Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Chur, baulicher Lärmschutz Mitwirkung und Anhörung vom 11. November 2008 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Planbeilage ­ Untersuchungsbericht der EMPA

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes und die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Stadt Chur sowie den Gemeinden Felsberg und Haldenstein schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Stadtverwaltung Chur oder der Gemeindeverwaltung Felsberg vom 11. November bis 11. Dezember 2008 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 11. Dezember 2008, bei der Stadtverwaltung Chur, Hochbauamt, Masanerstrasse 2, 7000 Chur oder der Gemeindeverwaltung Felsberg, Postfach, 7012 Felsberg zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

11. November 2008

2008-2743

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

8707