Deckung gemäss den Artikeln 74 und 76 des Strassenverkehrsgesetzes, SVG (SR 741.01) (Art. 59 Abs. 4 der Verkehrsversicherungsverordnung; SR 741.31) Das Bundesamt für Privatversicherungen hat die nachstehende Verfügung, welche laufende Versicherungsverträge berührt, erlassen: Verfügung vom 29. Mai 2008 Die Vorlage des Nationalen Versicherungsbüros Schweiz und des Nationalen Garantiefonds Schweiz zur Deckung der Schäden nach Artikel 76a Absatz 1 SVG, im Jahre 2009 nachstehende Beiträge zu erheben, wird genehmigt.

Nationales Versicherungsbüro

Nationaler Garantiefonds

Motorräder (Art. 59 Abs. 1 Bst. a VVV)

CHF 0.40

CHF 1.70

leichte Motorfahrzeuge (Art. 59 Abs. 1 Bst. b VVV)

CHF 0.80

CHF 3.40

schwere Motorfahrzeuge (Art. 59 Abs. 1 Bst. c VVV)

CHF 1.60

CHF 6.80

Mit Schreiben vom 13. Mai 2008 reichten das Nationale Versicherungsbüro Schweiz und der Nationale Garantiefonds Schweiz eine Tarifeingabe für die Beiträge NVB&NGF ein.

Für die Prüfung und Genehmigung von Tarifen gilt Artikel 38 VAG. Er sieht vor, dass sich genehmigungsfähige Tarife in einem Rahmen bewegen müssen, der einerseits die Solvenz des gesuchstellenden Versicherungsunternehmens und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen gewährleistet.

Die Gesuchstellerin hat mit ihrer Tarifeingabe den Nachweis erbracht, dass der Rahmen von Artikel 38 VAG eingehalten ist, weshalb das BPV den Tarifen mittels Verfügung vom 29. Mai 2008 zugestimmt hat.

Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt für die Versicherten als Eröffnung der Verfügung. Versicherte, die nach Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können Tarifgenehmigungen durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, Abteilung 2, Aufsicht über die Privatversicherungen, Postfach, 3000 Bern 14, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Tarifverfügung beim Bundesamt für Privatversicherungen, Schwanengasse 2, 3003 Bern, eingesehen werden.

15. Juli 2008

2008-1734

Bundesamt für Privatversicherungen 6023