Qualifikationsentscheid Die Eidgenössische Spielbankenkommission verfügte am 28. Mai 2008: 1.

Gestützt auf die Artikel 3 SBG und 60 VSBG werden die gemäss Punkt B beantragten Pokerturnierformate als Geschicklichkeitsspiele qualifiziert.

2.

Die Durchführung der Pokerturnierformate gemäss Punkt B ist unter Vorbehalt anderer rechtlicher, insbesondere kantonalrechtlicher, Bestimmungen und unter Vorbehalt anderer Auflagen zulässig.

3.

Die Verfahrenskosten von 400 Franken werden Céline Baumann (Art. 112 ff.

VSBG). Der nach Abzug des Vorschusses von 300 Franken verbleibende Betrag von 100 Franken ist innert 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung zu bezahlen. Eine entsprechende Rechnung wird zugestellt.

5.

Zustellung an: ­ Céline Baumann, Route de Büren 89, 2504 Bienne

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 Beschwerde geführt werden.

17. Juni 2008

Eidgenössische Spielbankenkommission Der Direktor: Jean-Marie Jordan

Siehe auch: www.esbk.admin.ch

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2008-1461