Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9353 Widersprechende Soyo Foods GmbH, Talstrasse 82, CH-8001 Zürich, CH-Marke Nr. 527 442 «PROSECCO CIAO» gegen Widerspruchsgegnerin CANTINE SGARZI LUIGI SRL, Via Bernada N. 1650, I-40024 Castel San Pietro Terme, Bologna, IR-Marke Nr. 930 033 «Ciao (fig.)» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 3. September 2008 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9353 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 930 033 «Ciao (fig.)» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

3. September 2008

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2008-2238