Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Revision des Lugano-Übereinkommens Das Lugano-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen legt die internationale Zuständigkeit der Gerichte der Vertragsstaaten fest und gewährleistet, dass die in einem Vertragsstaat gefällten Entscheide in den übrigen Vertragsstaaten anerkannt und vollstreckt werden können. Das revidierte LuganoÜbereinkommen sieht ein effizienteres Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen vor und enthält neue Bestimmungen, welche die Entwicklungen im elektronischen Geschäftsverkehr berücksichtigen. Dem revidierten Lugano-Übereinkommen werden neben den 19 bisherigen auch die 11 neuen EU-Staaten angehören.

Vernehmlassungsfrist: 12. September 2008 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Privatrecht, Fachbereich Internationales Privatrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 22, Fax 031 322 78 64 www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. Juni 2008

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Bundeskanzlei

2008-1453