Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft Mit einer neuen gesetzlichen Grundlage im Landwirtschaftsgesetz soll die Finanzierung von Begleitmassnahmen zu einem Freihandelsabkommen mit der EU im Lebensmittel- und Agrarbereich und/oder zu einem neuen WTO-Abkommen vorbereitet werden.

Vernehmlassungsfrist: 21. November 2008 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Landwirtschaft, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern, Telefon 031 322 27 05, Fax 031 322 26 34, www.blw.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

23. September 2008

2008-2303

Bundeskanzlei

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