Qualifikationsentscheid Die Eidgenössische Spielbankenkommission verfügte am 6. Dezember 2007: 1.

Gestützt auf die Artikel 3 SBG und 60 VSBG wird das von Ruzdi Alimi gemäss den Gesuchsunterlagen vom 8. September sowie vom 2., 9. und 12. November 2007 beantragte Pokerturnier als Geschicklichkeitsspiel qualifiziert.

2.

Die Durchführung des Pokerturniers gemäss Punkt B ist unter Vorbehalt anderer rechtlicher, insbesondere kantonalrechtlicher, Bestimmungen und unter Vorbehalt anderer Auflagen zulässig.

3.

Die Verfahrenskosten von 300 Franken werden Ruzdi Alimi auferlegt (Art. 112 ff. VSBG). Der Saldo zu Gunsten des Gesuchstellers in der Höhe von 200 Franken wird nach Bekanntgabe der Kontoangaben und nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Entscheides zurückerstattet.

4.

Dieser Entscheid wird den Kantonen mitgeteilt und im Bundesblatt publiziert.

5.

Zustellung an: ­ Ruzdi Alimi, Muttenzerstrasse 78, 4133 Pratteln

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 Beschwerde geführt werden.

15. Januar 2008

Eidgenössische Spielbankenkommission Der Präsident: Benno Schneider

Siehe auch: www.esbk.admin.ch

2007-3084

203