Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Abteilung Wald ­

Kanton Graubünden, Gemeinde Pontresina, Lawinen- und Steinschlagschutz Pontresina Projekt-Nr. 431.1-GR-0117/0001

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Eingang der schriftlichen Ausfertigung an gerechnet, beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Abteilung Wald, Worblentalstrasse 68, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 324 17 67) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

3. Juni 2008

2008-1370

Bundesamt für Umwelt

4455