Eröffnung eines Verfahrens betreffend Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Das Bundesamt für Migration eröffnet hiermit ein Verfahren gemäss Artikel 41 des Bundesgesetzes vom 29. September 1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG; SR 141.0) gegen Darbouze Skenny, geb. 8. Januar 1966, von Oberurnen GL, zurzeit unbekannten Aufenthaltes.

Gegenstand des Verfahrens ist die Überprüfung der am 22. Mai 2003 erfolgten erleichterten Einbürgerung.

Gemäss Artikel 41 BüG kann die Einbürgerung vom Bundesamt für Migration mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons innert fünf Jahren nichtig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist.

Darbouze Skenny wird hiermit aufgefordert wird hiermit aufgefordert, innert eines Monats nach Publikation zum Verfahren und zu einer allfälligen Nichtigerklärung der Einbürgerung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist zu richten an das Bundesamt für Migration, 3003 Bern-Wabern (Vermerk K 378 608).

11. März 2008

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Bundesamt für Migration

2008-0654