Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Walenstadt; Rückbau der Betriebstankanlage beim Bahnhof SBB sowie Sanierung des Standortes im Sinne der Altlastenverordnung vom 20. Dezember 2007

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 12. Juli 2007 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau der Betriebstankanlage beim Bahnhof SBB in Walenstadt sowie die Sanierung des Standortes im Sinne der Altlastenverordnung unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/documentation/publication/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

8. Januar 2008

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2007-3056

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