Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 8645 Widersprechende Oakley, Inc., One Icon, Foothill Ranch, CA 92610, USA, angeblich notorisch bekannte Marke «FIVES» gegen Widerspruchsgegnerin Alain Affelou Franchiseur, 45, avenue Victor Hugo, F-93300 Aubervilliers, IR-Marke Nr. 892 722 «LeCinq» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. August 2008 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 8645 wird zufolge Vergleichs als erledigt abgeschrieben.

2.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken wird der Widersprechenden zurückerstattet.

3.

Der zwischen den Parteien am 6./28. Mai 2008 abgeschlossene Vertrag (vgl. Anhang) wird genehmigt und ist somit integraler Bestandteil dieser Verfügung.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

28. August 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

7566

2008-2169