Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Ittigen, Armeeapotheke, Umbau und Erweiterung der Fabrikationsanlage mit Sanierung der Haustechnikanlagen vom 10. Januar 2008

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 17. September 2007 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Umbau und die Erweiterung der Fabrikationsanlage mit Sanierung der Haustechnikanlagen der Armeeapotheke Ittigen (BE) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/documentation/publication/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

29. Januar 2008

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10) 2008-0130