Richtplan des Kantons Luzern Genehmigung Anpassung Agglomerationsprogramm Der Bundesrat hat am 30. Januar 2008 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 18. Dezember 2007 wird die Anpassung des Richtplans des Kantons Luzern (Anpassung Agglomerationsprogramm) mit folgender Änderung genehmigt: Die Richtplanbeschlüsse V2 -14, V3 -12 und V4 -13 werden je mit folgendem Satz ergänzt: «Für die Mitfinanzierung durch den Bund bleiben dessen Beschlüsse vorbehalten».

2.

Der Kanton Luzern wird beauftragt, bei der weiteren Konkretisierung der Verkehrsvorhaben von interkantonaler Bedeutung mit den Nachbarkantonen Schwyz, Obwalden und Nidwalden zusammen zu arbeiten.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation des Kantons Luzern, Murbacherstrasse 21, 6002 Luzern, Tel. 041 228 51 83

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

30. Januar 2008

2008-0386

Bundesamt für Raumentwicklung

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