Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung Das Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung gilt für präventive und gesundheitsfördernde Massnahmen zur Verhütung und Früherkennung von physischen und psychischen Krankheiten des Menschen, die übertragbar, stark verbreitet oder bösartig sind. Es regelt die Steuerung und Koordination sowie die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Die Finanzflüsse der Präventionsabgaben (Tabakpräventionsabgabe und Zuschlag auf der KVG-Prämie) werden ebenso wie die Organisation auf Bundesebene mit der Schaffung des Schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung neu geregelt. Das Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung regelt die Organisation des Instituts sowie dessen Steuerung und Aufsicht durch den Bund und ist als reiner Organisationserlass ausgestaltet.

Vernehmlassungsfrist: 31. Oktober 2008 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit BAG, Gesundheitspolitik, Schwarzenburgstrasse 161, CH-3097 Liebefeld, Telefon 031 323 06 01, Fax 031 322 34 37 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. Juli 2008

2008-1710

Bundeskanzlei

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