08.040 Bericht 2008 über das Verhältnis der Schweiz zur UNO und zu den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz vom 21. Mai 2008

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen den Bericht 2008 über das Verhältnis der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen und zu den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz.

In diesem Bericht erläutert der Bundesrat die wichtigsten Entwicklungen des letzten Jahres. Des Weiteren gibt er einen Überblick über einige bedeutende Anliegen und Herausforderungen der Schweizer Gaststaatpolitik und fasst die Erkenntnisse zusammen, die sich aus den Erfahrungen mit Schweizer Kandidaturen innerhalb der UNO und der internationalen Organisationen ziehen lassen. Schliesslich erläutert er die Prioritäten unseres Landes im Hinblick auf die nächste Generalversammlung der UNO im September 2008.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

21. Mai 2008

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2008-0504

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Zusammenfassung Der Bundesrat erläutert im vorliegenden Bericht die wichtigsten Entwicklungen des letzten Jahres im Bereich der Vereinten Nationen. Des Weiteren gibt er einen Überblick über einige bedeutende Anliegen und Herausforderungen der Schweizer Gaststaatpolitik und zieht Schlussfolgerungen aus den Erfahrungen mit Schweizer Kandidaturen innerhalb des UNO-Systems. Schliesslich erläutert er die Prioritäten unseres Landes im Hinblick auf die nächste UNO-Generalversammlung, welche im September 2008 beginnt.

Die aus der Globalisierung entstehende zunehmende gegenseitige Abhängigkeit der Staaten macht die Bedeutung und Einmaligkeit der Vereinten Nationen als Instrument zur Bewältigung aktueller internationaler Herausforderungen deutlich. Die Schweiz will die Chancen nutzen, welche die UNO für die Wahrung und Förderung unserer Interessen auf internationaler Ebene bietet.

Die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen werden von den geopolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Diese Rahmenbedingungen wiederum sind vom Übergangsprozess geprägt, welcher nach der Überwindung des Kalten Krieges eingesetzt hat. Neue aufstrebende Regionalmächte machen sich bemerkbar, insbesondere in Asien und Lateinamerika. Auch das Wiedererstarken Russlands trägt zu diesem Prozess bei, in welchem neue Akteure grösseren Einfluss auf die internationale Politik nehmen wollen. Diese Konstellation führt zu wachsenden Spannungen, die sich sehr unterschiedlich bemerkbar machen und den Hintergrund für die Diskussionen im UNO-System bilden.

Die 62. Generalversammlung war die erste unter der Leitung des neuen Generalsekretärs Ban Ki-moon. Als pragmatischer Manager hat er seine Themen schrittweise definiert, wobei er den Schwerpunkt auf den Klimawandel legte. Hinsichtlich der UNO-Reform lag seine Priorität bei der Umstrukturierung der Hauptabteilung «Friedenssicherungseinsätze», die im Moment besonders gefordert ist.

Im vergangenen Jahr hat die Schweiz ihre Initiativen weiterverfolgt. In Bezug auf den Sicherheitsrat hat sie sich insbesondere für die Verbesserung von dessen Arbeitsmethoden eingesetzt.

Die Schweiz blickt auf eine lange Tradition als Gaststaat internationaler Organisationen zurück. Am 22. Juni 2007 hat die Bundesversammlung das Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten
Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz)1 verabschiedet. Das neue Gesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Es ermöglicht dem Bundesrat eine transparentere und stärker auf die Interessen der Schweiz ausgerichtete Gaststaatpolitik und bietet den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz einen klaren rechtlichen Rahmen.

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SR 192.12

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Hinsichtlich der Präsenz der Schweiz in der UNO, ist es ein zentrales Anliegen unseres Landes, in jenen Leitungsorganen vertreten zu sein, die für die Wahrung unserer aussenpolitischen Interessen von Bedeutung sind und mit unseren aussenpolitischen Prioritäten in Einklang stehen. Aus diesem Grund kandidiert die Schweiz für die Periode 2010­2013 für ein zweites Mandat im Menschenrechtsrat.

Der Bundesrat zieht aus der Mitwirkung unseres Landes in den Vereinten Nationen eine positive Bilanz. Die UNO ist ein unerlässliches Instrument zur Wahrung unserer Interessen und zur Erreichung unserer aussenpolitischen Ziele. Die Schweiz wird sich gemäss ihrer Prioritäten für die nächste Tagung der Generalversammlung auch in den kommenden Jahren für eine effiziente UNO einsetzen und zu diesem Zwecke ihre Kapazitäten zur Lancierung neuer Initiativen verstärken.

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Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung

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1 Die Vereinten Nationen ­ Kontinuität und neue Arbeitsschwerpunkte 1.1 Neue internationale Konstellation 1.2 Die Reformen in der UNO und das Engagement der Schweiz 1.2.1 Frieden und Sicherheit 1.2.1.1 Sicherheitsrat 1.2.1.2 Terrorismusbekämpfung 1.2.1.3 Mediation und Konfliktprävention 1.2.1.4 Allianz der Zivilisationen 1.2.1.5 Abrüstung 1.2.1.6 Friedenssicherungseinsätze 1.2.2 Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäres 1.2.2.1 «Einheit in der Aktion» ­ Reform der operationellen Tätigkeit der UNO 1.2.2.2 Klima und Umweltgouvernanz 1.2.2.3 Humanitäres 1.2.3 Menschenrechte ­ der Menschenrechtsrat und seine Herausforderungen 1.2.3.1 Die wichtigsten Initiativen der Schweiz 1.2.3.2 Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte 1.2.3.3 60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1.2.4 Gouvernanz und Management

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2 Anliegen und Herausforderungen der Schweizer Gaststaatpolitik 2.1 Herausforderungen für die Gaststaatpolitik 2.1.1 Inkrafttreten des neuen Gaststaatgesetzes 2.1.2 Infrastruktur und Finanzierung (FIPOI-Gebäude) 2.1.3 Sicherheit 2.2 Die wichtigsten Entwicklungen der in der Schweiz niedergelassenen internationalen Organisationen 2.2.1 Welthandelsorganisation 2.2.2 Weltorganisation für geistiges Eigentum 2.2.3 Konferenzen und wichtige Ereignisse

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3 Präsenz der Schweiz im System der Vereinten Nationen 3.1 Schweizerinnen und Schweizer in den Vereinten Nationen 3.1.1 Kandidaturen 3.1.1.1 Erneute Kandidatur für den Menschenrechtsrat 3.1.1.2 Kandidatur für das Komitee für das Erbe der Welt 2009 3.1.1.3 Sicherheitsrat 3.2 Präsenz von Schweizerinnen und Schweizern in der UNO 3.2.1 Stand der Dinge 3.2.2 Herausforderungen

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4 Die Schweiz, die Zivilgesellschaft und die Vereinten Nationen 4.1 Die schweizerische Zivilgesellschaft, ein wichtiger Partner

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4.2 IHEID: die Entstehung einer neuen Bildungsstätte 4.3 Beispiele für die Mitwirkung der Zivilgesellschaft bei den Arbeiten der UNO

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5 Schlussbemerkungen und Prioritäten der Schweiz für die 63. Tagung der UNO-Generalversammlung

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Anhänge: 1 Entwicklung des Pflichtbeitrags der Schweiz an die UNO von 2006 bis 2008 2 Überblick über die Beiträge der Schweiz an das UNO-System in den Jahren 2003 bis 2005 3 Die internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz in Zahlen

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Bericht 1

Die Vereinten Nationen ­ Kontinuität und neue Arbeitsschwerpunkte

Das vergangene Jahr stand für die UNO im Zeichen eines Um- und Aufbruchs. Der neue Generalsekretär, der seine Funktion am 1. Januar 2007 aufgenommen hatte, war mit dem Versprechen angetreten, das Vertrauen in die Organisation zu stärken, die konkrete Problemlösung in den Vordergrund zu stellen und das Management des UNO-Sekretariats zu verbessern. In der Berichtsperiode wurden entsprechend mehrere Reformen angepackt.

Im Bereich der Friedenserhaltung gab der Generalsekretär der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze eine neue Struktur und teilte diese in einen politischen und einen logistischen Bereich auf. Diese Reform hatte zum Ziel, das Sekretariat besser zu befähigen, die stark gestiegene Nachfrage nach UNO-Blauhelmen zu bewältigen.

Im Bereich des Personalmanagements wurde der Fokus auf verstärkte Mobilität der Mitarbeitenden, Leistungsziele für leitende Angestellte und einen verbesserten Rechtsweg bei Personalstreitigkeiten gelegt.

Was das Thema Reformen im weiteren Sinne betrifft, setzte die Generalversammlung die Folgearbeiten zum Weltgipfel 2005 fort: Kohärenz des operationellen Systems, Reform der Umweltgouvernanz, Management und Aufsicht, Überprüfung der Mandate, institutionelle Konsolidierung des Menschenrechtsrates und der Kommission für Friedenskonsolidierung sowie Reform des Sicherheitsrates.

Eine Beurteilung der durchgeführten Reformschritte ist zurzeit nur beschränkt möglich, da sie sich grösstenteils erst in der Umsetzungsphase befinden. Der Wille zu vermehrter Transparenz, Rechenschaftspflicht und Resultatsorientierung ist aber erkennbar und zu begrüssen.

Die institutionellen Reformen sollen fortgesetzt werden. In einem nächsten Schritt soll die Hauptabteilung Politische Angelegenheiten personell aufgestockt werden, um insbesondere deren Fähigkeiten zur Konfliktprävention zu stärken. Gleichzeitig soll auch die Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten verstärkt und neu ausgerichtet werden. Die Verhandlungen hierzu werden wohl längere Zeit in Anspruch nehmen, da sie Mehrkosten implizieren und die Länder des Südens beide Reformvorhaben verknüpfen.

Bei der Lösung regionaler Konflikte setzte sich der Generalsekretär vorab für eine Entspannung im Darfur-Konflikt ein. Mit dem Beschluss zur Entsendung einer hybriden Mission bestehend aus UNO und Afrikanischer Union
(UNAMID) ist der UNO ein positiver Schritt gelungen. Die grossen Probleme bei der Bereitstellung der Truppen und des Materials sowie deren Entsendung nach Darfur sind jedoch kennzeichnend für die zusehends schwierigeren Rahmenbedingungen für Blauhelmoperationen. Auch auf politischer Ebene verliefen die Bemühungen zu Gunsten eines politischen Dialogs zwischen den verfeindeten Parteien in Darfur harzig und brachten bislang nicht den gewünschten Erfolg.

Insgesamt muss festgestellt werden, dass sich über die letzten zwölf Monate die Lage in vielen Konfliktgebieten eher verschärft hat. Die Situation im Horn von Afrika, in der Region der Grossen Seen, im Nahen Osten sowie in einigen Ländern 6072

Asiens ist heute unbeständiger als noch vor Jahresfrist. Darüber hinaus haben die Auseinandersetzungen um das Nuklearprogramm des Iran sowie um den Status des Kosovo die Meinungsverschiedenheiten im Sicherheitsrat aufgezeigt.

Im thematischen Bereich gab es für den Generalsekretär ein bestimmendes Element: den Klimawandel. Dies ist ein Thema, bei dem Ban Ki-moon ausgeprägte Führungsqualitäten zeigte; er ging umsichtig und gewandt vor und erkannte die Zeichen der Zeit. Anlässlich der Halbzeit der Millenniumsentwicklungsziele 2015 und der Doha-Konferenz über Entwicklungsfinanzierung im November 2008 rücken nun vermehrt auch wieder entwicklungspolitische Themen ins Zentrum.

Die Beziehungen zwischen Ban Ki-moon und der Schweiz sind sehr gut. Bereits im Frühjahr 2007 kam der Generalsekretär nach Genf und Bern und ist seitdem mehrmals in der Schweiz gewesen: Er nahm unter anderem an der Eröffnung des hochrangigen Segments des Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) teil, leitete den Gipfel von Führungspersönlichkeiten des Globalen Pakts («UN Global Compact») im Juli 2007 und wohnte am 3. März 2008 dem hochrangigen Segment der 7. Tagung des Menschenrechtsrats bei. Er bestätigte Nicolas Michel in seinem Amt als Untergeneralsekretär für Rechtsangelegenheiten und Rechtsberater des UNOGeneralsekretärs und ernannte Konrad Osterwalder zum Rektor der Universität der Vereinten Nationen im Range eines Untergeneralsekretärs. Der Schweiz ist es gelungen, zum Generalsekretär und seinem Team ausgezeichnete Beziehungen aufzubauen.

1.1

Neue internationale Konstellation

Die durch die Globalisierung bedingte zunehmende gegenseitige Abhängigkeit der Staaten macht die Bedeutung und Einmaligkeit der Vereinten Nationen als Instrument zur Lösung der aktuellen globalen Herausforderungen deutlich. Die Schweiz will die Chancen nutzen, welche die UNO für die Wahrung und Förderung unserer Interessen auf internationaler Ebene bietet.

Die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen werden von den geopolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Diese Rahmenbedingungen wiederum sind vom Übergangsprozess geprägt, welcher nach der Überwindung des Kalten Krieges eingesetzt hat. Neue aufstrebende Regionalmächte machen sich bemerkbar, insbesondere in Asien und Lateinamerika. Auch das Wiedererstarken Russlands trägt zu diesem Prozess bei, in welchem neue Akteure grösseren Einfluss auf die internationale Politik einfordern. Diese Konstellation führt zu wachsenden Spannungen, die sich sehr unterschiedlich auswirken und die den Hintergrund für die Diskussionen im UNO-System bilden. Diese Spannungen sind die Begleiterscheinung einer sich herausbildenden neuen Weltordnung.

Die deutlichsten Bruchlinien in den Vereinten Nationen sind zurzeit die folgenden: ­

Zwischen der amerikanischen Supermacht, deren Verhältnis zur UNO und zum Multilateralismus ambivalent ist, und der Mehrzahl der Mitgliedstaaten, nicht zuletzt auch als Folge der nicht genehmigten Intervention im Irak;

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Zwischen den westlichen und den islamischen Ländern, wobei das Misstrauen zum einen durch den Terrorismus und die Reaktion darauf («Krieg gegen den Terror»), zum anderen durch die Handlungsschwäche der UNO in den Konflikten im Nahen Osten verschärft wird; 6073

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Zwischen Industriestaaten und Transitions- bzw. Entwicklungsländern, wo zunehmend Verständigungsschwierigkeiten feststellbar sind;

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Zwischen dem Sicherheitsrat (insbesondere dessen fünf ständigen Mitgliedern) und den übrigen Mitgliedstaaten, wobei die Spannungen durch die mangelnden Fortschritte bei der Debatte zur Reform des Sicherheitsrates noch verschärft werden;

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Zwischen dem Sekretariat und einigen Ländern der Bewegung der Blockfreien, da letztere dem Sekretariat eine zu grosse Abhängigkeit von den wichtigsten Geldgebern vorwerfen.

Da in der UNO eine Konsenskultur vorherrscht, führt diese Konstellation dazu, dass oft in mühsamen und langwierigen Verhandlungen nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner gesucht werden muss.

Die Schweiz hat in der UNO eine Sonderstellung. Sie gehört keinem Bündnis an und ist weder EU- noch NATO-Mitglied. Diese «relative Isolation» hat den Vorteil, dass die Schweiz als ungebundene und kreative Akteurin auftreten kann. Gleichzeitig aber auch den Nachteil, dass sie in entscheidenden Momenten nicht auf die automatische Unterstützung von Verbündeten zählen kann und damit nicht über eine kritische Masse verfügt. Für ihre Initiativen und Kandidaturen muss sie daher ständig nach neuen Mehrheiten suchen.

Die Schweiz muss deshalb versuchen, je nach Thema flexible und überregionale Kooperationsstrategien zu verfolgen und sich zugleich für die Überwindung der Kluft zwischen Nord und Süd einzusetzen. Unser Land unterhält privilegierte Beziehungen zu einigen der grossen Akteure, namentlich zu den Nachbarländern und den europäischen ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates. Sie bemüht sich darum, diese Akteure jeweils in ihre Initiativen einzubeziehen. Zudem nutzt die Schweiz die Sympathien, die sie in den französischsprachigen Ländern ­ vor allem in Afrika ­ sowie in kleineren Ländern generell geniesst. Dies erfordert ein aktives Engagement und Zuhören in der internationalen Organisation «Frankophonie» und im New Yorker Forum der kleinen Staaten («Forum of Small States» FOSS). In letzterem haben sich auf informeller Basis rund hundert Länder zusammengeschlossen, deren Bevölkerung 10 Millionen Menschen nicht übersteigt.

1.2

Die Reformen in der UNO und das Engagement der Schweiz

Die Schweiz hat grosses Interesse an einer universellen Organisation, die effiziente Arbeit leistet und eine durch das Völkerrecht bestimmte friedliche und freiheitliche Weltordnung fördert. Die Vereinten Nationen sind sicherlich noch verbesserungsfähig, doch besitzen sie eine einzigartige Legitimation. Deswegen setzt sich die Schweiz weiterhin für Reformen ein, welche die UNO stärken und einen optimalen Einsatz der verfügbaren Mittel sicherstellen.

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1.2.1

Frieden und Sicherheit

1.2.1.1

Sicherheitsrat

Die Diskussion zur Reform des Sicherheitsrats gewann vor allem im ersten Halbjahr 2007 an Intensität. Die Präsidentin der 61. Generalversammlung ernannte im Januar 2007 fünf Fazilitatoren und beauftragte sie mit umfassenden Konsultationen zu fünf Aspekten der Reform (Anzahl neuer Sitze, Kategorie der neuen Sitze, geografische Verteilung, Veto sowie Arbeitsmethoden). Die Gruppe legte ihren Bericht nach intensiven informellen Gesprächen und Debatten im April 2007 vor. Dieser Bericht wurde dann von zwei weiteren Fazilitatoren weiterentwickelt und konkretisiert. Sie brachten im Juni 2007 einen neuen Vorschlag ein, welcher im Sinne einer Übergangslösung die Schaffung einer dritten Kategorie von Sicherheitsratssitzen vorsieht (nichtständige Sitze mit längerer Einsitzdauer). Bestandteil des Vorschlags war auch eine umfassende Reform der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats.

Die Vorschläge der Fazilitatoren konnten jedoch den Graben zwischen den G-4 (Brasilien, Deutschland, Indien und Japan), welche ständige Sitze anstreben, und den dies ablehnenden Ländern der Gruppe «Uniting for Consensus» (mit unter anderen Argentinien, Italien, Kanada, Mexiko, Pakistan und Südkorea) nicht überbrücken. Die Diskussion um eine Erweiterung des Sicherheitsrats konnte damit auch 2007 nicht entscheidend vorangetrieben werden. Die Schweiz beteiligte sich aktiv an den Diskussionen, unterstützte zusammen mit einigen anderen Ländern die Vorschläge der Fazilitatoren und machte sich im Interesse eines effizienten Sicherheitsrats für eine kleine Erweiterung stark.

Mit Bezug auf die Reform des Sicherheitsrats konzentriert sich die Schweiz auf die Verbesserung der Arbeitsmethoden. Dies geschah 2007 einerseits im Rahmen der erwähnten Reformdiskussion, andererseits aber auch durch die Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsrat und seiner «Informellen Arbeitsgruppe für Dokumentation und andere Verfahrensfragen». Im Juli 2007 legte die Schweiz zusammen mit ihren Partnern Costa Rica, Jordanien, Liechtenstein und Singapur (sogenannte «Small Five» oder S-5) ein Positionspapier vor, welches die wichtigsten Forderungen zusammenfasst: (i) Umsetzung der vom Sicherheitsrat selber mit Präsidialnote vom Juli 2006 beschlossenen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmethoden; (ii) Vermehrter Einbezug von truppenstellenden Ländern und wichtigen
Beitragszahlern in die Ausarbeitung und Modifizierung von Mandaten für Blauhelmmissionen; (iii) Vermehrter Einbezug von interessierten und direkt betroffenen Staaten in die Arbeit der Subsidiärorgane; (iv) Verbesserung der Sanktionsregimes, insbesondere durch die Schaffung eines effektiven und unabhängigen Überprüfungsmechanismus für Personen und Entitäten, die von Sanktionen betroffen sind (vgl. nachfolgende Ausführungen zu den Sanktionsmechanismen); (v) Freiwilliger Verzicht auf das Veto in Fällen von Genozid sowie schweren Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts.

Die im Juli 2006 vom Sicherheitsrat beschlossenen Massnahmen zur Verbesserung seiner Arbeitsmethoden sind eine direkte Folge des Engagements der Schweiz und ihrer Partner. In Zukunft wird es darum gehen, auf eine systematische Umsetzung dieser Massnahmen zu drängen und weitere konkrete Vorschläge an den Sicherheitsrat zu richten.

Die Schweiz verfolgt die Entwicklungen im Bereich der vom Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionen sehr aufmerksam. Dies gilt insbesondere für die Verfah6075

ren zur Eintragung bzw. Streichung von Personen und Organisationen auf den Al Qaida- und Taliban ­ Sanktionslisten. Im Dezember 2006 verabschiedete der Sicherheitsrat die Resolutionen 1730 und 1735, Mit diesen wurde die Errichtung einer Koordinationsstelle («focal point») beschlossen, welche Anträge auf Streichung von der Liste entgegennimmt. Dank dieser Massnahme ist es nunmehr möglich, eine Streichung zu beantragen, ohne sich an den Wohnsitz- oder Heimatstaat zu wenden. Zudem liegt nun erstmals auch eine Liste von Kriterien für eine Streichung («de-listing») vor. Die Schweiz begrüsste die Verabschiedung dieser beiden Resolutionen und ist der Auffassung, dass diese Entwicklung einen beachtlichen Fortschritt darstellt. Sie vermag allerdings das Grundproblem des derzeitigen Sanktionsmechanismus, nämlich den Mangel an Verfahrensgarantien, nur teilweise zu lösen. Diesen rechtsstaatlichen Defiziten wird zusehends Aufmerksamkeit geschenkt, namentlich im Rahmen von Beschwerdeverfahren, die vor europäischen Gerichten hängig sind.

Die Schweiz hat gemeinsam mit einer Gruppe von Staaten (zunächst mit Dänemark, Liechtenstein, Schweden und später auch Deutschland sowie den Niederlanden) Initiativen zur Behebung dieser Mängel ergriffen. Die genannten Länder prüfen insbesondere die Möglichkeit, die Einsetzung einer unabhängigen Instanz vorzuschlagen, welche untersuchen würde, ob die Eintragung einer Person oder Organisation auf einer Sanktionsliste auch weiterhin gerechtfertigt ist. Diese Instanz müsste zudem befugt sein, den Sanktionsausschüssen eine Streichung von der Sanktionsliste zu empfehlen. Die Einführung eines solchen Verfahrens würde die Eintragungen in die UNO-Sanktionslisten transparenter und fairer machen. Sie würde die Legitimität und Effizienz des Systems stärken und zugleich die spezifische Rolle des Sicherheitsrats wahren. Vorschläge in diesem Sinne müssen indes der hohen politischen Sensibilität des Themas Rechnung tragen.

1.2.1.2

Terrorismusbekämpfung

Die Bekämpfung des Terrorismus ist nach wie vor eine Priorität der Vereinten Nationen. Die Verabschiedung der weltweiten Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus durch die Generalversammlung im September 2006 war ein entscheidender Fortschritt, denn damals verpflichteten sich zum ersten Mal alle Mitgliedstaaten der UNO, ihr Handeln miteinander abzustimmen und das Thema nicht länger allein dem Sicherheitsrat und seinen Unterorganen allein zu überlassen. Bei der Umsetzung dieser Strategie kommt den Regierungen, den UNO-Organisationen, den regionalen Organisationen und der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle zu. Allerdings stellt die Umsetzung aufgrund der mangelnden Koordination, des unzureichenden Informationsaustauschs und der Doppelspurigkeiten des gegenwärtigen Systems eine Herausforderung dar. Die Einsetzung des Arbeitsstabs «Terrorismusbekämpfung», in der die massgeblichen Akteure des UNO-Systems vertreten sind, ist eine interessante aber letztlich ungenügende Massnahme, sind doch das Mandat und die Ressourcen des Arbeitsstabs begrenzt.

In diesem Kontext lancierte die Schweiz am 7. Dezember 2007 zusammen mit Costa Rica, Japan, der Slowakei und der Türkei einen «internationalen Prozess zur Antiterrorismus-Kooperation», welcher einen Beitrag zur Debatte über die Umsetzung der Strategie leisten soll. Dabei nehmen an verschiedenen Seminaren Experten aus rund 40 Ländern, von UNO-Organisationen sowie von regionalen und privaten Einrichtungen teil. Sie beraten, wie die UNO-Organisationen bei der Umsetzung der 6076

Strategie unterstützt werden können und wie die Terrorismusbekämpfung der UNO effizienter gestaltet werden kann. Die Schweiz organisierte im Januar 2008 ein erstes Seminar zum Thema «Institutionelle Herausforderungen bei der Implementierung der weltweiten Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus». Die im Rahmen des Prozesses formulierten Empfehlungen werden der Generalversammlung im September 2008 anlässlich der ersten formellen Revision der Strategie unterbreitet.

In Bezug auf die Verhandlungen über ein weltweites Terrorismusübereinkommen ist festzustellen, dass diese blockiert bleiben, was von der hohen politischen Sensibilität des Themas zeugt.

1.2.1.3

Mediation und Konfliktprävention

Die Schweiz hat in den Bereichen Mediation und Konfliktprävention ein hohes Profil. Gemeinsam mit Deutschland präsidiert sie eine Gruppe interessierter Mitgliedstaaten, welche der Mediation und Konfliktprävention im Rahmen der UNO mehr Gewicht geben wollen. Vor zwei Jahren wurde hierfür im UNO-Sekretariat eine spezielle Einheit geschaffen ­ das sogenannte «Mediation Support Unit» (MSU). Die Schweiz unterstützt das MSU mit Fachwissen, Personal und finanziellen Ressourcen. Das MSU leistet unter anderem konkrete Unterstützung bei Friedenprozessen, z.B. in Bolivien, Georgien, Kenia, Myanmar, Norduganda, Somalia, Sudan und in der Westsahara. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich des MSU betrifft den Aufbau von Expertenwissen innerhalb der UNO. Darüber hinaus unterstützt die Schweiz spezifische Projekte der Hauptabteilung «Politische Angelegenheiten», die in einem Schwerpunktbereich des schweizerischen friedenspolitischen Engagements liegen. So leistete sie zum Beispiel eine Anschubfinanzierung an die «International Commission against Impunity in Guatemala». Diese Kommission soll die schlimmsten Verbrechen untersuchen, welche aufgrund der Unterwanderung von Justiz und Polizei durch kriminelle Gruppen bislang straflos geblieben sind, und diese zur Anklage bringen.

Die Konfliktprävention gehört zu den wichtigen Pfeilern unserer Aussenpolitik. Die Schweiz vertritt in den relevanten Gremien die Position, dass die UNO sehr viele Ressourcen für die Nachbereitung von Konflikten aufwendet, während mit einem stärkeren Engagement im Bereich der Prävention viel Leid verhindert und Geld gespart werden könnte. Es ist deshalb zu begrüssen, dass der Generalsekretär und der Sicherheitsrat die Wichtigkeit der Konfliktprävention anerkannt haben.

Für die operationelle Umsetzung der Konfliktprävention ist das im Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen angesiedelte «Büro für Krisenprävention und Wiederaufbau» (UNDP/BCPR) zuständig. Das BCPR richtet seine Aufmerksamkeit auf die Stärkung nationaler Kapazitäten, beispielsweise indem konfliktsensitive Entwicklungsansätze, nationales Konfliktmanagement und Dialogforen nationaler Akteure gefördert werden. Die Schweiz ist ein wichtiger Beitragszahler des BCPR und engagiert sich aktiv in der «BCPR Group of Friends».

Die 2006 ins Leben gerufene Kommission für Friedenskonsolidierung
(«Peacebuilding Commission» PBC) ist eine weitere UNO-Instanz, die direkt und indirekt zur Konfliktprävention beiträgt. 2007 konnte die PBC nicht nur ihre internen Verfahren klären, sondern mit der Ausarbeitung von Strategien zur Friedenskonsolidierung in Burundi und Sierra Leone oder auch mit der Diskussion von thematischen Heraus6077

forderungen ihre Arbeit in der Substanz stärken. Ende 2007 nahm die PBC mit Guinea-Bissau ein drittes Land in ihre Agenda auf. Aus dem Friedenskonsolidierungsfonds wurden Projekte in mehreren Ländern unterstützt. Die Finanzierung des Fonds und die Anzahl der Geberländer konnten erhöht werden.

Schliesslich ist die Schweiz auch auf konzeptueller Ebene bemüht, die institutionelle Förderung der Friedenskonsolidierung und der Konfliktprävention voranzutreiben.

Das EDA beauftragte das «Center for Security Studies» an der ETH Zürich und «Swisspeace» in Bern, die Zusammenhänge zwischen der Übernutzung von erneuerbaren Ressourcen und bewaffneten Konflikten zu untersuchen und mit Bezug auf die UNO konkrete Handlungsempfehlungen zu formulieren. Die Studie trägt den Titel «Linking Environment and Conflict Prevention: The Role of the United Nations». Ausserdem unterstützt die Schweiz verschiedene «Think Tanks» bei der Entwicklung innovativer Instrumente.

1.2.1.4

Allianz der Zivilisationen

Am 15. und 16. Januar 2008 fand in Madrid auf Einladung des spanischen Ministerpräsidenten Zapatero das erste Forum der UNO-Initiative für eine Allianz der Zivilisationen statt, zu dem Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Religion, Kultur, Wissenschaft und der Medienwelt eingeladen wurden. Die 2004 von Spanien und der Türkei im UNO-Rahmen lancierte Initiative für eine Allianz der Zivilisationen soll einen Beitrag zum besseren Verständnis zwischen der islamischen Welt und dem Westen leisten. Das Forum in Madrid diente dazu, Projekte in den wichtigsten Tätigkeitsfeldern der Allianz ­ Ausbildung, Jugend, Migration und Kommunikationsmedien ­ zu lancieren. Bundesrätin Calmy-Rey nahm für die Schweiz am Forum teil.

Im Rahmen ihrer Entwicklungs- und Friedenspolitik hat die Schweiz wertvolle Erfahrungen und Expertise mit Projekten im Bereich Religion und Politik gesammelt, welche sie mit den Partnern der Allianz der Zivilisationen teilt. Die Schweiz unterstützt beispielsweise in Tadschikistan einen Dialog zwischen weltlichen und islamischen Eliten, unter anderem indem sie eine Reform der Lehrpläne in den islamischen Schulen begleitet. Zudem fördert sie durch die Erarbeitung von transparenzerhöhenden Finanzrichtlinien das Vertrauen zwischen islamischen Wohltätigkeitsorganisationen und westlichen Regierungen. Schliesslich fördert sie einen Austausch zwischen schweizerischen und ägyptischen NGO mit religiösem Hintergrund zu Frauenfragen.

1.2.1.5

Abrüstung

Fragen der Abrüstung und der internationalen Sicherheit werden im Rahmen der UNO vor allem an der Abrüstungskonferenz in Genf und während der Sitzungen des 1. Ausschusses der Generalversammlung in New York behandelt. Weitere internationale Rüstungskontrollforen befinden sich hauptsächlich in Wien (Internationale Atomenergie-Organisation ­ IAEA, Vorbereitungskommission für die Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen ­ CTBT) und Den Haag (Organisation über das Verbot chemischer Waffen ­ CWÜ).

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2007 hatte die Schweiz während vier Wochen die Präsidentschaft der Abrüstungskonferenz in Genf inne. Die Abrüstungskonferenz ist das einzige permanente multilaterale Verhandlungsforum, das sich mit Abrüstungsfragen beschäftigt. Unser Land engagiert sich insbesondere für die Verhandlungen über einen Vertrag, der die Herstellung von spaltbarem Material für militärische Zwecke verbietet. Die Schweiz unterstützt auch die Bemühungen für ein Verbot der Stationierung von Waffen im Weltraum und des Einsatzes von Gewalt gegen Objekte im Weltraum. Im Interesse der Sicherheit unterstützt sie desgleichen Massnahmen, die darauf abzielen, die Transparenz von Weltraumaktivitäten und die Vertrauensbildung in diesem Bereich zu fördern.

In der UNO-Generalversammlung werden Fragen der Abrüstung und der internationalen Sicherheit im 1. Ausschuss behandelt. Im nuklearen Bereich definiert sich die Position der Schweiz durch die drei Pfeiler Abrüstung, Nonproliferation und Recht auf friedliche Nutzung. 2007 hat die Schweiz, zusammen mit Chile, Neuseeland, Nigeria und Schweden erstmals eine Resolution eingereicht, die die Nuklearstaaten auffordert, den operationellen Status ihrer Nuklearwaffen zu verringern(«De-alerting»). 139 Staaten befürworteten die Resolution, deren drei stimmten dagegen. Die Schweiz plant, in dieser Frage weiterhin aktiv zu bleiben.

Im konventionellen Bereich setzt die Schweiz ihr langjähriges Engagement in den Bereichen der Kleinwaffen und des Personenminenverbots fort. So wurde die Schweiz eines der 28 Mitglieder der 2007 vom UNO-Generalsekretär eingesetzten Regierungsexpertengruppe, die bis zum Herbst 2008 die Machbarkeit eines rechtlich verbindlichen Instruments prüfen und internationale Standards für den Handel mit konventionellen Waffen erarbeiten soll.

Wie in den vorangehenden Jahren hat sich die Schweiz auch anlässlich der Staatenkonferenz im November 2007 aktiv für die Annahme eines Verhandlungsmandates über Streumunition eingesetzt. Dieses sieht für 2008 insgesamt sieben Wochen Verhandlungen im Rahmen der Gruppe der Regierungsexperten vor. Die Schweiz wird sich dabei aktiv für verbindliche Regeln über ein Verbot bestimmter Streumunitionstypen und für Einsatzbestimmungen engagieren, die zu einem verbesserten Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten und zur Stärkung des
humanitären Völkerrechts beitragen.

Schliesslich unterstützt die Schweiz den Kampf gegen die Proliferation von Massenvernichtungswaffen. Dies geschieht insbesondere durch die Umsetzung von Resolution 1540 des UNO-Sicherheitsrats. In der Schweiz bestehen umfassende Exportkontrollen, die den Transfer von sensitiven Materialien und sensitiver Technologie regeln. Die Schweiz gehört auch den vier Exportkontrollregimes an, die sich mit dem internationalen Handel von «dual-use» Gütern (zivil und militärisch verwendbaren Gütern), chemischen und biologischen Substanzen, sowie Nuklear- und Raketentechnologie befassen.

1.2.1.6

Friedenssicherungseinsätze

Die Schweiz stellt zurzeit 37 Personen als Militärbeobachter, Stabsoffiziere oder als Polizisten für UNO-Friedensmissionen zur Verfügung (Stand März 2008). Es handelt sich dabei um ein kleines, aber qualitativ hochstehendes Kontingent. Generell ist festzuhalten, dass reine Beobachtermissionen immer seltener werden und sich das 6079

Umfeld der Missionen zunehmend als unbeständig und komplex erweist. Die UNO wünscht sich ein Engagement der Schweiz insbesondere in den Bereichen Transport (Luft und Boden), Medizin und Genie. Begehrt ist zudem schweizerisches Personal französischer Muttersprache.

1.2.2

Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäres

Die soziale und wirtschaftliche Entwicklung gehört neben der Sicherheit und den Menschenrechten zu den traditionellen Kernbereichen der UNO. Zahlreiche Organe, Sonderorganisationen, Fonds und Programme der UNO sind in diesem Bereich tätig.

Ebenso bedeutend ist die UNO als zwischenstaatliches Forum, in dem die internationale Gemeinschaft grundlegende Prinzipien der Entwicklungszusammenarbeit festlegt.

Im Nachgang zu den verschiedenen thematischen UNO-Grosskonferenzen der Neunzigerjahre und zum UNO-Millenniumsgipfel von 2000 legte die internationale Gemeinschaft acht konkrete Entwicklungsziele fest, die sogenannten Millenniumsentwicklungsziele («Millennium Development Goals» MDG). Die miteinander verknüpften und sich gegenseitig verstärkenden Ziele umreissen eine gemeinsame Agenda für Armutsminderung und nachhaltige Entwicklung. Für jedes Ziel gibt es eine oder mehrere konkrete Vorgaben, die bis ins Jahr 2015 zu erreichen sind,.

Soziale, ökonomische und ökologische Indikatoren messen die Fortschritte in der Zielerreichung.

Im Jahr 2002 hat die internationale Gemeinschaft zudem anlässlich der UNOKonferenz zur Entwicklungsfinanzierung mit dem sogenannten «Monterrey-Konsens» gemeinsame und gegenseitige Verantwortlichkeiten von Entwicklungs- und Industrieländern festgelegt, um die Millenniumserklärung umsetzen und die Entwicklungsziele erreichen zu können. Während sich die Entwicklungsländer unter anderem dazu verpflichteten, ihre politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, versprachen die Industriestaaten unter anderem, ihre Märkte zu öffnen sowie mehr und bessere Entwicklungshilfe zu leisten.

Dieses letzte Versprechen wurde mit der Pariser Deklaration von 2005 über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit konkretisiert: Sie verpflichtet die Entwicklungsländer zu stärkerer Eigenverantwortung für ihre Entwicklung, die Geberländer zur Konzentration und Harmonisierung ihrer Aktivitäten untereinander sowie zur Abstimmung mit den Entwicklungsprioritäten des jeweiligen Empfängerlandes. Beide Seiten verpflichteten sich ferner zur Orientierung an der Wirkung («managing for results») und zur gegenseitigen Rechenschaftslegung («mutual accountability»).

Eine erste Herausforderung besteht in der Tatsache, dass die UNO zwar als Forum der entwicklungspolitischen Debatte eine zentrale
Rolle spielt, jedoch als Akteurin in den einzelnen Ländern nicht immer ein entsprechendes Gewicht in die Waagschale werfen kann: Weniger als 10 % der internationalen Entwicklungsgelder fliessen über das UNO-System. Zudem muss sich die UNO sowohl mit den internationalen Finanzierungsinstitutionen als auch mit den bilateralen Gebern abstimmen.

Diese Herausforderung wird durch eine Fragmentierung der UNO-Akteure noch verstärkt.

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Die UNO sieht sich zweitens zunehmend von neuen Akteuren konkurrenziert (Beispiel: «Gates Foundation»), die thematisch fokussiert arbeiten, dank schlanker Führungsstrukturen flexibel handeln können und über beträchtliche Mittel verfügen.

Der Wirtschaftsaufschwung in verschiedenen Transitionsstaaten ­ unter anderem in China sowie in verschiedenen Golfstaaten ­ bringt drittens die herkömmliche politische Rollenaufteilung zwischen «Industriestaaten» und «Entwicklungsländern» ins Wanken. Es stellt sich die Frage, wie diese neuen entwicklungspolitischen Akteure in die bestehenden Führungs- und Koordinationsmechanismen für die Entwicklungszusammenarbeit einbezogen werden können. Es hat sich ferner noch stärker gezeigt, dass die Herausforderungen der wirtschaftlichen Entwicklung nicht isoliert betrachtet werden können. Dem gilt es sowohl auf politischer wie auch auf operationeller Ebene Rechnung zu tragen: Während es gelang, die Wechselwirkungen zwischen wirtschaftlicher Entwicklung, sozialer Sicherheit und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen zumindest teilweise in der Politik zu berücksichtigen, gilt es nun, auch den Wechselwirkungen zwischen Sicherheit und Entwicklung sowie zwischen dem Schutz der Menschenrechte und der Entwicklung verstärkt Aufmerksamkeit zu schenken. Beispielsweise hat die Schweiz in diesem Sinne den Zusammenhang von bewaffneter Gewalt und Entwicklung zum Thema gemacht.

Der oben skizzierte Rahmen der globalen Entwicklungszusammenarbeit muss darum laufend den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Im Jahr 2008 stehen drei in dieser Hinsicht wichtige Termine an. Im Juli wird im Rahmen der diesjährigen Hauptsession des Wirtschafts- und Sozialrates der UNO in New York das erste «Forum der Entwicklungszusammenarbeit» stattfinden. Es ist dies das einzige ständige zwischenstaatliche Forum zur Erörterung von Grundsatzfragen der Entwicklungszusammenarbeit, das grundsätzlich allen Staaten offen steht. Im September wird in Akkra (Ghana) die dritte hochrangige Folgekonferenz zur Pariser Deklaration von 2005 über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit über die Bühne gehen. Der politisch sichtbarste Termin ist schliesslich die Ende November 2008 in Doha stattfindende Folgekonferenz der UNO-Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich das
Wesen der Entwicklungszusammenarbeit wandelt: Lange Zeit vorwiegend als Wohltätigkeit verstanden, wird Entwicklungszusammenarbeit von der internationalen Gemeinschaft zunehmend als Agendapunkt der «Weltinnenpolitik» gesehen. Fortschritte in für den Norden wichtigen Themenbereichen wie dem Kampf gegen den Klimawandel, der Terrorismusbekämpfung, der Regulierung der Migrationsströme oder dem Schutz der Menschenrechte hängen sowohl auf politischer wie auch auf operationeller Ebene immer stärker mit der Umsetzung der oben beschriebenen entwicklungspolitischen Agenda zusammen. Die Qualität und Quantität der Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz wird vor diesem Hintergrund aufmerksam beobachtet. Sie hat einen unmittelbaren Einfluss auf das politische Gewicht der Schweiz in internationalen Foren.

1.2.2.1

«Einheit in der Aktion» ­ Reform der operationellen Tätigkeit der UNO

Am Weltgipfel 2005 wurde im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ein Reformprozess in Gang gesetzt, der die Zersplitterung der UNO auf Länderebene, das Problem der ungenügenden Ressourcen sowie gewisse Unklarheiten über Man6081

date und die Aufgabenteilung der verschiedenen Fonds, Programme und Organisationen des UNO-Systems beheben soll.

Der von Kofi Annan bei einer hochrangigen Gruppe in Auftrag gegebene und im November 2006 veröffentlichte Bericht «Einheit in der Aktion» diente im vergangenen Jahr als Grundlage für eine Reihe von Konsultationen zwischen den Mitgliedstaaten. Die Debatten liessen die unterschiedlichen Standpunkte der Mitgliedstaaten deutlich werden. Diese betrafen insbesondere Fragen des Managements der operationellen Tätigkeiten der UNO und ihrer Finanzierung sowie normative Aspekte. Die politischen Divergenzen zwischen der Mehrzahl der Entwicklungsländer, die Vorbehalte gegenüber Reformen haben, und den wichtigsten Geberländern, die Fortschritte im Bereich der Kohärenz wünschen, führte zu einem angespannten politischen Klima. Dieses angespannte Klima belastete alle zwischenstaatlichen Verhandlungen, die unmittelbar oder mittelbar die Effizienz, die Leistungsfähigkeit und die Kohärenz des operationellen Systems ­ vor allem im Entwicklungsbereich ­ betrafen.

In diesem dem Konsens wenig förderlichen Klima begannen im Oktober 2007 in der Generalversammlung die Beratungen über die Dreijährliche Grundsatzüberprüfung der operationellen Entwicklungsaktivitäten des Systems der Vereinten Nationen («Triennial Comprehensive Policy Review of operational activities for development of the United Nations System TCPR»). In ihrer Rolle als Fazilitatorin der Resolution musste die Schweiz bei der Leitung der Beratungen besonders behutsam sein. Sie musste die Mitgliedstaaten ermutigen, ihre am Weltgipfel 2005 eingegangenen Reformverpflichtungen einzuhalten, und zugleich darauf achten, nicht zu viele Elemente einzubringen, die direkt den umstrittenen Empfehlungen des Berichts «Einheit in Aktion» entnommen waren. Nach dreimonatigen Verhandlungen nahmen die Mitgliedstaaten im Dezember 2007 eine Resolution an, die den derzeitigen zwischenstaatlichen Konsens über die Reformen und die Kohärenz des UNOSystems widerspiegelt. Die Resolution, in die trotz allem mehrere Empfehlungen des Berichts «Einheit in Aktion» aufgenommen werden konnten, dient nunmehr als Referenztext für das operationelle System der Vereinten Nationen. Der Bundesrat betrachtet die Übernahme dieser Empfehlungen als positiv.

Inzwischen wurden die Beratungen
über den Bericht «Einheit in Aktion» wieder aufgenommen. Die beiden Ko-Fazilitatoren (Tansania und Irland), die den Prozess leiten, haben die nicht leichte Aufgabe, die Arbeiten voranzubringen und zugleich den Wert, den Nutzen und die Komplementarität der anderen Gremien und Prozesse zu würdigen, die ebenfalls mit der Kohärenz des UNO-Systems befasst sind. Der Bundesrat hofft, dass die Mitgliedstaaten bereit sein werden, diese Konsultationen als Forum für den Austausch zu nutzen, wobei die Möglichkeit besteht, dass dieser Prozess zu spezifischen Resolutionen über einzelne Empfehlungen des Berichts führt. Die Schweiz wird diesen Ansatz weiterhin aktiv fördern und unterstützen.

1.2.2.2

Klima und Umweltgouvernanz

Der Klimawandel ist im vergangenen Jahr zu einem Hauptthema des neuen Generalsekretärs und der UNO-Agenda insgesamt geworden. Ban Ki-moon ist gewillt, sich im Kampf gegen den Klimawandel persönlich und mit Nachdruck zu engagieren und die UNO neben den Kernbereichen Frieden, Entwicklung und Menschenrechte auf eine zusätzliche vierte Dimension, die Umwelt, zu verpflichten. Die UNO ist dank 6082

ihres globalen Charakters und ihrer Vielfalt an Instrumenten und spezialisierten Agenturen ideal positioniert, um in der ganzen Bandbreite von Bereichen, die vom Klimawandel betroffen sind, wesentliche Beiträge zu leisten. Gleichzeitig ist es aber gerade diese Vielfalt an Akteuren, die einen gut koordinierten Auftritt der Organisation ohne Doppelspurigkeiten und Lücken zu einer echten Herausforderung für den Generalsekretär macht.

Im UNO-Kontext stellte die Veröffentlichung des 4. Berichts der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe über Klimaänderungen (IPCC) einen wichtigen Schritt dar. Zusätzlich gelang es dem Generalsekretär, mit der Durchführung eines hochrangigen Treffens zum Klimawandel am 24. September 2007 in New York im Vorfeld der Klimaverhandlungen in Bali ein positives Zeichen zu setzen. Dank seines persönlichen Einsatzes im Dezember 2007 in Bali trug Ban Ki-moon zum erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen bei. Im Januar 2008 legte der Generalsekretär einen Bericht zu den Aktivitäten der UNO im Klimabereich vor. Neben einer Übersicht enthält der Bericht erste Vorschläge, wie die dringend nötige Koordination des UNO-Systems in diesem Themengebiet sichergestellt werden kann.

Die Aktivitäten des Generalsekretärs wurden ergänzt durch zwei thematische Debatten im Juli 2007 und im Februar 2008, die vom jeweiligen Präsidenten der Generalversammlung initiiert wurden. Während sich die erste Debatte sehr stark auf die Agenda für Bali bezog und sich auf Fragen von Emissionsminderung, Anpassungsmassnahmen, Technologietransfer und Finanzierung konzentrierte, erhielten im Februar 2008 Koordinations- und Gouvernanzfragen zunehmende Aufmerksamkeit.

Die Schweiz, die aktiv an diesen Debatten teilgenommen hat, vertritt die Auffassung, dass rechtlich verbindliche Regelungen im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen auszuhandeln sind. Die Debatten in New York haben eine wichtige katalytische Funktion für die internationale Konsensbildung.

Die Staatengemeinschaft hat unter anderem am Weltgipfel in Johannesburg (2005) beschlossen, dass das internationale Umweltregime dringend kohärenter werden muss. Als Reaktion auf diese Entscheidung ist der von den ständigen Vertretern Mexikos und der Schweiz in New York geleitete informelle Konsultationsprozess zur Stärkung der internationalen
Umweltgouvernanz auf wachsende Aufmerksamkeit bei den Delegationen gestossen. Die beiden Botschafter haben im Juni 2007 ein Papier mit einem Katalog von Vorschlägen zur Verbesserung der Umweltgouvernanz vorgelegt und diese Ideen anschliessend mit Staatenvertretern, Sekretariaten von multilateralen Umweltübereinkommen, UNO-Agenturen und NGOs breit konsultiert. Es ist geplant, diesen Konsultationsprozess mit der Verabschiedung einer Resolution in der Generalversammlung dieses Jahr zu einem vorläufigen Abschluss zu bringen. Insbesondere sollen die Bestrebungen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) zur Stärkung der Umweltgouvernanz ergänzt und unterstützt sowie weitere Impulse zur Stärkung des internationalen Umweltregimes gegeben werden.

1.2.2.3

Humanitäres

Die Vereinten Nationen sind ein bevorzugtes Forum für die Umsetzung der humanitären Politik der Schweiz. An der Hauptsession des ECOSOC (2007) nahm die Schweiz unter anderem aktiv an der thematischen Debatte über den Einsatz militäri6083

scher Mittel bei Hilfsaktionen im Fall von Naturkatastrophen teil und verteilte ein informelles Ideenpapier zu dieser Frage. Darin sprach sie sich erneut dafür aus, dass sich die Staaten auf nationaler Ebene an die Grundsätze der Arbeitsteilung zwischen zivilen und militärischen Akteuren halten, wie sie in den einschlägigen Leitlinien formuliert sind (d. h. den «Oslo-Leitlinien» von 1994 in der revidierten Fassung von 2006). Sie unterstrich darin auch das Potenzial von regionalen Organisationen bei der Stärkung der Reaktionsfähigkeit auf nationaler und regionaler Ebene sowie die wesentliche Rolle der Vereinten Nationen bei der Normensetzung («standardsetting») auf internationaler Ebene.

Unser Land verstärkte zudem seine Unterstützung für den Beauftragten des Generalsekretärs für die Menschenrechte Binnenvertriebener. Zum Ausdruck kam die zunehmende Zusammenarbeit vor allem in der Unterstützung von Programmen und Projekten zur Rolle der Vertriebenen in Friedensprozessen, zur Umsetzung von Leitlinien zur Frage der Binnenvertriebenen und zur Achtung der Grundrechte bei Naturkatastrophen.

Während der 63. Tagung der UNO-Generalversammlung wird die unabhängige externe Überprüfung des zentralen Fonds für die Reaktion auf Notsituationen (CERF), für den die Schweiz 2008 einen Betrag von 7,5 Millionen Franken zur Verfügung stellt, Gelegenheit bieten, die Arbeit dieses seit 2005 bestehenden zusätzlichen Finanzierungsinstruments für die humanitären Tätigkeiten der UNO erstmals zu bilanzieren.

1.2.3

Menschenrechte ­ der Menschenrechtsrat und seine Herausforderungen

Die Tagungen des Menschenrechtsrates waren in der Berichtsperiode von besonderer Bedeutung, denn sie erlaubten ihm, seine institutionelle Konsolidierung abzuschliessen (Überprüfung der Mandate der Sonderberichterstatter, neue Leitlinien für die allgemeine regelmässige Überprüfung (UPR) und die Wahl der Mitglieder des Beratenden Ausschusses des Rates).

Der Menschenrechtsrat hatte über die Verlängerung von über zwanzig Sonderverfahren zu Themen wie Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, Gewalt gegen Frauen, Meinungsäusserungsfreiheit, Myanmar, Sudan, Somalia, Kongo, Nordkorea u. a. zu befinden. Die Verhandlungen waren schwierig, und zwar vor allem dann, wenn es um Mandate bezüglich der politischen und bürgerlichen Rechte ging, die traditionell eine Priorität der EU und anderer westlicher Länder darstellen.

Der Rat musste sicherstellen, dass die Verfahren zur Auswahl der Mandatsträger transparent waren und grösstmögliche fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit gewährleisteten.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Menschenrechtsrates bleibt die Einführung der allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR), der wichtigsten Neuerung des Rates. Das gute Funktionieren dieses Mechanismus wird ein wichtiges Beurteilungselement sein, wenn der Menschenrechtsrat 2011 plangemäss einer Gesamtüberprüfung unterzogen wird.

Die Schweiz hat als Gaststaat und Mitglied des Menschenrechtsrates ein grosses Interesse daran, dass die allgemeine regelmässige Überprüfung unter den besten Bedingungen vorgenommen werden kann. Es geht nicht nur darum, die Transparenz 6084

und Effizienz dieses Verfahrens zu fördern, sondern auch darum, die bestmögliche Mitwirkung derjenigen Staaten zu gewährleisten, die nicht in Genf vertreten sind. In diesem Zusammenhang wäre eine möglichst universelle Präsenz aller Mitgliedsstaaten in Genf wünschenswert. Als Übergangslösung hat die Schweiz jenen Staaten provisorische Büroräume bereit gestellt, die 2008 im Rahmen der UPR geprüft werden und über keine ständige Vertretung in Genf verfügen.

Auf der Grundlage ihres Staatenberichts wurde die Schweiz am 8. Mai 2008 vom Menschenrechtsrat geprüft. Zuvor hatte sie eine Vernehmlassung bei den kantonalen Behörden und der Zivilgesellschaft durchgeführt und zu deren Abschluss am 26. Februar 2008 in Bern eine ganztägige Diskussion organisiert. Die wichtigsten Elemente dieser Konsultation sind im Anhang des Staatenberichts der Schweiz zusammengefasst.

Am 26. März 2008 fand in Genf die Wahl des Beratenden Ausschusses des Menschenrechtsrats statt. Bei den Sitzen, welche westlichen Ländern zukommen, erzielte der Schweizer Kandidat, Jean Ziegler, mit 40 von 47 abgegebenen Stimmen das beste Ergebnis.

Der Beratende Ausschuss setzt sich aus 18 Expertinnen und Experten zusammen, die über vertiefte Sachkenntnisse und weitreichende Erfahrungen in Menschenrechtsangelegenheiten verfügen. Dieser Ausschuss ist die «Ideenfabrik» des Rates und hat insbesondere die Aufgabe, die wichtigsten Menschenrechte zu erforschen, die Auslegung der Menschenrechte zu kommentieren und Menschenrechtsverletzungen zu beobachten.

In der Berichtsperiode kam der Menschenrechtsrat zweimal zu Sondertagungen zur Behandlung von dringlichen Menschenrechtssituationen zusammen (Myanmar im Oktober 2007 und Palästina im Januar 2008). Im Rahmen der Sondertagungen bemüht sich die Schweiz, den Dialog zu fördern und das Blockdenken zu überwinden. Der Rat soll nicht zu einem Organ werden, in dem die Menschenrechte ungebührlich politisiert werden, sondern eine Instanz bleiben, welche die Menschenrechte vor Ort fördert und verteidigt.

Die Frage des Verhältnisses zwischen dem Dritten Ausschuss der Generalversammlung und dem Menschenrechtsrat und insbesondere die Aufgabenverteilung zwischen den beiden Organen bleiben noch zu klären. Es muss eine sinnvolle Aufteilung ohne Doppelspurigkeiten gefunden werden, um das UNO-System bei seinem weltweiten
Einsatz für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte so effizient und glaubwürdig wie möglich zu machen. Die Erfahrungen der letzten beiden Jahre haben gezeigt, dass die Staaten diese beiden Organe nach Kriterien nutzen, die die Notwendigkeit der Kohärenz des Systems nicht genügend berücksichtigen.

Die Schweiz ist der Auffassung, dass die Generalversammlung aufgrund ihrer Universalität in erster Linie als allgemeiner Bezugsrahmen dienen sollte. Der Menschenrechtsrat sollte sich als operationelles Organ thematisch und geografisch auf die Umsetzung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen politischen Verpflichtungen konzentrieren. Diese Aufgabenverteilung würde sicherstellen, dass sich die beiden Organe in idealer Weise ergänzen und damit die Effizienz des Systems erhöhen.

6085

1.2.3.1

Die wichtigsten Initiativen der Schweiz

Zusammen mit Marokko legte die Schweiz einen Resolutionsentwurf vor, die den Beratenden Ausschuss des Menschenrechtsrats beauftragt, einen Vorschlag zu einer Erklärung über Bildung und Ausbildung im Menschenrechtsbereich auszuarbeiten.

Diese Resolution wurde von 67 Ländern mitunterzeichnet und im Konsens angenommen. Die Schweiz, Marokko, Italien und Costa Rica beschlossen, sich zu einer informellen Gruppe zur Frage der Menschenrechtsbildung und -ausbildung zusammenzuschliessen, da sie alle Resolutionen zum Thema unterbreitet hatten.

Das Thema Menschenrechte und Unrechtsaufarbeitung war Gegenstand einer thematischen Resolution, welche die Schweiz 2005 an der 61. Tagung der Menschenrechtskommission, dem Vorgängerorgan des Menschenrechtsrates, eingebracht hatte. Dieses Thema hat sich in den letzten Jahren als sehr wichtig für die Stärkung von Friedensprozessen erwiesen. Denn die Klärung des Sachverhalts, die Rechtsprechung und die Entschädigung der Opfer sind wichtige Aufgaben, die aus verschiedenen Perspektiven angegangen werden sollten. Die Schweiz wird dieses Thema im Rahmen des Menschenrechtsrats auch in den kommenden Jahren fördern, namentlich indem sie einen Resolutionsentwurf zur Erhaltung von Archiven im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen vorlegen wird.

1.2.3.2

Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte

Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (HCHR) ist mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert. Die Komplexität seiner Aufgaben hat zugenommen und das Management der Organisation ist infolge einer raschen Erhöhung des Personalbestandes schwieriger geworden. Zudem ist die Hochkommissarin für Menschenrechte zunehmendem Druck seitens verschiedener Länder ausgesetzt, die erreichen möchten, dass der Menschenrechtsrat vermehrt ähnlich wie ein Aufsichtsrat die Prioritäten und Tätigkeiten des Hochkommissariats kontrolliert, indem er Letzterem eine steigende Anzahl Mandate der technischen Zusammenarbeit in den verschiedensten Bereichen überträgt. Die Schweiz ist der Auffassung, dass es wichtig ist, die Unabhängigkeit des Hochkommissariats zu bewahren. Die Staaten können sich selbstverständlich zu seiner Tätigkeit äussern, doch sollten sie dies in dem dafür vorgesehenen Rahmen tun, nämlich bei den Budgetverhandlungen in den entsprechenden Gremien der Generalversammlung.

In diesem schwierigen Umfeld gab Louise Arbour, UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, ihren Entschluss bekannt, nicht für eine zweite Amtszeit zu kandidieren. Arbour hat sich mit grossem Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte eingesetzt und dem Menschenrechtsrat grosse Unterstützung zukommen lassen.

1.2.3.3

60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Als Beitrag zum 60-jährigen Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte plant die Schweiz eine «Menschenrechtsagenda für das nächste Jahrzehnt».

Auf Einladung der Schweiz sollen mehrere namhafte Persönlichkeiten einzelne 6086

Themen aus dem Menschenrechtsbereich auswählen, untersuchen und präzisieren und sodann eine Agenda ausarbeiten, die der internationalen Gemeinschaft im Dezember 2008 in Genf vorgestellt wird.

Zu Beginn des Jubiläumsjahres veröffentlichte die Schweiz im Dezember 2007 das Buch «Regards sur les droits humains ­ Focus on Human Rights», um die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte einer breiteren Öffentlichkeit näher zu bringen. Das Buch enthält Beiträge prominenter Persönlichkeiten unterschiedlichster Herkunft, unter anderem von UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon, den Friedensnobelpreisträgern Shirin Ebadi und Jimmy Carter sowie des Schriftstellers Adolf Muschg.

1.2.4

Gouvernanz und Management

UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon machte bei seiner Amtsübernahme im Januar 2007 deutlich, dass er der Managementreform höchste Priorität einräumt. Ein wichtiges Thema stellte im Berichtsjahr die Stärkung der Gouvernanz und der internen Aufsichtsmechanismen dar ­ ein Bereich, dem die Schweiz besonderes Augenmerk schenkt. Während es gelang, einen neuen unabhängigen beratenden Aufsichtsausschuss (IAAC) zu schaffen, mussten andere wichtige geplante Modernisierungsschritte aufgeschoben werden. Es wurde deutlich, dass sich die UNO-weite Einführung von zeitgemässen Managementmethoden wie ergebnisorientiertes Management (Results-based Management), effektives Risikomanagement (Enterprise Risk Management) oder eine systematische Mandatsüberprüfung innerhalb der UNO (Mandate Review) nur in einer mehrjährigen Perspektive realisieren lässt.

Die Ernennung eines «Chief Information Technology Officer» (CITO) im Sommer 2007 hat der Modernisierung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im UNO-Sekretariat neuen Schwung verliehen. Noch in diesem Jahr wird die Generalversammlung voraussichtlich eine neue IKT-Strategie verabschieden, in deren Rahmen die zahlreichen veralteten und untereinander nicht kompatiblen Informatiksysteme durch ein zeitgemässes System abgelöst werden sollen. Diese Reform ist die Voraussetzung für ein modernes «Enterprise Resource Planning», das wichtige Managementprozesse wie das Rechnungs- und Personalwesen integriert und für alle Abteilungen am Hauptsitz sowie die Feldmissionen nutzbar macht.

Im Herbst 2007 beschloss die Generalversammlung die beschleunigte Sanierung des UNO-Hauptsitzes in New York («Capital Master Plan»). Im Zuge dieser Renovation, die im Mai 2008 begonnen hat und 2013 abgeschlossen sein soll, werden nicht nur alle Büro- und Sitzungsräumlichkeiten umfassend modernisiert, sondern auch die Sicherheit und die Energieeffizienz der Gebäude am Hauptsitz verbessert. Aus Schweizer Sicht ist der «Capital Master Plan» auch deshalb von Bedeutung, weil das Palais des Nations in Genf ebenfalls saniert werden muss.

Ein bedeutendes Element der Managementreform stellt die Erneuerung des Systems der internen Rechtspflege der UNO dar, die im Jahre 2007 weitgehend abgeschlossen werden konnte. Mit dem neuen System wurde eine solide Grundlage für die Gewährung einer fairen und
gerechten Behandlung der UNO-Angestellten geschaffen. Die Rechtspflege wird professionalisiert und dezentralisiert: Neu wird ein erstinstanzliches Gericht mit Kammern in New York, Genf und Nairobi geschaffen.

Das bisherige UNO-Verwaltungsgericht mit Sitz in New York wird zum Berufungs6087

gericht der Vereinten Nationen. Das neue System ist zudem eine wichtige Voraussetzung für Fortschritte bei der Reform des Personalwesens der UNO, der sich die Generalversammlung im Jahre 2008 annehmen wird.

Im Dezember 2007 wurde schliesslich das reguläre Budget der UNO für das Biennium 2008­2009 verabschiedet. Die Schweiz wirkte in den Budgetverhandlungen darauf hin, dass für Politikbereiche, denen aus Sicht der Schweizer Aussenpolitik Priorität zukommt, ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sprach sie sich für finanzielle Disziplin aus und befürwortete Kürzungs- und Sparanträge überall dort, wo diese die Funktionsfähigkeit der Organisation und die Erfüllung ihrer Kernmandate nicht grundsätzlich in Frage stellten. Damit trug die Schweiz dazu bei, dass das Budgetvolumen auf 4,17 Milliarden US-Dollar reduziert werden konnte; ein Betrag, der leicht unter dem konsolidierten Abschluss der vorangehenden Budgetperiode liegt (weitere Angaben zum Budget sowie zum Beitrag der Schweiz finden sich in Anhang 1 und 2).

Die Schweiz unterstützt institutionelle Reformen, die zu einer Stärkung der Kapazitäten in prioritären Themenfeldern der UNO beitragen, auf Nachhaltigkeit angelegt sind und keine unverhältnismässigen finanziellen Folgen nach sich ziehen. Im Fünften Ausschuss der Generalversammlung, der die Management- und Sekretariatsreform behandelt, setzt sich die Schweiz aktiv für Effizienz, Wirksamkeit, Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht des UNO-Sekretariats ein.

Schwerpunktmässig engagiert sich die Schweiz für eine Verbesserung der Rechenschaft der Exekutivorgane und ­ im Rahmen der Reform des sogenannten «Accountability Framework» ­ vor allem für eine Stärkung der internen Aufsicht und Kontrolle. Mit der Organisation eines Workshops zu diesem Thema für UNO-Delegierte aus über 50 Mitgliedstaaten in New York im Oktober 2007 ist es der Schweiz gelungen, ihr Profil in diesem Bereich zu schärfen. Zudem hat die Schweiz die Ko-Präsidentschaft einer Arbeitsgruppe der 15 grössten UNO-Beitragszahler zum Thema «Interne Kontrolle» inne.

Einen zweiten Schwerpunkt setzt die Schweiz bei der Modernisierung der Informations- und Kommunikationstechnologie im UNO-Sekretariat, um so politische Prozesse in der UNO beschleunigen und die Arbeit des UNO-Systems effizienter machen zu können. Im November
2007 konnte die Schweiz dem CITO und seinem Team die in der Bundesverwaltung mit Erfolg eingeführte Plattform für die Koordination der Schweizer UNO-Politik vorstellen (CH@UN-Plattform). Dieses System unterstützt politische Prozesse wie die Konsultation von Texten, die Redaktion von Berichten, die Entscheidungsfindung oder die Verbreitung von handlungsrelevantem Wissen. Gerade in diesen politisch besonders sensiblen Arbeitsbereichen ist der CITO auf eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten angewiesen, was sein Interesse an den Erfahrungen der Schweiz auf diesem Gebiet erklärt. Der ständige Vertreter der Schweiz bei der UNO wurde zudem für das Jahr 2008 zum Präsidenten der Offenen Ad-hoc-Arbeitsgruppe für Informatik ernannt. Damit wurden beste Voraussetzungen für ein nachhaltiges Engagement der Schweiz auf diesem Gebiet geschaffen.

6088

2

Anliegen und Herausforderungen der Schweizer Gaststaatpolitik

Die Schweiz verfügt über eine langjährige Tradition als Gaststaat internationaler Organisationen und Konferenzen. Genf beherbergt 22 der 25 Organisationen, mit denen die Schweiz ein Sitzabkommen geschlossen hat; die drei anderen befinden sich in Bern (2) und Basel (1). Dazu kommt eine grosse Zahl weiterer Einheiten wie beispielsweise Programme oder Sekretariate internationaler Abkommen, quasizwischenstaatliche internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen, die ihren Sitz ebenfalls in der Schweiz haben. Genf, als europäischer Hauptsitz der UNO, ist zusammen mit New York eines der beiden weltweit wichtigsten Zentren für multilaterale Zusammenarbeit, weshalb man auch vom «internationalen Genf» spricht. 160 Staaten und die Schweiz unterhalten hier ständige Missionen. Jedes Jahr werden in Genf mehrere tausend internationale Tagungen und Konferenzen veranstaltet, an denen Zehntausende Delegierte teilnehmen.

Politisch gesehen bietet das internationale Genf der Schweiz Gelegenheit, in einem Umfang Einfluss zu nehmen, der in überproportionalem Verhältnis zum objektiven Gewicht unseres Landes in den internationalen Beziehungen steht. Es trägt damit zur Verwirklichung der aussenpolitischen Ziele der Schweiz bei. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht hat die Präsenz zahlreicher zwischenstaatlicher und nichtstaatlicher Organisationen positive Auswirkungen für unser Land.

Trotz dieser beneidenswerten Situation ist die Schweiz im Zusammenhang mit der Aufnahme internationaler Organisationen und Konferenzen mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert, allen voran den finanziellen Auswirkungen der zunehmenden internationalen Konkurrenz, der wachsenden Bedeutung von Sicherheitsfragen und der Bemühungen des internationalen Genf um Universalität. Deshalb beauftragte der Bundesrat das EDA am 14. November 2007, ein Aussprachepapier zum Thema «Gaststaatpolitik der Schweiz: aktuelle Lage und Perspektiven» zu erarbeiten und ihm bis Ende 2008 zu unterbreiten.

2.1

Herausforderungen für die Gaststaatpolitik

Die Gaststaatpolitik der Schweiz konzentriert sich auf die folgenden Themenbereiche: i) Frieden, Sicherheit und Abrüstung; ii) humanitäre Fragen und Menschenrechte; iii) Gesundheit; iv) Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft; v) nachhaltige Entwicklung und Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.

Sie bedient sich hierbei im Wesentlichen der folgenden Instrumente: Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI), die den zwischenstaatlichen Organisationen in Genf bei der Beschaffung von Räumlichkeiten zur Seite steht und ihnen Darlehen gewähren kann; Aktualisierung der Rechtsgrundlagen (Inkrafttreten des Gaststaatgesetzes am 1. Januar 2008); Bereitstellung der Sicherheitsvorkehrungen im Aussenbereich der Gebäude zwischenstaatlicher Organisationen.

Seit dem Ende des Kalten Krieges hat sich der internationale Wettbewerb um die Gastgeberrolle für internationale Konferenzen und Organisationen deutlich verschärft, was traditionelle Zentren wie Genf zunehmend unter Druck setzt. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Rolle Genfs als Zentrum internationaler Zusammenarbeit ein für alle Mal gesichert ist, spricht alles für ein anhaltendes

6089

Engagement der Behörden ­ insbesondere des Bundes und des Kantons Genf ­zur Erhaltung dieser wichtigen Plattform der Schweizer Aussenpolitik.

Die Verschärfung der internationalen Konkurrenz hat zusammen mit den zunehmenden Sicherheitsmassnahmen, für die die Gaststaaten aufkommen müssen, auch für die Schweiz eine Erhöhung der Kosten der Gaststaatpolitik zur Folge. Ein weiteres wichtiges Thema, mit welchem die Schweiz konfrontiert wird, ist die Renovation und der Unterhalt der Gebäude einiger zwischenstaatlicher Organisationen mit Sitz in Genf sowie des Palais des Nations, in dem die UNO in Genf ihren Sitz hat. In dieser Frage hat der Bundesrat klar Stellung bezogen: Organisationen, die Eigentümer ihrer Gebäude sind, übernehmen die Kosten für deren Unterhalt und Renovation. Es ist folglich Aufgabe der Gebäudeeigentümer, für solche Arbeiten einen Renovationsfonds mit den erforderlichen finanziellen Mitteln vorzusehen. Problematisch ist allerdings die Tatsache, dass einige internationale Organisationen dieser Pflicht nicht nachgekommen sind. Demzufolge ist die Situation bei einigen älteren Gebäuden wie dem Sitz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) oder dem Palais des Nations kritisch. Hier belaufen sich die Kosten der dringend notwendigen Renovationsarbeiten auf mehrere Hundert Millionen Franken, die den betroffenen Organisationen derzeit nicht zur Verfügung stehen.

2.1.1

Inkrafttreten des neuen Gaststaatgesetzes

Angesichts der Bedeutung der Gaststaatpolitik hielt es der Bundesrat für notwendig, seine Praxis in diesem Bereich zu kodifizieren und zu konsolidieren sowie die wichtigsten Mittel der Gaststaatpolitik in einem einzigen Gesetz zu regeln. Am 13. September 2006 unterbreitete er dem Parlament die Botschaft zum Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GStG)2. Am 22. Juli 2007 verabschiedete das Parlament das GStG, und am 7. Dezember 2007 genehmigte der Bundesrat die entsprechende Verordnung. Die beiden Erlasse traten am 1. Januar 2008 in Kraft. Sie fassen die bestehenden Rechtsgrundlagen sowie die Praktiken zusammen, die sich im Lauf der Jahre im Bereich der Gaststaatpolitik entwickelt haben. Damit erleichtern sie allen Beteiligten (Bund, Kantonen, zwischenstaatlichen Organisationen usw.) die Arbeit, da diese sich nunmehr auf eine einheitliche rechtliche Grundlage berufen können. 2007 wurden keine neuen Sitzabkommen geschlossen.

2.1.2

Infrastruktur und Finanzierung (FIPOI-Gebäude)

Als Gaststaat hat die Schweiz ein wesentliches Interesse daran, den hier niedergelassenen internationalen Organisationen bestmögliche Arbeitsbedingungen zu gewähren. Zur Unterstützung bei der Beschaffung von Lokalitäten steht diesen Organisationen in Genf die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Seite. Die FIPOI ist eine privatrechtliche Stiftung, die 1964 von Bund und Kanton Genf gegründet wurde. Der statutarische Zweck der FIPOI besteht darin, internationalen Organisationen in Genf ein attraktives Raumangebot zur 2

BBl 2006 8017

6090

Verfügung zu stellen. Seit der Änderung ihrer Statuten im Jahr 2004 kann die FIPOI auch im Kanton Waadt tätig werden, wenn dies im Interesse der Schweizer Gaststaatpolitik liegt.

Um der FIPOI die Wahrnehmung ihres Mandats zu ermöglichen, gewährt ihr der Bund zinsfreie Darlehen, die innert 50 Jahren rückzahlbar sind. Der Kanton Genf wiederum stellt den internationalen Organisationen via FIPOI Grundstücke im Baurecht bereit. So kann die FIPOI internationalen Organisationen den Kauf, den Bau oder die Umnutzung von Gebäuden ermöglichen. Gleichzeitig ist die FIPOI befugt, selber Immobilien zu kaufen, zu bauen, zu vermieten und zu verwalten.

Per 31. Dezember 2007 bezifferten sich die vom Bund zuhanden der FIPOI gewährten Darlehen auf 348 Millionen Franken, davon 339 Millionen für die internationalen Organisationen und 9 Millionen für die FIPOI. Im Vergleich dazu beliefen sich die Darlehen per 31. Dezember 2006 auf 370 Millionen Franken (360 Millionen für die internationalen Organisationen und 10 Millionen für die FIPOI).

Im Jahr 2008 wurden bzw. werden dem Parlament die folgenden Immobilienprojekte unterbreitet: Finanzierung eines neuen Verwaltungsgebäudes der Internationalen Union zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Lebensräume (IUCN) in Gland (VD); Finanzierung der Erweiterung des Gebäudes Nr. 40 des Europäischen Laboratoriums für Teilchenphysik (CERN) in Genf; Finanzierung der Renovation des Centre William Rappard, Sitz der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf; Finanzierung der Errichtung einer Logistikhalle für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) in Genf.

2.1.3

Sicherheit

Laut Völkerrecht ist die Schweiz verpflichtet, den Schutz der in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen zwischenstaatlichen Organisationen und ausländischen Vertretungen (Botschaften, Konsulate, ständige Vertretungen) zu gewährleisten. Gemäss internationaler Praxis ist der Gaststaat ferner verpflichtet, den Aussenschutz der Gebäude sicherzustellen, während die Finanzierung der Sicherheitsvorkehrungen in und auf den Gebäuden sowie auf dem dazugehörigen Gelände einschliesslich der Umzäunung den Organisationen selber obliegt, also der Gesamtheit ihrer Mitgliedstaaten. Desgleichen sind die Staaten für die Innensicherung ihrer diplomatischen und konsularischen Vertretungen verantwortlich.

Die Vereinten Nationen mussten nach den terroristischen Anschlägen auf ihre Einrichtungen feststellen, dass das UNO-Emblem allein keinen ausreichenden Schutz mehr bietet. Als Folge der erneuten Drohungen seitens des als Nummer zwei der Al Qaida geltenden Ayman al-Zawahiri, der die UNO als «Feind des Islam und der Muslime» bezeichnete, dürfte der Druck auf die Schweiz im Hinblick auf Sicherheitsvorkehrungen weiter zunehmen. Unser Land nimmt seine Sicherheitspflichten als Gaststaat sehr ernst. Das Parlament genehmigte 2006 einen Verpflichtungskredit in Höhe von 10 Millionen Franken für den Zeitraum 2006­2010, der in Genf die Sicherung von Gebäuden finanzieren soll, in denen internationale Organisationen untergebracht sind.

Seit einigen Jahren und vor allem seit den Anschlägen auf die UNO-Niederlassungen in Bagdad (2003) und Algier (2007) wird Sicherheitsfragen in allen internationalen Organisationen besondere Bedeutung beigemessen. Nach diesen Attenta6091

ten erklärte die UNO, dass eine grundlegende Neugestaltung ihrer Sicherheitspolitik im Interesse der Angestellten der Organisation erforderlich sei. In diesem Zusammenhang betonte sie die primäre Verantwortung der Gaststaaten für den Schutz des Personals und des Eigentums der UNO und rief die Regierungen zu verstärkter Zusammenarbeit auf. Im Januar 2008 kündigte UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon die Einsetzung einer unabhängigen Kommission für Sicherheitsfragen («Independent Panel on Safety and Security») an. Diese Kommission hat die Aufgabe, die Sicherheitsmassnahmen, welche weltweit zum Schutz des Personals und der Einrichtungen der UNO getroffen wurden, zu überprüfen.

2.2

Die wichtigsten Entwicklungen der in der Schweiz niedergelassenen internationalen Organisationen

Als Gaststaat internationaler Organisationen und Konferenzen spielt die Schweiz in den Vereinten Nationen in Genf eine besondere Rolle. Unser Land war bereits lange vor seinem Beitritt zur UNO Vollmitglied in den Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Infolgedessen hat der 2002 vollzogene Statuswechsel der Schweiz in den vergangenen fünf Jahren nicht in Genf, sondern in New York, dem Tagungsort der Generalversammlung, zu den spürbarsten Veränderungen geführt. Dennoch wirkte sich der Beitritt auch positiv auf die Vertretung der Interessen des internationalen Genf aus: Unser Land hat nunmehr den Status eines UNO-Vollmitglieds, das uneingeschränkt und ohne Vorbehalte an der multilateralen Zusammenarbeit im Rahmen der UNO teilnimmt und das wie alle Mitgliedstaaten das Recht hat, seine Interessen zu vertreten, und zwar auch im Hinblick auf Kandidaturen in internationalen Organisationen.

Heute setzt sich die Schweiz als Vollmitglied der UNO dafür ein, dass den internationalen Organisationen in Genf angemessene Arbeitsbedingungen geboten werden und ein reibungsloses internes Arbeiten gewährleistet ist. Sie fördert diejenigen Tätigkeiten in den Fachgebieten dieser Organisationen, die den Interessen unseres Landes entsprechen und dem Ruf des internationalen Genf im Ausland förderlich sind.

In der UNO hat zurzeit die Kohärenz der operationellen Tätigkeiten im Feld Priorität, weshalb die Sonderorganisationen des gesamten UNO-Systems ihre Arbeit verstärkt aufeinander abstimmen müssen. Das hat praktische Auswirkungen auf die Organisationen mit Sitz in der Schweiz. Unser Land unterstützt alle Massnahmen, deren Ziel eine verstärkte Kohärenz des UNO-Systems ist und unterstreicht in diesem Zusammenhang die Einmaligkeit des internationalen Genf. Die Vielzahl der Organisationen, Einrichtungen, Programme und Fonds, die ihren Sitz in Genf haben, und die Fülle ihrer Kontakte untereinander, sind ein hervorragendes Beispiel für die Synergien, die im System der Vereinten Nationen möglich sind.

2.2.1

Welthandelsorganisation

Die Welthandelsorganisation (WTO) ist eine der bedeutendsten internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz. Seit der Gründung der WTO im Jahr 1995 befindet sich der Sitz der Organisation im Centre William Rappard (CWR) in Genf, welches zuvor bereits das Sekretariat des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkom6092

mens (GATT) beherbergte. Aufgrund der stetig wachsenden Anzahl der Mitglieder, neuer Verhandlungsrunden und Mandate sowie des regen Gebrauchs des Streitbeilegungsverfahrens seitens der Mitgliedstaaten, hat der Bedarf der WTO an Räumlichkeiten und Personal in den letzten Jahren stark zugenommen.

Die WTO wandte sich deshalb an den Gaststaat Schweiz und ersuchte um ein FIPOI-Darlehen über 60 Millionen Franken zur Finanzierung eines Zusatzgebäudes in Genf. Im Bemühen, der WTO in ihrer Entwicklung möglichst weit entgegenzukommen, gab der Bundesrat im November 2005 der offiziellen Anfrage der WTO statt und verabschiedete eine entsprechende Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte. Der Ständerat stimmte dem Geschäft als Erstrat in der Frühjahrssession 2006 zu. Kurz darauf wurde bekannt, dass der neue WTO-Generaldirektor, Pascal Lamy, die Organisation langfristig unter einem Dach vereint sehen möchte und der geplante Neubau deshalb nur mehr als Übergangslösung betrachtet wird. Die parlamentarischen Beratungen wurden daraufhin in Erwartung ausführlicherer Informationen über die neue Immobilienstrategie der WTO vertagt. Der Generalrat der WTO ­ in dem alle Mitgliedstaaten der Organisation vertreten sind und der über strategische Fragen entscheidet ­ und der Bundesrat beauftragten 2006 den WTO-Generaldirektor Pascal Lamy bzw. das EDA, offizielle Gespräche aufzunehmen. Bei diesen Gesprächen einigten sich die Parteien auf eine Renovation und Verdichtung des CWR. An seiner Sitzung vom 4. Juli 2007 sprach sich der Bundesrat für Verhandlungen über die CWR-Option aus und genehmigte Verhandlungen unter der Leitung der Vorsteherin des EDA.

Bei den Verhandlungen, die bis Mitte Dezember 2007 andauerten, prüften die Delegationen der Schweiz und der WTO konkret die Variante Renovation, Verdichtung und Erweiterung des CWR und erarbeiteten einen Entwurf für ein Gesamtkonzept.

Dieser sieht neben den oben erwähnten Bauten die befristete Unterbringung des Personals, das während der Renovationsarbeiten seine Büros verlassen muss, in angemieteten Büros am Chemin des Mines in der Nähe der WTO vor. In Übereinstimmung mit dem Verhandlungsmandat des Bundesrates sollen die gesamten vom Bund zu tragenden Kosten des Projekts (einschliesslich der Miete der provisorischen Büros) 130 Millionen Franken nicht übersteigen. Diese Summe
setzt sich zusammen aus 60 Millionen Franken, welche der WTO in Form eines zinsfreien und innert 50 Jahren rückzahlbaren Darlehens gewährt werden, und 70 Millionen Franken, die der Bund à fonds perdu zur Verfügung stellt. Auf Empfehlung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Verwaltung der WTO wies der Allgemeine Rat der WTO am 19. Dezember 2007 den Generaldirektor der Organisation offiziell an, Verhandlungen über einen einzigen Standort im CWR, wie er im Entwurf des Gesamtkonzepts vorgesehen ist, aufzunehmen. Am 21. Dezember 2007 genehmigte der Bundesrat das Verhandlungsergebnis und ermächtigte zugleich das EDA, im Rahmen des Nachtrag I zum Voranschlag 2008 die Bevorschussung der folgenden Mittel zu beantragen: i. 7,5 Millionen Franken für die Planung der Renovation/Verdichtung, die Machbarkeitsstudien und einen Architekturwettbewerb zur Erweiterung des CWR.

ii. 3 Millionen Franken jährlich während 5 Jahren für die Miete der Büroräume am Chemin des Mines ab 1. Januar 2008.

Am 21. Februar 2008 genehmigte die Finanzdelegation des Parlaments an ihrer ersten Sitzung des Jahres die oben genannten Kreditanträge (mit gewöhnlichem

6093

Vorschuss), damit die dringendsten Planungs- und Vorbereitungsarbeiten unverzüglich beginnen können.

Langfristig sieht das derzeitige Projekt vor, dass das CWR als einziger Standort der WTO eine Kapazität von 1100 Arbeitsplätzen bietet. Die gewünschte Kapazität soll durch die Renovation und bauliche Verdichtung sowie die Vergrösserung/Erweiterung des jetzigen Sitzes der WTO erreicht werden.

Was den Zeitplan anbetrifft, so ist die Planung beendet und die Vorbereitungsarbeiten haben begonnen. Das EDA hat den Entwurf einer Botschaft zur Renovation des CWR verfasst, die der Bundesrat noch vor der Sommersession 2008 genehmigen dürfte. Die Renovationsarbeiten können beginnen, sobald das Parlament die entsprechenden Kredite genehmigt hat.

Zu gegebener Zeit werden den Räten noch zwei weitere Botschaften vorgelegt: eine zur Verdichtung innerhalb des CWR-Gebäudes und eine zweite zum Erweiterungsbau.

2.2.2

Weltorganisation für geistiges Eigentum

Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) steht seit Jahren in der Kritik und sieht sich mit einem Glaubwürdigkeitsproblem konfrontiert. Die Vorwürfe betreffen insbesondere den abtretenden Generaldirektor, Kamil Idris, sowie die Leitung der Organisation. Verschiedene Versäumnisse sind den Mitgliedstaaten zur Kenntnis gebracht worden und wurden in internen und externen Audits dokumentiert.

An der letzten Generalversammlung der WIPO, die vom 24. September bis 3. Oktober 2007 in Genf stattfand, waren mehrere Mitgliedstaaten, darunter auch die Schweiz, nicht bereit, das Budget 2008­2009 zu verabschieden, welches daher in Ermangelung einer qualifizierten Mehrheit nicht angenommen wurde.

Die Schweiz beherbergt zahlreiche internationale Organisationen. Sie setzt sich mit Nachdruck für eine gute Geschäftsführung dieser Organisationen ein und verteidigt Leitungsprinzipien, die auf Integrität, Transparenz, Vertrauenswürdigkeit und Wirksamkeit fussen. Es liegt im Interesse der multilateralen Zusammenarbeit, dass die in der Schweiz oder anderswo niedergelassenen internationalen Organisationen diese Normen einhalten.

Aus diesem Grund hält es die Schweiz für wichtig, gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten und in Übereinstimmung mit den Statuten der Organisation am Auswahlverfahren für die Ernennung eines neuen Generaldirektors der WIPO teilzunehmen, damit die Zukunft der Organisation gesichert ist und sie den ihr zukommenden Platz in der Gemeinschaft der UNO-Organisationen wieder einnehmen kann.

Kandidaturen für das Amt des Generaldirektors konnten bis zum 13. Februar 2008 eingereicht werden. Bis zu diesem Datum lagen 15 Bewerbungen vor. Der Koordinierungsausschuss der WIPO, dem 83 Mitgliedsstaaten angehören, tagte am 13. Mai 2008 und hat den Australier Francis Gurry für den Posten des Generaldirektors nominiert. Seine Nominierung muss von der Generalversammlung der WIPO auf ihrer Tagung im September 2008 bestätigt werden.

6094

2.2.3

Konferenzen und wichtige Ereignisse

Am 17. und 18. April 2007 fand in Genf die vom UNO-Hochkommissar für Flüchtlinge einberufene internationale Konferenz zur humanitären Lage der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen (IDP) im Irak und den Nachbarstaaten statt. Ziel war die Sensibilisierung der internationalen Gemeinschaft für die humanitäre Situation und das Leiden der Flüchtlinge sowie die Suche nach gemeinsamen Lösungsansätzen.

Die Schweiz unterstrich die notwendige humanitäre Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft, insbesondere für die verletzlichsten Gruppen. In unserem Land haben rund 5000 irakische Staatsangehörige als vorläufig Aufgenommene oder Flüchtlinge Schutz gefunden.

Vom 7. bis 25. Mai 2007 fand in Genf der 15. Kongress der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) statt. Der Kongress stimmte einer von der Schweiz zusammen mit anderen Mitgliedern eingebrachten Resolution für mehr Transparenz in Gouvernanzfragen zu. Der Beschluss des Kongresses, die 3. Weltklimakonferenz im Herbst 2009 in Genf durchzuführen, wurde von der Schweiz begrüsst.

Die 60. Weltgesundheitsversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fand vom 14. bis 23. Mai 2007 in Genf statt. Diese Versammlung ist die bei weitem wichtigste Weltkonferenz zu Gesundheitsfragen. Eine weitere, zunehmend wichtige Institution in diesem Bereich ist der Globale Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria, der seit 2002 seinen Sitz in Genf hat. Mit mehr als 20 Milliarden US-Dollar an bereitgestellten oder zugesagten Beiträgen gehört der Fonds mittlerweile zu den erstrangigen Entwicklungsorganisationen. Er kann jedes Jahr mehr als drei Milliarden Dollar in die Gesundheitssysteme der Entwicklungsländer investieren. Die Schweiz hat ein Sitzabkommen mit dieser Organisation geschlossen und ihr für die Jahre 2008­2010 insgesamt 21 Millionen Franken zur Verfügung gestellt.

Vom 26. bis 30. November 2007 fand in Genf die 30. Internationale Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds statt. An dieser Konferenz vertrat die Schweiz ihre Position zu den von der Konferenz behandelten Themen (humanitäre Herausforderungen, Klärung der Rolle der Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften als Hilfsgesellschaften, humanitäres Völkerrecht, Stärkung des rechtlichen Rahmens für Interventionen in Katastrophenfällen) im Sinne des humanitären Engagements
des Bundes, wie es der Bundesrat in seinem Aussenpolitischen Bericht 2000 genehmigt hatte. Die Konferenz gilt als grosser Erfolg und erlaubte, die Einheit der Bewegung zu stärken.

Dass humanitäre Fragen der Schweiz ein besonderes Anliegen sind, wurde auch deutlich, als am 25. Juni 2007 in Genf das Globale Humanitäre Forum gegründet wurde, dessen Vorsitz der ehemalige UNO-Generalsekretär Kofi Annan übernommen hat. Das Forum ist eine Stiftung nach Schweizer Recht und will den humanitären Akteuren, die sich mit gegenwärtigen und zu erwartenden humanitären Problemen auseinandersetzen, als Dialogplattform dienen. Der Bund hat 1,3 Millionen Franken zum Startkapital beigetragen. Die erste Konferenz des Forums ist für Juni 2008 geplant.

Der Koordinierungsrat der Leiter der Organisationen des Systems der Vereinten Nationen («Chief Executive Board» CEB) tagte am 28. und 29. April 2008 in Bern.

Dieses Gremium vereinigt unter dem Vorsitz des UNO-Generalsekretärs die Leiter der Fonds, Programme und Sonderorganisationen der UNO sowie die mit dem 6095

UNO-System verbundenen Einrichtungen (WTO, IAEA). Es ist auf der Ebene der Sekretariate das höchste Koordinierungsorgan des UNO-Systems. Der Weltpostverein in Bern war Gastgeber dieses UNO-internen Treffens. Im Mittelpunkt der Gespräche standen der Klimawandel, die Ernährungssicherheit, die Sicherheit des UNO-Personals und der UNO-Gebäude sowie aktuelle politische und wirtschaftliche Fragen. Die Schweiz leistete für dieses Treffen in erster Linie logistische Unterstützung und traf die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen. Zudem gab Bundespräsident Pascal Couchepin ein offizielles Abendessen zu Ehren des UNO-Generalsekretärs und der CEB-Mitglieder.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates wird Genf im Sommer 2008 die Gastgeberin des 24. Weltpostkongresses sein. Dieser Kongress tagt alle vier Jahre.

Er sollte ursprünglich im Sommer 2008 in Nairobi stattfinden, doch aufgrund der Unruhen in Kenia Ende 2007 und Anfang 2008 beschloss der Verwaltungsrat des Weltpostvereins (UPU) am 8. Februar 2008, den Tagungsort zu wechseln. Wenn die Umstände ein als Gastgeber ausgewähltes Land an der Durchführung des Kongresses hindern, dann kann nach der Allgemeinen Verfahrensordnung des UPU das Internationale Büro des UPU mit Sitz in Bern den Kongress im Einvernehmen mit der Schweizer Regierung in die Schweiz verlegen. Der Kongress, an dem 1500 Delegierte aus den 191 Mitgliedstaaten des UPU teilnehmen, wird daher voraussichtlich vom 23. Juli bis 12. August 2008 in Genf stattfinden.

3

Präsenz der Schweiz im System der Vereinten Nationen

Um ihre Ziele und Interessen in den Vereinten Nationen wirkungsvoll verfolgen zu können, muss die Schweiz einerseits in den zwischenstaatlichen Repräsentativorganen, andererseits mit Personal in den Sekretariaten und Vollzugsorganen der einzelnen Organisationen vertreten sein. Schweizer Kandidaturen für Repräsentativorgane werden durch eine Wahlkampagne bei den Mitgliedstaaten der jeweiligen Organisation unterstützt. Dagegen wird bei Schweizer Bewerbungen für Vollzugsorgane gezielte Lobbyarbeit bei den für die Ernennung zuständigen Personen und Gremien betrieben.

3.1

Schweizerinnen und Schweizer in den Vereinten Nationen

Eine engagierte Rolle der Schweiz in den Vereinten Nationen wird unter anderem durch eine schweizerische Vertretung in deren Leitungs- bzw. zwischenstaatlichen Repräsentativorganen ermöglicht. Wie alle anderen Mitgliedstaaten ist auch die Schweiz im Plenarorgan ­ der Generalversammlung ­ vertreten. Daneben engagiert sie sich in verschiedenen Neben- und Sonderorganen der UNO-Generalversammlung. Unter anderem ist es ein zentrales Anliegen der Schweiz, in jenen Leitungsorganen der UNO vertreten zu sein, die für die Erreichung der aussenpolitischen Interessen von Bedeutung sind und die mit den aussenpolitischen Prioritäten im Einklang stehen. Von besonderem Interesse ist angesichts des traditionellen schweizerischen Engagements in diesem Politikbereich der in Genf beheimatete Menschenrechtsrat, zu dessen Errichtung die Schweiz massgeblich beigetragen hat.

6096

Seit 2006 vertritt Prof. Lucius Caflisch die Schweiz in der Völkerrechtskommission.

Dieses Organ ist für die Weiterentwicklung und Kodifizierung des Völkerrechts zuständig und besteht aus 34 unabhängigen Rechtsexperten. Am 19. Mai 2008 fand in Genf eine Feier zum 60-jährigen Bestehen der Völkerrechtskommission statt, an der im Beisein von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey zahlreiche hochrangige Persönlichkeiten, darunter Frau Rosalyn Higgins, Präsidentin des Internationalen Gerichtshofs, teilgenommen haben.

Die Schweiz wird 2010 für einen Sitz im Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) kandidieren. Bereits heute ist sie in verschiedenen Unterorganen desselben vertreten.

Dazu gehören z.B. die Suchtstoffkommission oder die Kommission für Wissenschaft und Technologie im Dienste der Entwicklung.

Auch in verschiedenen Expertengremien des Menschenrechtsbereichs ist die Schweiz vertreten. So nimmt seit 2006 die Schweizer Völkerrechtlerin Prof. Barbara Wilson im Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) Einsitz. Der Ausschuss befasst sich unter anderem mit dem Recht auf Arbeit unter gerechten und günstigen Arbeitsbedingungen, dem Recht auf soziale Sicherheit, dem Recht auf Bildung sowie dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Im Jahr 2006 trat Prof. Walter Kälin sein zweites Mandat als Mitglied des Menschenrechtsausschusses an. Dieses Gremium ist das Pendant zum CESCR für die bürgerlichen und politischen Rechte. Prof. Kälin legte dieses Mandat jedoch im Mai 2008 nieder, um sich in der Folge ganz seinem anderen Mandat als Beauftragter des Generalsekretärs für Binnenvertriebene zu widmen. Schliesslich wurde im Jahr 2005 der Schweizer Jean Zermatten für vier Jahre als Experte in den UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) gewählt.

3.1.1

Kandidaturen

3.1.1.1

Erneute Kandidatur für den Menschenrechtsrat

Im Jahre 2006 wurde die Schweiz durch die UNO-Generalversammlung für drei Jahre in den Menschenrechtsrat gewählt. Das Mandat wird im Jahr 2009 ablaufen.

Die Schweiz verzichtet darauf, gleich anschliessend wieder zu kandidieren, strebt jedoch eine Wiederwahl in den Menschenrechtsrat für die Amtsdauer 2010­2013 an.

Sie hat deshalb am 22. Oktober 2007 offiziell ihre Kandidatur eingereicht. Da die Generalversammlung 2011 eine grundlegende Überprüfung des Statuts des Menschenrechtsrats vornehmen wird, ist es von besonderer Bedeutung, dass die Schweiz durch eine direkte Einsitznahme im Rat ihre Interessen während dieses Prozesses wirksam einbringen kann.

3.1.1.2

Kandidatur für das Komitee für das Erbe der Welt 2009

Eine weitere Priorität der Schweiz ist die Kandidatur für das Komitee für das Erbe der Welt (Welterbekomitee) der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Dieses Komitee, welches aus 21 Mitgliedern besteht, ist für die Umsetzung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt verantwortlich. Die Mitglieder werden durch die Generalver6097

sammlung der Mitgliedstaaten des Übereinkommens gewählt, welche sich das nächste Mal 2009 versammelt. Bei einer erfolgreichen Kandidatur wird die Schweiz von 2010 bis 2013 im Komitee vertreten sein. Die Kandidatur gründet im Bemühen der Schweiz, den universellen Gedanken des Welterbes in der Bevölkerung sichtbar zu machen und zu verankern.

Neue Herausforderungen wie die Klimaerwärmung oder die Diskussion um nachhaltige Entwicklung haben zu einer Politisierung der Arbeit des Komitees geführt, von der auch die Schweiz betroffen ist. Zudem hat der enorme Erfolg des Übereinkommens gewisse Management- und Effizienzprobleme zur Folge. Eine Mitgliedschaft würde es der Schweiz erlauben, die erwähnten Herausforderungen und Probleme auf internationalem Niveau anzugehen.

Zum Zweck der Kampagne und der Wahl in das Komitee für das Erbe der Welt wurde ein Koordinationsausschuss gebildet, in dem alle zuständigen Departemente (EDA, UVEK, EDI) vertreten sind.

3.1.1.3

Sicherheitsrat

Als Vollmitglied der Vereinten Nationen hat die Schweiz einen grundsätzlichen Anspruch auf eine temporäre Vertretung in allen wichtigen Leitungsorganen der UNO. Sie könnte damit auch für einen der zehn nichtständigen Sitze im Sicherheitsrat kandidieren. Um die institutionelle Stellung der Schweiz in der UNO zu stärken, hat der Bundesrat bereits in seinem letztjährigen UNO-Bericht die Möglichkeit einer eventuellen mittelfristigen Kandidatur für den Sicherheitsrat ins Auge gefasst. Eine solche würde eine sorgfältige Prüfung und eine vertiefte innenpolitische Diskussion erfordern.

3.2

Präsenz von Schweizerinnen und Schweizern in der UNO

Nebst der Verfolgung ihrer aussenpolitischen Ziele durch die Wahl in Repräsentativorgane ist es der Schweiz ein Anliegen, mit gut qualifiziertem Personal auf allen hierarchischen Stufen der Vollzugsorgane bzw. Sekretariate vertreten zu sein.

3.2.1

Stand der Dinge

Seit 2002 konnte die Anzahl von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im Sekretariat der Vereinten Nationen von 172 auf 204 Personen gesteigert werden. Insgesamt umfasst das Sekretariat derzeit rund 20 000 Bedienstete. Der Schweizer Anteil liegt somit bei rund einem Prozent. Für unser Land ist es wichtig, in einer angemessenen Anzahl und auf allen Hierarchiestufen des Sekretariats vertreten zu sein. Von den 204 Schweizerinnen und Schweizern sind 117 in den allgemeinen Diensten und 87 im höheren Dienst beschäftigt. Unter Letzteren befanden sich am 1. Januar 2008 zwei Untergeneralsekretäre, nämlich Nicolas Michel, Untergeneralsekretär für Rechtsangelegenheiten und Rechtsberater der UNO, sowie Konrad Osterwalder, Rektor der Universität der Vereinten Nationen.

6098

Im Berichtsjahr waren insbesondere die Rücktritte von Adolf Ogi und Carla del Ponte zu verzeichnen. Alt Bundesrat Adolf Ogi wurde im Februar 2001 durch den damaligen Generalsekretär Kofi Annan mit dem Mandat des Sonderberaters für Sport im Dienste von Entwicklung und Frieden betraut, von dem er Ende 2007 zurückgetreten ist. Adolf Ogi ist es in seiner siebenjährigen Amtszeit gelungen, den Sport als ein wirkungsvolles Instrument für Frieden und Entwicklung in der Agenda der UNO zu verankern und in diesem Zusammenhang die Ideale und Werte der Vereinten Nationen zu verbreiten. Im vergangenen Jahr hat auch Carla del Ponte, die seit 1999 Chefanklägerin des UNO-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien und zwischen 1999 und 2003 auch Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda gewesen ist, ihr Mandat beendet. Mit ihrem Engagement hat sie wichtige Impulse für eine Stärkung der internationalen Gerichtsbarkeit gegeben. Zu Beginn des Jahres 2008 hat Nicolas Michel bekannt gegeben, dass er sein Amt als Untergeneralsekretär für Rechtsangelegenheiten und als Rechtsberater des UNO-Generalsekretärs auf Mitte Jahr abgeben wird. Nicolas Michel hat in seiner Funktion massgeblich dazu beigetragen, das Organisationsrecht der Vereinten Nationen den neuen Reformbedürfnissen und den sich wandelnden rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen anzupassen.

3.2.2

Herausforderungen

Die oben erwähnten Abgänge haben die Schweizer Präsenz qualitativ stark reduziert. Sie verdeutlichen eine Problematik, welche die Vereinten Nationen und auch die Schweiz kurz- und mittelfristig vor eine schwierige Aufgabe stellt: Die altersbedingten Rücktritte beim gehobenen Kader und der fehlende Nachwuchs, um die Lücken zu füllen.

Sowohl das Durchschnittsalter beim Eintritt von internationalen Beamten in die Vereinten Nationen als auch das Durchschnittsalter der Angestellten ist in den letzten zehn Jahren gestiegen. Der Altersdurchschnitt der Bediensteten im höheren Dienst liegt in den Vereinten Nationen bei 45,9 Jahren. Dies liegt einerseits an den hohen Stellenanforderungen und an der geringen Zahl von Nachwuchsstellen, die im Vergleich zu Stellen des mittleren und hohen Kaders vorhanden sind. Andererseits verfügen andere internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und die Privatwirtschaft oftmals über ebenbürtige oder bessere Arbeitsbedingungen und somit über eine stärkere Anziehungskraft als die Vereinten Nationen.

Die Altersstruktur des UNO-Personals führt dazu, dass in den kommenden fünf bis sieben Jahren rund 22,7 % der UNO-Beamten das Pensionsalter erreichen werden.

Für die UNO und auch die Schweiz stellt sich die Herausforderung, die Abgänge durch qualifiziertes Personal zu ersetzen. Das EDA ist deshalb darum bemüht, Lücken und Posten, die im Lichte der aussenpolitischen Ziele und Interessen der Schweiz von Relevanz sind, zu identifizieren und für diese Stellen gut qualifizierte und geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu suchen und diese bei ihren Bewerbungen zu unterstützen.

Das EDA finanziert verschiedene «Junior Professional Officer» (JPO) und ermöglicht Nachwuchskräften hiermit einen erleichterten Einstieg in die UNO. Bei der Platzierung von Nachwuchskräften werden die aussenpolitischen Prioritäten der Schweiz miteinbezogen. Interessierten Departementen offeriert das EDA als Kom-

6099

petenzzentrum für JPO-Programme Unterstützung bei der Rekrutierung von Kandidatinnen und Kandidaten.

Ferner trägt das jährlich stattfindende Stellenforum «International Career Day» in Lausanne mit über 20 internationalen Organisationen dazu bei, über die Arbeitsbedingungen und Anforderungen einer UNO-Karriere aufzuklären und geeignete Profile für die JPO-Stellen zu suchen.

Aussenpolitisch relevante Posten des mittleren und gehobenen Kaders werden durch unser Vertretungsnetz im Ausland, in erster Linie durch die Missionen in Genf und in New York, identifiziert. Die Zentrale in Bern ist daraufhin bemüht, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu portieren, die vor Ort durch gezielte und individuell auf die Bewerbung abgestimmte Intervention unterstützt werden.

Neben der Präsenz im Sekretariat strebt die Schweiz auch eine Vertretung bei den Sondermandaten des Generalsekretärs an. Nach dem bereits erwähnten Rücktritt von Alt Bundesrat Ogi als Sonderberater für Sport im Dienste von Entwicklung und Frieden verbleibt in dieser Kategorie Prof. Walter Kälin, der seit 2004 als Beauftragter des Generalsekretärs für Binnenvertriebene amtiert.

Im August 2007 hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen den ehemaligen Rektor der ETH Zürich, Prof. Konrad Osterwalder, zum Rektor der Universität der Vereinten Nationen ernannt. Nach dem bereits erwähnten Rücktritt von Nicolas Michel wird Prof. Konrad Osterwalder der einzige Schweizer auf der Stufe eines Untergeneralsekretärs sein.

4

Die Schweiz, die Zivilgesellschaft und die Vereinten Nationen

Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass eine dynamische, aktive und partizipative Zivilgesellschaft für ein gutes Funktionieren der UNO ebenso wichtig ist wie die materiellen Rahmenbedingungen, namentlich die Infrastruktur und die Sicherheit von Gütern und Personen. Eine verstärkte Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft im Allgemeinen und mit den Hochschulen im Besonderen ist sowohl der Qualität als auch der Legitimität der Arbeit der UNO förderlich.

4.1

Die schweizerische Zivilgesellschaft, ein wichtiger Partner

Nach Auffassung der Schweiz ist die Förderung eines erstrangigen akademischen Umfeldes im Bereich der internationalen Beziehungen von ausschlaggebender Bedeutung für die Attraktivität unseres Landes und des internationalen Genf.

Am 18. Oktober 2007 lancierte das EDA offiziell das Forschungsnetzwerk «UNO Academia», um die Forschung in den Tätigkeitsbereichen der UNO zu stimulieren und den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen der Schweiz und den hier niedergelassenen internationalen Organisationen zu fördern.

Am gleichen Tag organisierte das Netzwerk seine erste Konferenz: Vor zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörern debattierten Referenten, Praktiker und Parlamentsmitglieder mit Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey über das Thema «Die Schweiz und die UNO fünf Jahre nach dem Beitritt ­ Bilanz und Perspektiven». Am 6100

26. Oktober 2007 organisierte das Netzwerk im Genfer Institut de hautes études internationales et du développement (IHEID) ein Kolloquium zum gleichen Thema.

Bei ihren Bemühungen, die Hochschulen zur Mitwirkung und zur wissenschaftlichen Begleitung der Arbeiten der UNO zu motivieren, kann die Schweiz nunmehr auf hochrangige Unterstützung aus der Universität der Vereinten Nationen (UNU) zählen. Die Berufung des Schweizers Konrad Osterwalder zum Rektor der UNU mit dem Titel eines Untergeneralsekretärs, der Ban Ki-moon direkt unterstellt ist, stellt eine einmalige Chance für unser Land dar. Wir verfügen damit über einen privilegierten Zugang, um unsere Anliegen zu vertreten.

Der vom Bundesrat gewünschte Ausbau der Beziehungen zur Zivilgesellschaft konnte auch durch die Lancierung von JUNES, dem Schweizer Jugendnetzwerk für die UNO, gefördert werden. Dieses Netzwerk bietet ein Forum für den Meinungsaustausch und soll die Jugendaktivitäten im Zusammenhang mit der UNO sichtbarer machen. Am 1. und 2. März 2008 organisierte das Netzwerk sein erstes JUNESMUN, das rund 50 jungen Menschen Gelegenheit bot, in Bern an einer Simulation der Debatten und Arbeiten in den Vereinten Nationen teilzunehmen.

Ebenfalls in diesem Bereich haben Studierende des IHEID erneut die «Geneva International Model United Nations» organisiert, an der vom 29. März bis 4. April 2008 im Genfer Palais des Nations fast 200 junge Menschen aus aller Welt teilnahmen.

4.2

IHEID: die Entstehung einer neuen Bildungsstätte

Die Eröffnung des «Institut de hautes études internationales et du développement» (IHEID) war das Ergebnis mehrjähriger Bemühungen um eine Erweiterung des akademischen Angebots in Genf im Bereich der internationalen Beziehungen und der Entwicklungsstudien. Die Bundes- und Kantonsbehörden sowie die Partnerinstitutionen bei diesem Projekt wollen das neue Institut zur treibenden akademischen Kraft für internationale Beziehungen und Entwicklungsstudien machen.

Die für die Einrichtung des neuen Instituts erforderlichen Mittel sind im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008­2011 bereits budgetiert. Der Bundesrat verabschiedete diese Botschaft am 24. Januar 2007 zuhanden des Parlaments. Nachdem die Stiftungsräte des HEI und des IUED ihre Zustimmung gegeben hatten, genehmigten auch der Bundesrat und der Staatsrat des Kantons Genf am 16. Mai 2007 die Statuten des neuen Instituts und die Zusammensetzung seines Stiftungsrats. Nach der Unterzeichnung der Stiftungsurkunde schloss das Institut am 26. November 2007 mit den Bundes- und Kantonsbehörden eine Zielvereinbarung ab.

Das Institut setzt auf die Zusammenarbeit zwischen der Wissenschaft und den Akteuren des internationalen Lebens sowie auf den Ausbau des schweizerischen Netzwerks für internationale Studien, um zu einer «verstärkten Ausstrahlung Genfs und der Schweiz» beizutragen. Die vom Institut einzurichtenden Kompetenzzentren sollen «der internationalen Gemeinschaft Forschung, Expertise und Weiterbildung von hoher Qualität» zur Verfügung stellen.

Sitz des neuen Instituts wird die «Maison de la Paix» im Quartier der internationalen Organisationen sein. Im Januar 2008 wurde ein Architekturwettbewerb für dieses Gebäude ausgeschrieben. Das Siegerprojekt wird im Herbst 2008 bekannt gegeben, 6101

und die Bauarbeiten werden voraussichtlich 2013 abgeschlossen sein. Die Villa Barton und das Gebäude in der Rue Rothschild (Sitz des früheren IUED) gehören ebenfalls zu den Räumlichkeiten, die dem neuen Institut zur Verfügung stehen werden.

4.3

Beispiele für die Mitwirkung der Zivilgesellschaft bei den Arbeiten der UNO

Der Bundesrat nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass seine Politik der Öffnung zu Gunsten der Mitwirkung der schweizerischen Zivilgesellschaft an den Arbeiten im Zusammenhang mit der Politik unseres Landes in den Vereinten Nationen mittlerweile verschiedene Beispiele für eine konkrete Mitarbeit hervorgebracht hat.

So hat die Schweiz im Rahmen ihrer Mitarbeit im Menschenrechtsrat und der allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR), der sie sich im Frühjahr 2008 unterzog, vollumfänglich mit den Vereinen und Verbänden zusammengearbeitet, die im Bereich der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte in unserem Land aktiv sind. Die Bundesbehörden organisierten am 26. Februar 2008 in Bern eine ganztägige Diskussion mit der Zivilgesellschaft. Ziel dieses Treffens war eine offene und ausführliche Debatte über die Verwirklichung der Menschenrechte in der Schweiz.

Diese erste Diskussion über den UPR-Bericht der Bundesbehörden bot Gelegenheit, über den rein sektoriellen Ansatz hinauszugehen und die Reflexion dadurch zu bereichern. Die wichtigsten Elemente dieser Diskussion wurden zusammengefasst und dem Bericht der Schweiz als Anhang beigefügt. Mit der Entscheidung für eine solche Öffnung, die gerade im Menschenrechtsbereich sehr wichtig ist, möchte unser Land zeigen, dass die Sachkenntnis der Zivilgesellschaft sehr wertvoll ist und ihr Beitrag zur Position und zur Perspektive der Regierung eine Bereicherung und Ergänzung darstellt.

Ein Zusammenschluss von etwa 30 NGO hat dem Hochkommissariat für Menschenrechte Anfang Februar einen eigenen Bericht unterbreitet. Der eigentliche UPRBericht der Schweiz wurde am 24. März 2008 eingereicht. Die Schweiz wurde am 8. Mai 2008 in Anwesenheit einer Delegation unter der Leitung der Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten von der UPRArbeitsgruppe des Menschenrechtsrats evaluiert. Der Bericht über die Prüfung der Schweiz wird vom Menschenrechtsrat an seiner Tagung im Juni verabschiedet werden.

Ein weiteres Beispiel ist das von mehreren NGO geschaffene Empfangs- und Informationszentrum («Welcome Desk»), das den NGO-Delegierten die Teilnahme an den Arbeiten des Menschenrechtsrats erleichtern soll. Das «Welcome Desk» wird von der NGO Mandat International in Partnerschaft mit dem Büro der Vereinten Nationen in Genf, dem Sekretariat
des Menschenrechtsrats und anderen NGO verwaltet und vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten finanziell unterstützt. Es ist während der 5. und 6. Tagung des Menschenrechtsrats insgesamt sieben Monate getestet worden. Während dieser Testphase kümmerte sich das «Welcome Desk» um 2700 Besucherinnen und Besucher und beantwortete mehr als 3000 Anfragen.

Im Rahmen der Debatte über die Reform der Vereinten Nationen und die Möglichkeiten, die Bürgernähe der UNO zu fördern, wurde am 19. und 20. November 2007 6102

im Palais des Nations in Genf eine Konferenz veranstaltet, die eine Initiative für die Schaffung einer parlamentarischen Versammlung der UNO vorbereitete.

Das Treffen wurde vom Sekretariat des Initiativkomitees vorbereitet und geleitet.

Die rund 30 Teilnehmenden (NGO-Vertreter, sechs Parlamentarier, Hochschulvertreter und die Schweiz mit Beobachterstatus) befassten sich mit der Vorbereitung der nächsten Etappen vor der Lancierung der Initiative. Die Schweiz gab ihrer Sympathie für ein solches Vorhaben Ausdruck, betonte jedoch, dass die UNO eine zwischenstaatliche Organisation ist. Die Anwesenheit von alt Nationalrat Remo Gysin und von Nationalrat Geri Müller, der von der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats offiziell als Beobachter delegiert war, zeigte das Interesse des Parlaments an diesem Thema.

5

Schlussbemerkungen und Prioritäten der Schweiz für die 63. Tagung der UNO-Generalversammlung

Die Schweiz wird auch in der 63. Generalversammlung ihre besondere Positionierung in der UNO nutzen, um ihre Interessen zu vertreten und zu fördern. Dabei wird sie den gegenwärtigen geopolitischen Realitäten sowie ihren Erfahrungen in der UNO während der letzten fünf Jahre Rechnung tragen.

Die Schweiz gehört keinem Bündnis an und kann daher als ungebundene und kreative Akteurin auftreten. Diese Unabhängigkeit hat allerdings eine auch «relative Isolation» zur Folge und bedeutet, dass unser Land in entscheidenden Momenten nicht automatisch über die Unterstützung natürlicher Verbündeter und eine kritische Masse verfügt. Deshalb muss die Schweiz je nach Thema eine flexible und transregionale Kooperationsstrategie verfolgen. Um an Einfluss zu gewinnen und ihre Interessen zu wahren, ist die Schweiz darauf angewiesen, innovative Ideen zu entwickeln, die für die kompromissbereiten Kräfte in den verschiedenen Gruppen mehrheitsfähig sind.

Das Engagement der Schweiz in den Vereinten Nationen wird in der gleichen Weise weitergeführt wie bisher, namentlich durch: ­

die Bereitstellung finanzieller Mittel: Mit einem Beitrag von 1,216 % an das Budget der Vereinten Nationen steht die Schweiz an 14. Stelle und gehört damit zu den gewichtigen Akteuren in diesem Bereich.

­

die Entwicklung von Initiativen (Menschenrechtsrat, Verbesserung der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats, Bekämpfung des Terrorismus, Managementfragen).

­

die Präsenz unseres Landes und von Schweizerinnen und Schweizern auf allen Ebenen der Organisation.

Die operationellen Prioritäten der Schweiz für die 63. Tagung der Generalversammlung stehen im Zeichen der Kontinuität und setzen unserer bisherigen Bemühungen im Rahmen der UNO fort. Insbesondere werden wir: ­

uns für die wirkungsvolle Umsetzung des Mandates des Menschenrechtsrats und insbesondere die Anwendung seiner neuen Instrumente wie der allgemeinen regelmässigen Überprüfung einsetzen;

6103

­

unsere Bemühungen um eine Verbesserung der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats einschliesslich einer Verbesserung der Sanktionsregimes («listing/de-listing») fortsetzen;

­

unseren Beitrag zur globalen Antiterrorismusstrategie der Generalversammlung abschliessen;

­

uns für eine Stärkung der UNO-Verwaltung und ihrer internen Aufsichtsinstrumente einsetzen;

­

uns gemeinsam mit unseren Partnern für einen Ausbau des operationellen Systems vor allem im Bereich der Umweltgouvernanz einsetzen;

­

unsere diplomatischen Beiträge zur Konfliktprävention und friedlichen Streitbeilegung stärken.

Der Bundesrat erinnert daran, dass die UNO ein weiteres und nunmehr unentbehrliches Instrument für die Vertretung unserer Interessen und die Verwirklichung unserer aussenpolitischen Ziele ist.

Die Schweiz nutzt ihren Handlungsspielraum in der UNO zur Wahrung ihrer Interessen und zur Förderung ihrer aussenpolitischen Ziele. Sie hat grosses Interesse an einer durch das Völkerrecht bestimmten, friedlichen und freiheitlichen Weltordnung.

Die UNO ist das wichtigste globale Forum, in dem die Staaten alle gemeinsamen Probleme behandeln können. Es liegt deshalb im Interesse der Schweiz, sich weiterhin für Reformen einzusetzen, die die Organisation stärken und einen effizienten Einsatz ihrer Mittel gewährleisten.

Der Bundesrat wird auch in Zukunft auf den intensiven Dialog mit dem Parlament setzen, zu dem er sich in der Beitrittskampagne verpflichtet hat. Dieser Dialog findet auf mehreren Ebenen statt: in den Aussenpolitischen Kommissionen; bei der Prüfung des vorliegenden jährlichen Berichts; anlässlich von Debatten über aktuelle Fragen und in der Plenumssitzung von National- und Ständerat. Zudem haben die eidgenössischen Räte in jedem Jahr anlässlich der Vorlage des UNO-Berichts durch den Bundesrat Gelegenheit, sich zu den Prioritäten der Schweiz für die nächste Tagung der UNO-Generalversammlung zu äussern.

Der Bundesrat wird den Beziehungen zu den Vereinten Nationen weiterhin grosse Aufmerksamkeit schenken, da sie auf internationaler Ebene ein unersetzliches Instrument für die Vertretung der Interessen unseres Landes und unserer Bürgerinnen und Bürger sind.

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Anhang 1

Entwicklung des Pflichtbeitrags der Schweiz an die UNO von 2006 bis 2008 (in CHF) 2006

1. Reguläres Budget 26 556 374 ­ Jahresbeitrag an den Fonds für 1 691 449 den «Capital Master Plan» 2. UNO-Gerichtshöfe ­ Intern. Strafgericht für Ex2 165 389 Jugoslawien ­ Intern. Strafgericht für Ruanda 1 920 927 3. Friedenssicherungseinsätze

46 939 029

4. Beiträge an Fonds für die zweijährige Budgetperiode: ­ Betriebsmittelfonds ­ Reservefonds für Friedenssicherungsmassnahmen Total

2007

2008

30 411 471 5 902 769

27 801 050 5 218 769

2 401 470

2 693 595

1 995 950

1 916 575

85 143 319

85 651 3113

252 781

79 273 168

126 107 760

123 281 300

Umrechnungskurse USD-CHF 2006 = 1,30 2007 = 1,25 2008 = 1,25 Der Beitragssatz für die Schweiz für die Jahre 2004 bis 2006 betrug 1,197 %. Für 2007 bis 2009 wurde er mit Beschluss der UNO-Generalversammlung auf 1,216 % festgelegt.

3

Schätzung. Die genauen Angaben für die Friedenssicherungseinsätze stehen erst Ende 2008 fest.

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Anhang 2

Überblick über die Beiträge der Schweiz an das UNO-System in den Jahren 2003 bis 2005 (in CHF)

1. Kern-UNO ­ UNO allgemein (inkl. Pflichtbeitrag) ­ Friedenssicherungseinsätze ­ Gerichte, Fonds, Programme, Institute, Kommissionen4 2. Sonderorganisationen

5

2003

2004

2005

27 956 836

26 086 001

30 153 190

50 810 702

60 923 791

91 773 642

228 269 079

254 180 058

243 251 428

67 542 847

73 825 406

76 365 778

3. Weltbank, Internationaler Währungsfonds (Bretton Woods) und assoziierte Institutionen6

196 666 047

216 216 542 212 184 546

Total

580 068 442

624 949 239

651 188 212

Umrechnungskurse USD-CHF 2003 = 1,50 2004 = 1,35 2005 = 1,25

4 5 6

In den Bereichen Entwicklung, humanitäre Hilfe, Menschenrechte, Umwelt, Forschung, Ausbildung.

FAO, IAEA, IFAD, ICAO, IAO, ITU, IMO, UNESCO, UNIDO, WPV, WHO, WIPO, WMO CGIAR, GEF, IDA, IFC, MIGA

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Anhang 3

Die internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz in Zahlen Internationale Organisationen in der Schweiz mit Sitzabkommen

25 (davon 22 in Genf)

Büro der Vereinten Nationen in Genf (UNOG)

1

UNO-Sonderorganisationen Beispiele: Weltgesundheitsorganisation (WHO), Internationale Arbeitsorganisation (ILO), Weltpostverein (UPU, Bern)

7

Internationale Organisationen ausserhalb des UNO-Systems Beispiele: Europäische Freihandelsassoziation (EFTA), Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ, Basel), Europäische Organisation für Kernforschung (CERN), Welthandelsorganisation (WTO) Internationale Organisationen quasi-zwischenstaatlichen Charakters in der Schweiz mit Steuerabkommen

17

6

Beispiele: Internationaler Luftverkehrsverband (IATA), Internationaler Flughafenrat (ACI), Internationale Union zur Erhaltung der Natur (IUCN, Gland/VD) Nichtregierungsorganisationen (NGO) mit zwischenstaatlichem Charakter NGO mit Sitz in Genf mit beratendem Status bei den Vereinten Nationen Internationale Sportverbände und -organisationen

ca. 250 ca. 30

Ausländische Staaten und ständige Missionen und Vertretungen Vertretungen ausländischer Staaten bei der UNOG, der WTO oder der Abrüstungskonferenz, weitere Missionen und Delegationen

227

Tagungen, Delegierte und offizielle Besuche Tagungen und Konferenzen internationaler Organisationen in der Schweiz

ca. 2 100

Teilnehmende Delegierte sowie Expertinnen und Experten

ca. 125 800

Teilnehmende Staats- und Regierungschefs sowie Minister

ca. 3 000

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Finanzielle Angaben (in CHF) Jährliches Gesamtbudget der internationalen Organisationen in Genf Geschätzte Ausgaben der internationalen Organisationen mit Sitzabkommen in der Schweiz

ca. 8 Mrd.

ca. 4,4 Mrd.

Internationale Gemeinschaft in der Schweiz (Zahlen gerundet) Arbeitsplätze in den internationalen Organisationen in der Schweiz

ca. 20 000

davon: Arbeitsplätze in den internationalen Organisationen in Genf

ca. 18 000

Arbeitsplätze in den diplomatischen Vertretungen in Genf

ca. 3 600

Arbeitsplätze in den quasi-zwischenstaatlichen Organisationen in der Schweiz

ca. 1 000

Arbeitsplätze in internationalen NGO in Genf

ca. 2 400

Internationale Gemeinschaft (Angestellte und Familienangehörige) in der Schweiz

ca. 40 000

Weitere Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der internationalen Rolle von Genf

ca. 14 000

Weitere Informationen sind einzusehen auf der Website der Ständigen Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und bei den anderen internationalen Organisationen in Genf (http://www.eda.admin.ch/eda/fr/home/topics/intorg/un/unmiss/unge.html) sowie auf der Website des Statistischen Amts des Kantons Genf (http://www.geneve.ch/internationale/la-geneve-internationale/qu-est-ce-que-lageneve-internationale/)

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