Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Änderung des Obligationenrechts (Miete) Die Gesetzesänderung betrifft neue Regelungen zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen: Die Mietzinse sollen in Zukunft der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise folgen und nicht mehr vom Verlauf der Hypothekarzinsen abhängig sein. Die Missbräuchlichkeit von Anfangsmietzinsen soll anhand von Vergleichsmieten überprüft werden.

Vernehmlassungsfrist: 31. Mai 2008 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Wohnungswesen, Bereich Recht, Storchengasse 6, 2540 Grenchen, Telefon 032 654 91 31, Fax 032 654 91 08, www.bwo.admin.ch.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

11. März 2008

2008-0656

Bundeskanzlei

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