Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung H+ Die Spitäler der Schweiz, Bern, FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Bern und das Bundesamt für Statistik, Sektion Gesundheit, Neuenburg, haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Medizinischer Kodierer/Medizinische Kodiererin eingereicht Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

26. Februar 2008

2008-0558

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

1401