicklung von Dienstleistungszonen, welche über eine optimale öffentliche Verkehrserschliessung verfügen. Dadurch kann durch die Entwicklung auch eine Eindämmung des Privatverkehrs erreicht werden. Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Zollikofen bildete den Rahmen für die Bestrebungen der Eidgenossenschaft, ihre Landreserven in der Meielen in
Zollikofen einer optimalen Nutzung zuzuführen. Ende 1999 stimmte die Gemeinde der Planungsvorlage für das Areal zu. Damit wurden Art und Mass der Nutzung, Bau- und Aussenraumgestaltung, Erschliessung sowie Energieversorgung definiert. Die vorgeschriebene Überbauungsordnung, gekoppelt mit dem ordentlichen Baugesuch, kann nach Abschluss eines Gesamtleistungswettbewerbes an die Hand genommen werden und liegt bewilligungsmässig in der Gemeinderatskompetenz. Gemäss kantonalem Richtplan beträgt die zulässige oberirdische Bruttogeschossfläche 78 000 m2. Die vorhandenen Gestaltungsrichtlinien bestimmen die Verbindungswege vom zukünftigen Verwaltungszentrum zu den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Das Planungsgebiet ist zudem Durchgangszone für das übergeordnete Fuss-/Radwegnetz der umliegenden Region. Das Verkehrsnetz unterteilt das Areal in drei Zonen, welche die Ansiedlung von rund je 700, 1000 bzw.

500 Arbeitsplätzen ermöglicht (35 m2 Bruttogeschossfläche pro Arbeitsplatz).

5877

2.4.2

Projektbeschrieb

Das Bauvorhaben Das BBL strebt die Überbauung des nördlichen Parzellenteils mit einem flexiblen Büro-/Verwaltungsbau für 700 Arbeitsplätze an. Der Bau soll polyvalent nutzbar sein und deshalb eine möglichst flexibel einteilbare Raumstruktur aufweisen. Es werden mehrheitlich Mehrpersonenbüros vorgesehen. Die Erfahrungen zeigen, dass für den Bund Bauten mit einer Grösse von zwischen 150­400 Arbeitsplätzen am wirtschaftlichsten sind. Aus diesem Grund könnte das Gesamtvolumen auch aus zwei miteinander verbundenen Baukörpern bestehen. Es werden keine besonderen Funktionsräume vorgesehen (z.B. Rechenzentrum). Das BIT wird die Bedürfnisse an Rechenzentren an den vorhandenen Standorten Mobijoustrasse 72­74 und Fellerstrasse 15A abdecken. Die in den letzten Jahren erarbeiteten Standards für Büround Verwaltungsbauten des Bundes werden als Vorgabe dienen.

Altlasten Es ist davon auszugehen, dass auf dem tief liegenden Südteil des Areals, auf dem früher verschiedene Tankanlagen vorhanden waren, kohlenwasserstoffbelastete Untergrundbereiche vorhanden sind. Sollte der Neubau sich bis zu diesem Parzellenteil erstrecken (was nicht der Fall sein sollte) wäre es sinnvoll, 2­3 Untergeschosse vorzusehen und das belastete Material fachgerecht zu entsorgen. Sobald das Projektergebnis vorhanden ist, müssen gezielt ergänzende Untersuchungen, insbesondere bezüglich der genauen Ausdehnung des belasteten Bodens, getätigt und die noch nötigen Sanierungsmassnahmen getroffen werden.

Infrastrukturanbindung Das Planungsgebiet ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln hervorragend erschlossen.

Das Areal befindet sich in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes Zollikofen (Regionalbahn Bern-Solothurn), welcher über eine Busterminalstelle und ein Einkaufszentrum verfügt. Die Autobahnanschlüsse Bern-Neufeld, Bern-Wankdorf und UrtenenSchönbühl liegen im Umkreis von rund 4­8 km. Dank seiner Nähe zur Stadt Bern weist Zollikofen nicht nur eine gute Wohninfrastruktur auf, sondern auch ein überdurchschnittliches Angebot an Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, Kleingewerbe usw. Gemäss Richtplan sind für das Areal zwei öffentliche Fahr- und Radwege, welche das Areal durchqueren, vorzusehen.

Minergie Das BBL setzt sich bewusst für eine nachhaltige Entwicklung ein, indem bei allen Entscheiden der Schutz der Umwelt, die sozialen Bedürfnisse und die
wirtschaftliche Effizienz gegeneinander abgewogen werden. Es sollen kompakte Volumen und gute Wärmedämmungen eingesetzt werden. Als Minimalanforderung werden die Vorgaben für den Standard MINERGIE-ECO gesetzt.

Nachhaltigkeit Der Bau soll mit ressourcenschonenden Materialien erstellt werden. Die Materialvielfalt und -menge soll auf ein Minimum beschränkt werden. Es werden möglichst einheimische, regenerierbare und rezyklierbare Baustoffe verwendet. Im Wesentlichen sollen alle eco-Bau-Merkblätter nach BKP in der Planung und Ausschreibung zur Anwendung kommen.

5878

Sicherheit (Safety, Security) Safety: für den baulichen und technischen Brandschutz gelten die Vorgaben der kantonalen Baubewilligungsbehörde (Gebäudeversicherung, Feuerpolizei usw.).

Security: Der Bundessicherheitsdienst (BSD) erstellt unter Einbezug der zukünftigen Nutzer für den Bau eine Risikoanalyse und definiert Schutzziele. Diese dienen dem BBL als Grundlage für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes, in dem die detaillierten Massnahmen definiert werden.

2.4.3

Termine

Der Terminplan ist wie folgt vorgesehen: ­ Baubotschaftsverfahren ­ Wettbewerbsvorbereitung ­ Wettbewerbsdurchführung ­ Bewilligungsverfahren ­ Ausführung

bis Ende 2008 bis Ende 2008 bis Herbst 2009 bis Mitte 2010 2010­2011

­ Bezug

2012

Vorbehalten bleiben nicht vorhersehbare Terminverschiebungen aufgrund von Einsprachen und Rekursen aus planungs- und baurechtlichen Auflage- und Genehmigungsverfahren.

2.4.4

Finanzielle Auswirkungen

Wirtschaftlichkeit Mit dem Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Areal Meielen für das BIT resultieren die nachstehenden positiven Synergien: ­

Aufgabe von 5 Objekten des BIT und Zusammenzug am Standort Meielen ermöglichen optimale Betriebsabläufe.

­

Es können Mietverhältnisse mit indexierten jährlichen Fixkosten von derzeit 4,558 Millionen Franken aufgelöst werden.

­

Zusätzliche Anmietkosten von rund 1,072 Millionen Franken pro Jahr und der damit verbundene Mieterausbau inkl. Bundesspezifika von rund 6,0 Millionen Franken können vermieden werden.

­

Diese Einsparungen ergeben bei einer angenommenen Teuerung von 1 % während 40 Jahren mit dem bundesinternen Zinssatz von 3 % einen Barwert der Zahlungen von rund 159 Millionen Franken.

­

Mit der Eigeninvestition wird Unabhängigkeit und bessere Nutzungsflexibilität erreicht. Das Risiko von Kündigungen und den damit verbundenen Zusatzkosten für Rückbau, Objektsuche, Mieterausbau entfällt.

­

Betriebliche Einsparungen von rund 7,5 % bei vergleichbarer Fläche durch Aufgabe von energetisch minderwertigen Objekten.

5879

­

Reduktion der unproduktiven Wegkosten von Hausdienst und Reinigungspersonal und effizientere Verwendung von Materialien/Ersatzteilen und Reinigungsmaschinen.

­

Betrieblicher Nutzen: Gemeinsame Infrastruktur (Loge, Sitzungszimmer, Copybereich usw.), vereinfachte betriebliche Abläufe (Ablauforganisation, Kommunikation), Reduktion der amtsinternen Reisezeiten, Transport- und Kurierkosten.

­

Reduktion der Logistikkosten von bundesinternen Stellen wie Material- und Warenlieferungen.

Betriebskosten Die jährlichen Betriebskosten, basierend auf einem Ansatz von 65,00 Franken pro m2 Geschossfläche, werden mit rund 1 592 000 Franken veranschlagt.

Investitionskosten Aufgrund der Grobkostenschätzung (±25 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Baukosten für rund 700 Arbeitsplätze

66 000 000

­ Erstausstattung

6 000 000

­ Zwischentotal 1

72 000 000

­ Kostenungenauigkeit rund 25 %

18 000 000

­ Zwischentotal 2

90 000 000

­ Infrastruktur-/Arealentwicklung

14 400 000

­ Kostenungenauigkeit rund 25 %

3 600 000

­ Zwischentotal 3

18 000 000

Gesamter Verpflichtungskredit

2.5

108 000 000

Rahmenkredit Benützer: Aus dem Bereich des Immobilienmanagements der zivilen Bundesverwaltung im Inland wie auch im Ausland «Zivile Bauten»: 150,0 Millionen Franken (Rahmenkredit) (Projekt-Nr. 620.2008a)

2.5.1

Ausgangslage

Im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells Bund (NRM) werden die bisher jährlich beantragten verschiedenen Sammelkredite in einen einzigen Rahmenkredit zusammengeführt, der dem Parlament unterbreitet wird. Aus dem Rahmenkredit werden direkt einzelne Verpflichtungskredite abgetreten.

5880

2.5.2

Abtretungen aus dem beantragten Rahmenkredit

Aus dem beantragten Rahmenkredit von 150 Millionen Franken werden Verpflichtungskredite für die zivilen Immobilien abgetreten. Zu den zivilen Immobilien gehören auch die Immobilien, welche für die Aufgabenerfüllung der eidgenössischen Gerichte, des Bundes im Ausland und der ausserparlamentarischen Kommissionen bestimmt sind. Die Abtretungen für den Bereich des Immobilienmanagements der zivilen Bundesverwaltung im Inland wie auch im Ausland können beispielsweise wie folgt umschrieben werden: ­

bauliche Massnahmen im Bereich Neu- und Umbau, Unterhalt und Rückbau, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen usw.

­

sämtliche nicht planbaren und dringlichen Liegenschaftskäufe und zugehörende Liegenschaftssanierungen

­

Erstausstattung von Neubauten und neu erworbenen Gebäuden sowie Ausstattung neuer Arbeitsplätze

­

Machbarkeitsstudien, Expertisen, Vorstudien, Versuche, externe Beraterleistungen usw.

­

Vorabklärungen und Projektierungen von Vor- und Bauprojekten

­

Ersatz von bisher nicht offen ausgewiesenen Reserven bzw. Kostenungenauigkeiten bei sämtlichen Bauprojekten

­

teuerungsbedingte Mehrkosten bei sämtlichen Bauprojekten

­

nicht versicherte Schäden an Grundstücken und Liegenschaften.

2.5.3

Orientierung über die abgetretenen Einzelkredite

Die eidgenössischen Räte werden im Rahmen der jährlichen Staatsrechnung mit der Zusatzdokumentation «Stand der Verpflichtungskredite des Bundesamtes für Bauten und Logistik» unter anderem auch über die einzelnen Abtretungen und die Beanspruchung dieses Rahmenkredits orientiert.

2.5.4

Finanzielle Auswirkungen

Betriebskosten Die Betriebskosten werden jeweils bei den einzelnen geplanten Bauvorhaben im Rahmen der Kreditabtretungen ausgewiesen.

Investitionskosten Aufgrund der vorgesehenen notwendigen und dringenden Vorhaben wird der folgende Rahmenkredit beantragt: Rahmenkredit von 150 000 000 Franken

5881

3

Zusammenstellung der beantragten Verpflichtungskredite Franken

Erweiterung Archivierungszentrum der Cinémathèque Suisse in Penthaz (Projekt-Nr. 2028.003) (Ziff. 2.1 der Botschaft)

49 500 000

Neubau eines Verwaltungsgebäudes (Etappe A) auf dem Areal Liebefeld in Köniz (Projekt-Nr. 2053.003) (Ziff. 2.2 der Botschaft)

98 000 000

Erweiterung (Etappe B) Schweizerisches Landesmuseum in Zürich (Projekt-Nr. 3667.042) (Ziff. 2.3 der Botschaft)

76 000 000

Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Areal Meielen in Zolliko- 108 000 000 fen (Projekt-Nr. 1502.002) (Ziff. 2.4 der Botschaft) Rahmenkredit (Projekt-Nr. 620.2008a) (Ziff. 2.5 der Botschaft)

150 000 000

Total des neuen Gesamtkredits «Zivile Bauten» beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)

481 500 000

4

Personelle, finanzielle und terminliche Auswirkungen

4.1

Personelle Auswirkungen

Die anbegehrten Vorhaben haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Personalbedarf der Dienststellen. Kann aber durch betrieblich-organisatorische Massnahmen und aus Effizienzgründen Personal eingespart werden, sind diese Auswirkungen bei den entsprechenden Vorhaben ausgewiesen.

4.2

Finanzielle Auswirkungen

Betriebskosten Als Betriebskosten werden die jährlichen Ausgaben bezeichnet, welche durch den bestimmungsgemässen Gebrauch eines Gebäudes entstehen. Dazu gehören die Ausgaben für die Ver- und Entsorgung, die Reinigung und Pflege, die Bedienung der technischen Anlagen, den laufenden Unterhalt (Wartung, Instandhaltung), die Kontroll- und Sicherheitsdienste und die Abgaben und Beiträge.

Die Betriebskosten werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.

Investitionskosten Die Investitionen für die zivilen Immobilien sind im Voranschlag 2009 und im Finanzplan 2010­2012 eingestellt.

Die Investitionskosten werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.

5882

4.3

Terminliche Auswirkungen

Bei den Einzelprojekten kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird.

Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Realisierungstermine aufgrund unvorhergesehener Änderungen verzögern, wie z.B. aufgrund von Einsprachen und Rekursen aus planungs- und baurechtlichen Auflage- und Genehmigungsverfahren oder in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Zahlungskredite.

5

Stand des Verpflichtungskredits «Zivile Bauten»

In den Objektverzeichnissen zum Voranschlag und zur Rechnung werden sämtliche laufenden und abgerechneten Bauprojekte der Baubotschaften ausgewiesen. Jede neu bewilligte Baubotschaft bewirkt eine Aufstockung des bestehenden Verpflichtungskredits «Zivile Bauten». Wenn alle Projekte einer Baubotschaft abgeschlossen sind, reduziert sich der Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» um den Gesamtbetrag dieser Baubotschaft.

Der per 1. Januar 2008 in der Rechnung 2007 ausgewiesene Verpflichtungskredit «Zivile Bauten» von 1 139 500 000 Franken wird durch die vorliegende Baubotschaft um 481 500 000 Franken erhöht und beträgt damit per 1. Januar 2009 neu insgesamt 1 621 000 000 Franken.

6

Handhabung der Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung (SR 101) bedürfen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte.

Der mit der vorliegenden Baubotschaft anbegehrte neue Gesamtkredit «Zivile Bauten» beträgt total 481,5 Millionen Franken und wird somit integral der Ausgabenbremse unterstellt.

7

Rechtsgrundlagen

Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen.

Im Weiteren sind massgebend: ­

Artikel 21­27 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 (SR 611.0);

­

Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. Juni 2004 über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten (SR 611.051); 5883

­

Artikel 15 der Verordnung vom 14. Dezember 1998 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (SR 172.010.21).

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung. Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 25 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 171.10) die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu geben, der nicht dem Referendum untersteht.

5884