Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9577 Widersprechende Alcan Singen GmbH, Alusingen-Platz 1, D-78224 Singen, IR-Marke Nr. 350 378 «ALUCOBOND» gegen Widerspruchsgegnerin ALUBOND ROISON BUILDING TECHNOLOGY, 1a, rue Zebo Shamsutdinova, Arrondissement de Khamza, UZ-100147 Tashkent, IR-Marke Nr. 945 888 «ALUBOND» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. November 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9577 wird abgewiesen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

28. November 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

9038

2008-3020