Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9275 Widersprechende Flavio Sardo, c/o DisMark GmbH, Rellikonstrasse 7, 8124 Maur, CH-Marke Nr. 530 823 «TinniToo» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin HT International AG, Rastatter Strasse 22, DE-75179 Pforzheim, internat. Registrierung Nr. 934 226 «TinniTool» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Mai 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9275 wird gutgeheissen. Der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 934 226 TinniTool (fig.) wird der Schutz in der Schweiz verweigert:

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

30. Mai 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-1539

5211