Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen Das Bundesamt für Kommunikation hat am 6. Februar 2008 in Sachen Training Camp (DE) GmbH, vormals: Herr Champman Robert, Hotelpark Hohenroda, Schwarzengrund 9, D-36284 Hohenroda betreffend Widerruf zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit der Verfügung vom 29. August 2005 zugeteilte Nummer 0800 789505 wird mit sofortiger Wirkung widerrufen.

2.

Einer allfälligen Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

3.

Swisscom AG wird angewiesen, die Nummern innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu nehmen.

4.

Die Verwaltungsgebühren betragen insgesamt 571 Franken und werden der Firma Training Camp (DE) GmbH auferlegt. Sie werden mit Rechtskraft der Verfügung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

5.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen ab ihrer Eröffnung in der vorliegenden Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel, Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49

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2008-0483