Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 8633 Widersprechende Kronospan Schweiz AG, 6122 Menznau, CH-Marke Nr. 481 312 «SWISSSPAN by kronoswiss» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Tovaristvo z obmezhenoyu vidpovidalnistyu «SWISSPAN LIMITED», Vul. Stepanska 9, UA-Kostopil, Rivne Region 35000, Internat. Registrierung Nr. 871 326 «SwissPan» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 15. April 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8633 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

15. April 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2920

2008-1058