Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9613 Widersprechende Studer & Cie. AG, Möösli, CH-6182 Escholzmatt, CH-Marke Nr. 393 989 «FIREBALL» gegen Widerspruchsgegnerin World Trading Partners I/S, Sluseholmen 2, DK-2450 Kopenhagen SV, IR-Marke Nr. 944 773 «Fireball» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 5. November 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9613 wird gutgeheissen.

3.

Der Internationalen Registrierung Nr. 944 773 «Fireball» wird der Schutz in der Schweiz für die Waren der Klasse 33 «Boissons alcoolisées (à l'exception de bières)» definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

5. November 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2008-2766

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