Fernmeldegesetz

Veröffentlichung der definitiv zugeteilten Carrier Selection Code(s) (CSC) Gemäss Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung der Kommunikationskommission (ComCom) betreffend das Fernmeldegesetz1 veröffentlicht das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die definitiv zugeteilten Auswahlcodes wie folgt: CSC

Inhaberin

10877

TalkTalk Telecom GmbH, Zählerweg 6, 6304 Zug

Eine vollständige Liste mit d zugeteilten CSCs kann auf der Internetseite: http://www.eofcom.ch abgerufen werden.

Gemäss Artikel 10 Absatz 4 der oben erwähnten Verordnung müssen die Fernmeldedienstanbieterinnen, die verpflichtet sind, die freie Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen zu garantieren, die Auswahlcodes spätestens 90 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Betrieb zu nehmen.

Auskünfte: Bundesamt für Kommunikation Abteilung Telekomdienste Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Olivier Girard Tel. 032 327 55 75

1

SR 784.101.112

2008-0248

737