Tarifgenehmigung in der Privatversicherung (Art. 84 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 17. Dezember 2004; SR 961.01) Das Bundesamt für Privatversicherungen hat die nachstehende Tarifgenehmigung, welche laufende Versicherungsverträge berührt, ausgesprochen: Verfügung vom 23. April 2008

Tarifvorlage der Schweizerische National Leben AG, Basel

in der Lebensversicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge.

Mit Schreiben vom 12. Februar 2008 und 22. April 2008 reichte die Schweizerische National Leben AG, Basel im Bereich der Kollektiv-Lebensversicherung eine Tarifeingabe ein. Sie betrifft hauptsächlich die Änderung der Todesfall-, Invaliditäts- und Kostentarifierung.

Für die Prüfung und Genehmigung von Tarifen gilt Artikel 38 VAG. Er sieht vor, dass sich genehmigungsfähige Tarife in einem Rahmen bewegen müssen, der einerseits die Solvenz des gesuchstellenden Versicherungsunternehmens und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen gewährleistet.

Die Gesuchstellerin hat mit ihrer Tarifeingabe den Nachweis erbracht, dass der Rahmen von Artikel 38 VAG eingehalten ist, weshalb das BPV dem Gesuch um Tarifänderung mittels Verfügung vom 23. April 2008 zugestimmt hat.

Die Gesuchstellerin beabsichtigt, die genehmigte Tarifanpassung per 1. Januar 2009 auf den Kollektiv-Lebensversicherungsbestand in der beruflichen Vorsorge anzuwenden.

Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt für die Versicherten als Eröffnung der Verfügung. Versicherte, die nach Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können Tarifgenehmigungen durch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Abteilung 2, Aufsicht über die Privatversicherungen, Postfach, 3000 Bern 14, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Tarifverfügung beim Bundesamt für Privatversicherungen, Schwanengasse 2, 3003 Bern, eingesehen werden.

17. Juni 2008

2008-1535

Bundesamt für Privatversicherungen

5219